…T (2000-2004) angeschlossen. Zu Tz 5 Verdeckte Ausschüttung lautet die Feststellung: "Der Mehrbetrag, um den die Gewinnzuweisung an die T erhöht wird (siehe Feststellungen zu T & Mitges.), sind als verdeckte Ausschüttung zu werten und somit der Kapitalertragsteuer zu unterziehen. Die KESt wird vom Unternehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68 Tür 13s, 1070…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
Darüber hinaus ist abschließend noch einmal festzuhalten, dass aus abgabenrechtlicher Sicht die Gewinnverteilung (und somit die Zuweisung von Einkünften!) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich nach dem Ausmaß der Beiträge zur Teilnahme am Marktgeschehen vorzunehmen ist. Zu diesen Beiträgen gehört aber, wie oben ausgeführt, jedenfalls die Arbeitskraft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Erich Schwaiger, den Richter Mag. Patrick Brandstetter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Niklas, LL.M. und Mag. Armin Üblagger in der Beschwerdesache ***Bf1*** e.U. als Gesamtrechtsnachfolger der ***GmbH***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Dezember 2020 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Festsetzung von Kapitalertragsteuern…
…Finanzamt durchgeführt, eine "ex-post"-Betrachtung. Die Streitjahre seien eine wirtschaftlich unsichere Zeit gewesen und der außergewöhnlich hohe wirtschaftliche Erfolg ließe sich nur mit riskanten Geschäften in Venezuela begründen. Daher sei die Gewinnzuweisung, mit Ausnahme der an die Geschäftsführer ***1*** und ***2*** zugewiesenen Gewinne, angemessen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatsvorsitzendenName Vorsitzender, die RichterinName Richterin sowie die fachkundigen Laienrichter Name Laienrichter und Name Laienrichter in der Beschwerdesache BF, BF Adresse, vertreten durch Name Liquidator, Adresse Liquidator, als Liquidator, über die Beschwerde vom 8. Juli 2016 gegen…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
…erfolgt. Von der ***36*** Ltd & Co KG erhielt er im Jahr 2017 ca. € 1.000,00 und danach offiziell keine Gewinnzuweisung und aus der ***36*** Ltd wurden ebenfalls keine offiziellen Ausschüttungen geleistet. Er hatte somit trotz seiner Tätigkeit als Geschäftsführer keinerlei nennenswerten Vorteil, den…
…124.214,75 Euro, welche aus einer Gewinnzuweisung aus einer Kommanditbeteiligung an der A-GmbH & Co KG über 196.247,29 Euro sowie einer Verlustzuweisung einer Kommanditbeteiligung an der B-GmbH & Co KG im Ausmaß von -72.032,54 Euro resultierten. Zudem stellte er ohne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
…Übrigen wegen Vermögenslosigkeit (sogar) amtswegig aus dem Firmenbuch gelöscht (vgl. Eintragungen im Firmenbuch). Auch aus diesem Grund dürfte ebenfalls nicht von einer Gewinnzuweisung an die Beschwerdeführerin auszugehen sein. Eine wirksame Zustellung bzw. eine wirksame Erlassung eines Bescheides der Mitunternehmereinkünfte und eine Ergebniszuteilung an die Beschwerdeführerin…