…die Beschwerde vom 2. Mai 2024 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen-Buchhaltungsabteilung 34 vom 1. April 2024 mit dem die Grundsteuer ab dem 1. Jänner 2018 vorgeschrieben wurde, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 1. Juli 2022, mit dem die Grundsteuer ab 1. Jänner 2018 vorgeschrieben wurde, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Bf***, ***Bf-Adr*** vom 25.09.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.08.2021 betreffend Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2021 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid der Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen Buchhaltungsabteilung 34 vom 01.01.2021, betreffend die Vorschreibung der Grundsteuer in der Höhe von 2.265,15 Euro ab 01.01.2017 als verspätet zurückgewiesen. Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***Vertreteradresse***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2017 gegen den Grundsteuerbescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen, Buchhaltungsabteilung 34 vom 1.6.2013 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2014 betreffend Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2014 (EWAZ ***1***; Steuernummer ***2***) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Adr***, über die Beschwerden vom 20.03.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 28.02.2017 betreffend Einheitswert zum 01.01.2014, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit 01.01.2015, sowie Grundsteuermessbetrag, Einheitswertaktenzeichen ***1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II…
…des Einheitswertes war ersichtlich, dass für jene Gebäudeteile, in denen das Alten- und Pflegeheim untergebracht sind, eine Grundsteuerbefreiung angemerkt wurde, nicht jedoch für jene Gebäudeteile, in denen die Wohnungen für das betreute Wohnen untergebracht sind sowie für die Tiefgarage. Mit Eingabe 29. Dezember 2011 stellte…
…Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Februar 2012, betreffend Einheitswertfeststellung und Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz Straße1, Straße 38 - 40, EZ 000, KG H (gemischt genutztes Grundstück EW-AZ 52/000-2-0000 ) zum 1. Jänner 2011…
…9300 St. Veit/Glan, gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 02.11.2011, betreffend Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2010, Fortschreibungsveranlagung, EW-AZ a zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 09.07.2012, betreffend Einheitswert ( Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG ) und Grundsteuermessbetrag (Fortschreibungsveranlagung) des Grundbesitzes in Adresse2 , Katastralgemeinde K , EZ 999 , zum 1. Jänner 2010 zu Recht erkannt: Der Einheitswert zum 1. Jänner 2010 beträgt 0,00 Euro…
…Ri. in der Beschwerdesache Bf., F., vertreten durch XXX gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 02.11.2011, betreffend Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2010, Fortschreibungsveranlagung, 1 erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache BF., aa, gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2014 (Hauptveranlagung mit Wirksamkeit ab 1.1.2015), EW-AZ xy, des Finanzamtes Klagenfurt vom 07.08.2015, zu Recht erkannt…
…Buchhaltungsabteilung 34 vom 8. Jänner 2018 betreffend Grundsteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Mit einem an Name***Adresse*** adressierten Bescheid vom 1.1.2019 schrieb der Behörde*** Grundsteuer für das Grundstück in Adresse***, ab 1.1.2013 vor. Mit an Name***Adresse*** adressierten Bescheid vom 28.2.2019…
…vom 1. Oktober 2015, mit welchem betreffend Liegenschaftskonkretisierung die Grundsteuer ab 1. Jänner 2007 mit einem Jahresbetrag von 173,10 Euro vorgeschrieben wurde, wobei in dieser Beschwerdesache eine Beschwerdevorentscheidung vom 21.10.2015 erging, gegen welche ein Vorlageantrag vom 8.11.2015 erhoben wurde, zu…
…in Form von Übergangswohnungen zu diesem Zweck zur Verfügung. Gemäß § 21 (2) erster Satz GrStG habe eine Fortschreibungsveranlagung dann zu erfolgen, wenn der Grund für eine Befreiung von der Grundsteuer für den ganzen Steuergegenstand eintrete. Gemäß § 21 (3) GrStG gelte die Fortschreibungsveranlagung in den Fällen…
…b GrStG vor (vgl. VwGH 29.9.2000, 99/16/0033): Gemäß § 2 Z 3 lit b GrStG sei keine Grundsteuer zu entrichten für Grundbesitz einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich…
…hätten nur Beschwerde gegen den Bodenwertabgabebescheid vom 29.10.2024 eingebracht. Bei diesem Bescheid handle es sich um einen abgeleiteten Bescheid. Sie bekämpften darin die Feststellungen betreffend Vorliegen einer Grundsteuerbefreiung. Selbst wenn der bekämpfte Bescheid bereits vor der Erlassung des Meßbescheides erging, sei es so…
…November 2023, betreffend Einheitswert zum 01.01.2018, Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955, und Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2018, Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 GrStG 1955, beide zu EWAZ: EW-AZ zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…