…Bf1*** (=geprüftes Unternehmen, früher ***Bfalt*** GmbH) gelangten diese Beteiligungen in das Anlagevermögen der Bf, die Buchwerte wurden fortgeführt. Die Bf ist ebenfalls Gruppenmitglied derUnternehmensgruppe GT. ***2*** GmbH, EU1 (vormals ***2alt*** GmbH) Zugang 1. Tranche 80,00% 2005/06 FWA ab 2014 Zugang 2. Tranche 20…
…2,3,4,5,6,7,8 des Prüfberichts." Am gleichen Tag wurden auch neue Sachbescheide (Feststellungsbescheid Gruppenträger 2015 bzw. 2016) unter Hinweis auf die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Prüfung erlassen. Strittig ist jeweils die Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung für das genannte ausländische Gruppenmitglied nach § 9 Abs…
…sind über eine Unternehmensgruppe verbunden. Gruppenträgerin war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum die Großmuttergesellschaft P AG, Gruppenmitglieder waren unter anderem die Beschwerdeführerin, sowie deren deutsche Tochtergesellschaft CTV GmbH. Die deutsche CTV GmbH verfügte über österreichische Betriebsstätten und erzielte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum folgende, den österreichischen Betriebsstätten zuzurechnende Ergebnisse…
…mit der Begründung, dass aufgrund des gesetzlichen Ausscheidens des russischen Gruppenmitgliedes mit 1.1.2015 dessen Verlustzurechnung wegfalle. Mit Bescheid vom 20.3.2015 setzte das FA die K-VZ antragsgemäß mit 697.159,00 € fest. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. fristgerecht am…
…Firma A AG für B (im Folgenden D bzw. Beschwerdeführerin) ist Gruppenträgerin der "A AG Gruppe". Wie die anderen Gruppenmitglieder ermittelte die Beschwerdeführerin ihren Gewinn jeweils für ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis zum 30.9. eines Jahres. Im Zuge einer bei den Unternehmen…
…In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 zweiter Satz, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen…
…dieses Erkenntnisses. II. Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe I. Ausgangslage 1. Zugrundeliegender Sachverhalt und beschwerdegegenständliche Fragen Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 wurde für Gruppenmitglieder die Möglichkeit abgeschafft, Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft zu sein. Nach der Übergangsregelung des § 26c Z 18…
…diesen Bescheid und beantragte die Berücksichtigung der Siebentelabschreibung iHv 3.813.945,67 jährlich je Wirtschaftsjahr im zu Steuernummer StNr festgestellten Ergebnis des Gruppenmitgliedes XX Beteiligungs GmbH für 2007 und führte begründend folgendermaßen aus: Die bei Ermittlung des Einkommens abgesetzten Siebentelbeträge wurden mit der Begründung…
…Das Einkommen setzt sich aus den Teileinkommen des Gruppenträgers (GT) und sechs Gruppenmitgliedern wie folgt zusammen: | GT | -47,261,20 | GM1 | 1.718.995,80 | GM2 | 196.903,70 | GM3 | 0,00 | GM4 | 43.082…
…an die BF1 GmbH wird abgeändert. Es wird festgestellt, dass seit dem Wirtschaftsjahr 2016 die Unternehmensgruppe zwischen der BF3 GmbH (St.Nr. X7X8X96) als Gruppenträgerin und der BF1 GmbH (X1X2X55) als Gruppenmitglied weiterhin besteht. Es wird festgestellt, dass die BF2 Management GmbH (X2X3X92) mit Wirksamkeit…
…BF GmbH und der BF2 GmbH, vertreten durch die L+C Lohr+Company GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wien, gegen den Bescheid des FA vom 28.2.2018 betreffend Aufhebung des Feststellungsbescheides Gruppenmitglied 2016 vom 29.1.2018 gem. § 9 Abs 10 KSTG 1988 iVm § 295a BAO zu…
…dass der Spruch des Bescheides wie folgt abgeändert wird: Für folgende Gruppenmitglieder endet die Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe mit 1.1.2015: | GM-B-China | Bilanzstichtag: 31.12.2006 | Finanzamt 09 Wien 1/23 | Steuernummer: XXXXXXX1 | | | GM-C-China…
…der genannten Außenprüfung datiert vom 9. Februar 2017 wurde unter anderem Folgendes festgehalten: "Beilage zu TZ 1 Verlustverrechnung Auslandsgruppenmitglied ***GMA*** 2012 bis 2014 Die Beschwerdeführerin macht in den Jahren 2012 bis 2014 Verluste des ausländischen Gruppenmitgliedes ***GMA*** geltend: | | 2012 | 2013 |…
…21; "Zu Art. 3 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988: Die Höhe des durch Umrechnung eines nach österreichischen Gewinnermittlungsregeln ermittelten Verlustes eines ausländischen Gruppenmitgliedes soll mit dem Betrag des nach ausländischen Regeln ermittelten Verlustes gedeckelt werden, um die Nachversteuerung der berücksichtigten Verluste zu gewährleisten.") zu entnehmen, dass…
…der genannten Außenprüfung datiert vom 9. Februar 2017 wurde unter anderem Folgendes festgehalten: "Beilage zu TZ 1 Verlustverrechnung Auslandsgruppenmitglied ***GMA*** 2012 bis 2014 Die ***Bf1*** macht in den Jahren 2012 bis 2014 Verluste des ausländischen Gruppenmitgliedes ***GMA*** geltend: | | 2012 | 2013 |…
…21; "Zu Art. 3 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988: Die Höhe des durch Umrechnung eines nach österreichischen Gewinnermittlungsregeln ermittelten Verlustes eines ausländischen Gruppenmitgliedes soll mit dem Betrag des nach ausländischen Regeln ermittelten Verlustes gedeckelt werden, um die Nachversteuerung der berücksichtigten Verluste zu gewährleisten.") zu entnehmen, dass…
…der genannten Außenprüfung datiert vom 9. Februar 2017 wurde unter anderem Folgendes festgehalten: "Beilage zu TZ 1 Verlustverrechnung Auslandsgruppenmitglied ***GMA*** 2012 bis 2014 Die ***Bf1*** macht in den Jahren 2012 bis 2014 Verluste des ausländischen Gruppenmitgliedes ***GMA*** geltend: | | 2012 | 2013 |…
…21; "Zu Art. 3 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988: Die Höhe des durch Umrechnung eines nach österreichischen Gewinnermittlungsregeln ermittelten Verlustes eines ausländischen Gruppenmitgliedes soll mit dem Betrag des nach ausländischen Regeln ermittelten Verlustes gedeckelt werden, um die Nachversteuerung der berücksichtigten Verluste zu gewährleisten.") zu entnehmen, dass…
…Der UFS erläutere die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages anhand der allgemeinen Ergebnisermttlungsvorschriften bei Unternehmensgruppen. So seien nach der bestehenden Rechtslage in einem ersten Schritt die ‚Einkommen‘ der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers zu ermitteln (Einkommen 1). Diese seien in einem zweiten Schritt beim Gruppenträger zusammenzufassen (Einkommen 2…
…weil die Tochtergesellschaften - für Zwecke der Gruppenbesteuerung - als inländische Betriebsstätten des Gruppenträgers anzusehen sind. Verlustüberhänge aus dem Gesamtergebnis der österreichischen Gruppenmitglieder stellen einen vortragsfähigen Verlust des ausländischen Gruppenträgers dar. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. …