…Grundstück im bebauten Zustand auch dann, wenn über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden Gebäudes andererseits zwar getrennte Verträge errichtet werden, zwischen diesen aber ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als Leistungsgegenstand das bebaute…
…weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand war und sind die Kosten für das Haus daher in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Zu mit dem gegenständlichen Projekt vergleichbaren Projekten, bei denen Grundstücke (bzw Miteigentumsanteil) und die Errichtung von Einfamilienhäusern bzw Doppelaushälften…
…Grundstück im bebauten Zustand zu verschaffen. Genau das war gegenständlich aber nicht der Fall. 1.2. Wie bereits in der Beschwerde vorgebracht und durch die dieser beigelegten Stellungnahme der W-GmbH als Verkäuferin bestätigt, wurde der Beschwerdeführerin eben kein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück…
…Grundlagen 6. Erwägungen 6.1. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG: Gegenstand des Verpflichtungsgeschäftes war ein Grundstück im bebautem Zustand 6.2. § 5 GrEStG: Der Umfang der Gegenleistung bestimmt sich nach der Bauherrneigenschaft 6.2.1. Keine Bauherrneigenschaft der Käufer 6.2.2. Keine Bauherrneigenschaft…
…Grundlagen 6. Erwägungen 6.1. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG: Gegenstand des Verpflichtungsgeschäftes war ein Grundstück im bebautem Zustand 6.2. § 5 GrEStG: Der Umfang der Gegenleistung bestimmt sich nach der Bauherrneigenschaft 6.2.1. Keine Bauherrneigenschaft der Käufer 6.2.2. Keine Bauherrneigenschaft…
…Zustand sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kann Gegenstand eines Kaufvertrages auch eine künftige Sache sein oder eine Sache, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand…
…Zustand sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kann Gegenstand eines Kaufvertrages auch eine künftige Sache sein oder eine Sache, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand…
…einbinden lassen. Der Erwerber sei im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "ob" und "wie" der Baumaßnahme gegenüber der Verkäuferseite nicht mehr frei gewesen, weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand gewesen sei und die Kosten für…
…Grundstück jedenfalls nur in bebautem Zustand erhalten wird (vgl. VwGH 18.12.1995, 93/16/0072). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind dann, wenn Grundstückskäufer aufgrund eines ihnen vorgegebenen "Vertragsgeflechtes" in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden werden, auch die Baukosten zur Gegenleistung im…
…weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand war und die Kosten für das Haus in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Zu mit dem gegenständlichen Projekt vergleichbaren Projekten, bei denen Grundstücke (bzw Miteigentumsanteil) und die Errichtung von Einfamilienhäusern bzw Doppelaushälften "aus…
…Der Erwerber war im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "ob" und "wie" der Baumaßnahme gegenüber der Verkäuferseite nicht mehr frei, weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand war und die Kosten für das Haus entsprechend dem…
…Der Erwerber war im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "ob" und "wie" der Baumaßnahme gegenüber der Verkäuferseite nicht mehr frei, weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand war und die Kosten für das Haus entsprechend dem…
…ist; das muss nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Verpflichtungsgeschäft in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrages unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält…
…ob mit dem verfahrensgegenständlichen Kaufvertrag ein Grundstück im bebauten oder in unbebauten Zustand erworben worden ist, bzw. ist strittig, ob der Bf., als Bauherr anzusehen ist. Nach den o.a. Einlassungen der Bf, hat sie mit Kaufvertrag vom 29.03.2012 ein unbebautes Grundstück erworben…
…ob mit dem verfahrensgegenständlichen Kaufvertrag ein Grundstück im bebauten oder in unbebauten Zustand erworben worden ist, bzw. ist strittig, ob der Bf., als Bauherr anzusehen ist. Nach den o.a. Einlassungen des Bf, hat er mit Kaufvertrag vom 29.03.2012 ein unbebautes Grundstück erworben…
…mit dem verfahrensgegenständlichen Kaufvertrag ein Grundstück im bebauten oder in unbebauten Zustand erworben worden ist, und ob der Bf., als Bauherr anzusehen ist. Nach den o.a. Einlassungen des Bf., hat er mit Kaufvertrag vom 01.10.2012 ein unbebautes Grundstück erworben ,und ist er…
…an sich selbständigen Verträgen ergibt, kann Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück im bebauten Zustand sein, wenn ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. Hier wurden die Grundstücke mit dem von der Firma „C.“ in Auftrag gegebenen Teilungsplan neu gebildet. Dadurch ergibt sich das…
…an sich selbständigen Verträgen ergibt, kann Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück im bebauten Zustand sein, wenn ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. Hier wurden die Grundstücke mit dem von der Firma „c.“ in Auftrag gegebenen Teilungsplan neu gebildet. Dadurch ergibt sich das…
…an sich selbständigen Verträgen ergibt, kann Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück im bebauten Zustand sein, wenn ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. Hier wurden die Grundstücke mit dem von der Firma „h.“ in Auftrag gegebenen Teilungsplan neu gebildet. Dadurch ergibt sich das…
…an sich selbständigen Verträgen ergibt, kann Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück im bebauten Zustand sein, wenn ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. Hier wurden die Grundstücke mit dem von der Firma „H.“ in Auftrag gegebenen Teilungsplan neu gebildet. Dadurch ergibt sich das…