…von 40% bei solchen Beträgen als äußerst realitätsfremd zu qualifizieren. Für eine Veranlagung von solchen Beträgen sei diesbzgl eine Fremdüblichkeit bei Weitem nicht gegeben bzw sei das eher einem Glücksgeschäft mit aleatorischem Charakter ähnlich. Aus ihrer Sicht sei vielmehr von einer irrtümlichen Hingabe einer Geldsumme…
…wurde dagegen Berufung erhoben. Der in §§ 1278 ff ABGB geregelte Erbschaftskauf unterliege als Glücksgeschäft nicht der Schenkungssteuer, auch wenn sich der Kaufpreis an der Höhe des allfälligen im Erbrechtsstreit obsiegten Betrages bemesse. Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist werde ungewiss bleiben, ob weiteren Personen ein…
…04, Kerckhaert und Morres, Rn. 21). Das durch die Glücksspielabgaben das Anbieten von Glücksgeschäften weniger attraktiv wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die…
…ergeben. Es ist somit nachgewiesen, dass die q r AG im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern eine überhöhte Einlage in die Gesellschaft getätigt hat. Ein derartiges "Glücksgeschäft", das den bisherigen Gesellschaftern gelungen ist, kann daher nicht für eine objektive Bewertung herangezogen werden. Insofern liegen ungewöhnliche…
…gekommen wäre oder nicht. Diese hätten ergeben, dass es infolge Abbruches der Hausverlosung zu dem bezeichneten „Glücksgeschäft“ nicht gekommen sei und dass demzufolge die Gebühr entfalle. Das Finanzamt erließ keine Berufungsvorentscheidung und legte die Berufung vor. Im Vorlagebericht, von welchem der Bf. mit Schreiben vom…
…04, Kerckhaert und Morres, Rn. 21). Das durch die Glücksspielabgaben das Anbieten von Glücksgeschäften weniger attraktiv wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die…
…04, Kerckhaert und Morres, Rn. 21). Das durch die Glücksspielabgaben das Anbieten von Glücksgeschäften weniger attraktiv wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die…