…ist. Es kommt bei einer Schuldübernahme nach § 1422 ABGB zu einer Fortsetzung des Kreditverhältnisses unter Belassung der bereits früher zur Verfügung gestellten Liquidität. Personen, die bloße Gläubigerstellung aufweisen, sind grundsätzlich keine Anteilseigner, wodurch Ihnen folglich kein verdecktes Eigenkapital zugerechnet werden kann. Gemäß § 8 Abs. 1…
…Darin wiederholt der Beschwerdeführer seine bisherigen Ausführungen und verweist ergänzend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bei Zug-um-Zug Geschäften und bei Arbeitsverhältnissen das Entstehen einer Gläubigerstellung ausgeschlossen sei, sodass es auch keine Gläubigerbevorzugung oder -benachteiligung geben könne. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10…
…des § 31 Abs. 1 Z 2 erster Fall IO setze eine bereits bestehende Gläubigerstellung voraus. Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach dieser Bestimmung angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet werde. Zug um Zug Zahlungen, die vorgenommen wurden…
…erlangt hat, wenn ihm die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder der Eröffnungsantrag bekannt war oder bekannt sein musste (Deckungsanfechtung). Solche Rechtshandlungen liegen im vorliegenden Fall in keinster Weise vor." Der Tatbestand setzt eine bereits bestehende Gläubigerstellung voraus. Die anfechtbaren Rechtshandlungen müssen zu einer Deckung, also zu…
…darstellt. In der mündlichen Verhandlung wurde vom steuerlichen Vertreter vorgetragen, dass Einkäufe bei der Firma ***Firma4*** getätigt worden seien, Das Unternehmen habe niemals eine Gläubigerstellung erlangt, da Zug-um-Zug Geschäfte abgewickelt wurden. Dem ist entgegenzuhalten, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen…
…bei den einzigen Zahlungen 6 Monate vor Insolvenzeröffnung um Zug-um-Zug-Geschäfte gehandelt hat, sodass wechselseitige Leistungsverpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft sofort erfüllt wurden und somit keine Gläubigerstellung entstehen konnte. Die Rechtsprechung dehnt das Zug-um-Zug-Prinzip im Einklang mit einem Teil der Lehre…
…bringen, ob eine Gläubigerbenachteiligung erfolgt sei. Sie hätte den notwendigen Sachverhalt zu ermitteln gehabt. Mangels bestehende Gläubigerstellung könne bei Zahlung eines Zug-um-Zug-Geschäfts keine Gläubigerbenachteiligung bestehen. Sollte das Verwaltungsgericht dennoch ausgehen, dass die Primärschuldnerin ab dem Jahr 2015 Zahlungen an Gläubiger getätigt habe.…
…Monaten (nämlich mit dem Zeitpunkt, in dem insbesondere die Gläubiger, welche ihre Gläubigerstellung aufgrund des Umstandes der wahrheitswidrigen Anmeldung von Dienstnehmer erlangten, ihre Forderungen zu betreiben begannen) in Insolvenz gehen zu lassen und sich eines anderen Anmeldevehikels zu bedienen, wobei der Erstangeklagte gegenständlich jeweils mehrere…
…für solche Geschäfte kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung vorliegt. Zutreffend ist, dass bei einem Zug-um-Zug-Geschäft aufgrund zeitgleicher Erfüllung das Entstehen einer (insolvenzrechtlichen) Gläubigerstellung ausgeschlossen ist (beispielsweise bei einem Bargeschäft), weshalb solche Geschäfte nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung nicht anfechtbar sind…
…vertragsbezogene Gestaltungsrechte. Mit dem neuen Partner wird das Schuldverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt, ohne dass sich an der Identität des betreffenden Vertrages dabei etwas ändert. Das ABGB regelt nur den Übergang der Gläubigerstellung (Zession) bzw. der Schuldnerstellung (Schuldübernahme), eine Vertragsübernahme wird für zulässig gehalten, erfordert…
…worden sei, seien in der Buchhaltung des Vereines auch keinerlei dementsprechende Verbindlichkeiten verzeichnet worden, die damals unbeglichen geblieben wären – eine aus Umsatzsteuer resultierende Gläubigerstellung des Finanzamtes sei aus damaliger Sicht völlig undenkbar gewesen – deshalb könne seitens des Bf. auch keine dementsprechend aufgeschlüsselte Darstellung erfolgen, welche…
…davon, dass die (angemeldeten) Forderungen nicht die gegenständlichen Kalenderjahre betreffen – entgegenzuhalten, dass die (bloßen) Forderungsanmeldungen noch nichts darüber aussagen, ob die Insolvenzgerichte die Gläubigerstellung der Pflegefachkräfte auch tatsächlich anerkennen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das, einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffende und von der Bf…
…erfüllen. Zumal sohin die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen sofort erfüllt werden würden, sei von vornherein das Entstehen einer Gläubigerstellung ausgeschlossen. Eine Gläubigerstellung könne nur dann entstehen, wenn die Ware durch den Lieferanten vorab übergeben werde und dieser in weiterer Folge eine Forderung gegen die Gemeinschuldnerin habe. Derartige…
…reduziert, das in etwa dem Wert der Liegenschaft entsprochen habe. Im Gegensatz zur Gläubigerstellung der Banken wäre für die atypisch stillen Gesellschafter eine Beteiligung am Betriebsvermögen samt stillen Reserven und Firmenwert sowie am Gewinn und Verlust des Geschäftsherrn vorgesehen gewesen. Nach den Ausführungen der Bf…
…Bf („xxx“) gewährt wurde, anerkennt. Ebensowenig erscheint es glaubhaft, dass sich der "richtige" Gläubiger mit einer "informellen" Anerkennung seiner Gläubigerstellung zufrieden gibt, die er nicht durchsetzen könnte. Als Vertreter der Schuldnerin im Konkursverfahren wäre der Masseverwalter wohl auch verpflichtet, das Gericht von einem derartigen "Schuldnerwechsel…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***14***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2021 gegen den Gebührenbescheid gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 GebG des ***FA*** vom 12. Februar 2021, ***2***, ***3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf****+****Adr, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH, Wolfholzgasse 1, 2345 Brunn am Gebirge, gegen den Bescheid vom 10.07.2007 des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch und die Vorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F, vertreten durch G, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 17. Juni 2011, Steuernummer betreffend Rechtsgebühr…