…9. 2020, Ra 2019/15/0066). Bei Leitungsrechten handelt es sich um sogenannte unregelmäßige (persönliche) Servituten. Unregelmäßige Servituten sind Grunddienstbarkeiten, die aber nicht zugunsten und zum Vorteil eines Grundstückes, sondern einer bestimmten (auch juristischen) Person eingeräumt werden. Sie sind als "wirkliche" Dienstbarkeiten eigenständige dingliche Rechte…
… 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG dahin begründet, dass dauernde Lasten, zu denen die Grunddienstbarkeiten zählten, der Bemessungsgrundlage dann zuzurechnen seien, wenn sie beim Verkauf des Grundstückes – wie hier mit dem Kaufvertrag - gegenüber dem Veräußerer neu begründet würden. Das Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit…
…unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen…
…Rechtsnachfolgern). Es handelt sich daher um unregelmäßige Servituten iSd § 479 ABGB. In der gegenständlichen Erscheinungsform (Wegenutzung und Leitungsrecht) werden diese nach der Rechtsprechung des OGH rechtlich an sich wie eine Grunddienstbarkeit behandelt, in Teilbereichen kommen jedoch die Vorschriften der persönlichen Dienstbarkeiten, etwa betreffend deren Übertragbarkeit…
…und Funktionszusammenhang stünden, dass sie die Nutzung des Grundstücks ermöglichten oder verbesserten und daher nicht eigenständig übertragen werden könnten oder regelmäßig im Rahmen eines Veräußerungsgeschäftes mitübertragen werden würden (zB Zäune, Parkplätze, Wege, Wegerechte an fremden Grundstücken und ähnliche Grunddienstbarkeiten, Drainagen, Wehranlagen, gemauerte Essplätze, Gartenlauben und…
…4 Abs. 4 EStG 1988 als Betriebsausgaben den Gewinn. 2. Anschaffungskosten für den Erwerb von Rechten, somit auch von dinglichen Rechten am Nachbargrundstück (Grunddienstbarkeiten) sind als Anschaffungskosten für den Erwerb von Wirtschaftsgütern aktivierungspflichtig (VwGH 16.03.1993, 90/14/0077; VwGH 21.10.1999, 94…
…7 StGG verbiete eine Belastung von Liegenschaften mit unablösbaren Leistungen, weshalb die Dienstbarkeit nicht als zeitlich unbeschränkte Grunddienstbarkeit bestellt werden könne und eine Verbücherung unzulässig sei. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Dienstbarkeitsvertrag und dem Beschluss des Grundbuchsgerichts und ist unstrittig. Die Bf…
… 485 ABGB (siehe im Anschluss): § 473 ABGB Wird das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vortheilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außer dem ist die Dienstbarkeit persönlich. § 485 ABGB Keine Servitut läßt sich eigenmächtig von der dienstbaren Sache…
…154/11 z). Das bürgerliche Recht unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes…
…unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen…
…unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen…
…unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen…
…Darunter sollen Brücken, (Forst-)Wege, Zäune, Bewässerungseinrichtungen, Uferschutzanlagen und Teiche (Rz 5039), Parkplätze, Wege, Wegerechte an fremden Grundstücken und ähnliche Grunddienstbarkeiten, Brücken, Schwimmbecken und -teiche und Biotope, Geländegestaltungen, Drainagen, Wehranlagen, gemauerte Essplätze, Gartenlauben und -häuschen fallen (Rz 6621). Letztere Rz führt - entgegen den ErläutRV - aus…
…unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, wenn das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft ist (§ 473 ABGB), und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen…
…dem diesem Vertrag unter Beilage A) angeschlossenen Grundbuchsauszug über die eingebrachte Liegenschaft ergibt. Die "XY & Co. KG" übernimmt weiters alle auf der Liegenschaft K eingetragenen Grunddienstbarkeiten und Reallasten, insbesondere auch die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes zugunsten der EB und die oben näher bezeichneten Nutzungsrechte des C…
…287 ABGB vor, das im Eigentum des Bundes und des Landes stehe und nur dem Gebrauch durch jedermann diene). Dementsprechend sei das Fischereirecht als unbewegliche Sache sowie als selbständiges dingliches Recht bzw. Grunddienstbarkeit iSd §§ 473 und 477 Z 5 ABGB anzusehen. Auch wenn im § 3…
…werden könne, zumal Einmalzahlungen gerade im Bereich der Grunddienstbarkeiten durchaus üblich seien. So zahlten etwa die BahnGes für im Rahmen des Baus der A-Bahn eingeräumte Dienstbarkeiten nur Einmalentgelte. Das Wasserbezugsrecht sei eine typische Grunddienstbarkeit und vom Verwaltungsgerichtshof als eine Art Ausbeutungsrecht qualifiziert worden. Hiermit…
… 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Gegenleistung zuzurechnen sind, zählen auch alle Vorteile, die sich aus dem Gebrauch eines Grundstückes ergeben (z. B. Grunddienstbarkeiten, Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Wohnungsgebrauchsrecht). Als vorbehaltene Nutzungen werden solche Nutzungen angesehen, die kraft ausdrücklicher Abmachung der Vertragsteile dem Verkäufer (Übergeber) an…
… 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Gegenleistung zuzurechnen sind, zählen auch alle Vorteile, die sich aus dem Gebrauch eines Grundstückes ergeben (z. B. Grunddienstbarkeiten, Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Wohnungsgebrauchsrecht). Als vorbehaltene Nutzungen werden solche Nutzungen angesehen, die kraft ausdrücklicher Abmachung der Vertragsteile dem Verkäufer (Übergeber) an…
…eingeräumte Recht ist „eingestellt“ oder ruht. Zwar kann eine Grunddienstbarkeit nicht eigenmächtig übertragen werden, es ist den Parteien nach § 485 ABGB jedoch erlaubt, das Wohnrecht aufzuheben und an seiner Stelle ein anderes zu begründen. Grunddienstbarkeiten können somit, sofern sie nicht ihrer Natur nach an ein…