…Kündigungsrechts (§ 7 der Bedingungen) steht dem Inhaber ein Kündigungsbetrag in Höhe des Nennbetrages des/der von der außerordentlichen Kündigung umfassten Inhaberpapiers/Inhaberpapiere zu. Bezugsrechte der Inhaber auf Geschäftsanteile, auf Inhaberpapiere dieser oder anderer Tranchen oder sonstige Wertpapiere (etwa auch Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen), Finanzinstrumente etc. sind ausgeschlossen (…
…Kündigungsrechts (§ 7 der Bedingungen) steht dem Inhaber ein Kündigungsbetrag in Höhe des Nennbetrages des/der von der außerordentlichen Kündigung umfassten Inhaberpapiers/Inhaberpapiere zu. • Bezugsrechte der Inhaber auf Geschäftsanteile, auf Inhaberpapiere dieser oder anderer Tranchen oder sonstige Wertpapiere (etwa auch Wandelschuidverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen), Finanzinstrumente etc. sind ausgeschlossen (…
…2 GebG, in denen die Ansicht des Gesetzgebers zum Ausdruck komme. Als Ergänzungskapital kämen Genussrechte iSd § 174 AktG, Darlehens- und Kreditverträge bzw. Schuldverschreibungen sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen in Betracht (Kotrnoch, Die steuerliche Behandlung des Partizipations- und Ergänzungskapitals, Finanzjournal 1987, 60). Hier werde zwischen Genussrechten und…
…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden…
…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden…
…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden…
…die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schillingwährung begeben wurden, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie aus vergleichbaren Anteilsrechten an vergleichbaren ausländischen Kapitalanlagefonds, soweit die ausgeschütteten Beträge aus Kapitalerträgen gemäß…
…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden…
…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schillingwährung begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie aus vergleichbaren Anteilsrechten an vergleichbaren ausländischen Kapitalanlagefonds, soweit die ausgeschütteten Beträge aus Kapitalerträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf.+Adr.**** , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid vom 23. August 2007 des Finanzamtes für Gebühren…
Der Bf vermeint, dass er auf Grund der im gegenständlichen Fall bestehenden Vertragsbestimmungen vor dem 27. Oktober 2008 noch nicht über den Zwischenschein verfügen hätte können. Der Bf hat jedoch nicht behauptet, geschweige denn nachgewiesen, dass der gegenständliche Zwischenschein bis zum 27. Oktober 2008 von…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag .... entspricht der Mittleren Genussscheinkapitalbindung dividiert durch die Summe aus der Mittleren Genussscheinkapitalbindung und der Mittleren Aktionärskapitalbindung. (13) Der Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…