…beträgt die Gesamt-Grundstücksfläche 1046 m². Der Bf. hält davon 566 m², das sind 54 % von 1046 m². Um einen "Hälftevergleich" durchführen zu können, wird von den Anschaffungskosten für Grund und Boden i.H.v. 282.960 € der Anteil des Bf. errechnet, d.s…
…Fahrzeugen und der damit verbundenen Wertbeeinträchtigung des gesamten Gewinnungsgebietes bezahlt wird. Es stellt sich daher im Zusammenhang mit der Entschädigung durch die OMV nicht die Frage, ob eine Entschädigung für die Bohrflächen (direkte Angriffsflächen - Bodenwertminderung) gezahlt wird, die im Übrigen seitens der Abgabenbehörde dem Grunde…
Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme im Zusammenhang mit Grund und Boden des Anlagevermögens waren nach der bisherigen Judikatur bei Ermittlung des Gesamtgewinns auch dann außer Ansatz zu lassen, wenn Wertsteigerungen nach § 30 EStG 1988 als Spekulationsgeschäft erfasst wurden. Dies war ein ausdrücklicher…
…verwies zu Recht darauf, dass die Entnahme von Grund und Boden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Buchwert zu erfolgen habe. Sowohl die zur Vermietung als auch die zum Verkauf bestimmten Grundstücke wurden zum Buchwert aus dem landwirtschaftlichen Betrieb des Bf entnommen; die zum Verkauf…
…2018). Diese Zahlungen an die einzelnen Betriebe werden von der AMA elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und sind vom Finanzamt als Grundlage für den Zuschlag heranzuziehen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führte verstärkt zu einem Wechsel des Eigentums an Grund und Boden zu Pachtflächen (Holzer…
…€ 3.882,97, sowie die anteilige AfA ohne Grund und Boden (€ 2.164,00). Weiters begehrte er Familienheimfahrten (€ 3.672,00) als Werbungskosten (Steuererklärung, Belege). Das Finanzamt verwehrte im Einkommensteuerbescheid 2014 den Abzug der begehrten Familienheimfahrten und doppelten Haushaltsführung. Der Kauf des…
…verkürzende Faktoren darstellen, wobei noch zu berücksichtigen ist, ob die Schäden mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen behebbar sind (vgl Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden - unbekannte Größen? in ÖStZ 1998, 572). Die vorgelegten Gutachten sind also dahingehend zu würdigen, ob sie geeignet…
…von ihm betreffend die Anschaffungskosten übermittelten Bewertungsgutachten das Sachwertverfahren statt dem (für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten tauglichen) Ertragswertverfahren zugrunde liege. Zudem sei kein Anteil von Grund und Boden berücksichtigt worden. Nach Ansicht der belangen Behörde ergebe sich ein Ertragswert iHv EUR 129.292,80…
…der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung…
…Fassung erfasst sind. (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet…
…überlassenen Grund und Bodens liegt (die Vermietung der entsprechenden Grundfläche tritt dabei vollkommen in den Hintergrund). Die aus einem Abbauvertrag erzielten Einnahmen sind - sofern nicht geringfügig (gegenständlich betrugen die Bruttoeinnahmen im Jahr 2008 25.000,00 € und 2009 40.350,24 €) und der…
…unabgezinsten Erfüllungswert. Der Rückstellungsberechnung für die Jahre 2014 bis 2016 seien die Gutachten des SV Gutachter2 vom 06.03.2013 und 29.12.2016 zu Grunde gelegt worden. Das FAÖ stellte bisher nur Behauptungen auf, weshalb die Gutachten des SV Gutachter2 nach wie vor verbindlich…
…Person ein Grundstück - nämlich im Konkreten aufgrund der erschöpfenden Aufzählung in § 30 Abs. 1 EStG 1988, entweder Grund und Boden, Gebäude oder Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen - überträgt. Gegenständlich liege keine Übertragung eines Grundstücks vor - das Grundstück sei noch immer…
…I Nr. 22/2012, ist gewinnwirksam anzusetzen. Dabei kann § 30 Abs. 4 für Grund und Boden, der ohne Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen gewesen wäre, sinngemäß angewendet werden, wobei an die Stelle des Veräußerungserlöses der Teilwert im Zeitpunkt des…
…Abs. 3 und 4 EStG 1988) sind daher gesondert zu erfassen. (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern…
…Jahre oder mehr läuft, wird nach § 56 Abs. 2 und 3 BewG der gesamte Wert des Grund und Bodens einschl. dem Wert des Gebäudes als Wert des Baurechtes dem Berechtigten zugerechnet, während das Grundstück beim Verpflichteten (Grundstückseigentümer) überhaupt nicht erfasst wird. Der Berechtigte wird somit…
…unabgezinsten Erfüllungswert. Der Rückstellungsberechnung für die Jahre 2014 bis 2016 seien die Gutachten des SV Gutachter2 vom 06.03.2013 und 29.12.2016 zu Grunde gelegt worden. Das FAÖ stellte bisher nur Behauptungen auf, weshalb die Gutachten des SV Gutachter2 nach wie vor verbindlich…
…Abs. 3 und 4 EStG 1988) sind daher gesondert zu erfassen. (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern…
…aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG 1988) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG 1988). 2) Gemäß § 30 Abs. 1 EStG 1988 sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des…
…Bewertung des Grund und Bodens unberücksichtigt bleiben soll und damit der Bodenwert eines bebauten Grundstückes so zu behandeln sei, als ob dieses unbebaut wäre, vertreten wiederum andere, dass eine vom Maß der zulässigen baulichen Nutzung abweichende tatsächliche Bebauung unter bestimmten Voraussetzungen den Bodenwert durchaus beeinflussen…