…ist die dritte Voraussetzung – die gesetzliche Studiendauer wird nicht überschritten – nicht erfüllt. Anders als § 2 Abs. 1lit. b FLAG 1967 sieht die Regelung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 die Berücksichtigung eines „Toleranzsemesters“ und die Verlängerung der Studienzeit durch ein Auslandsstudium nicht vor.…
…als Anspruchsvoraussetzung die "gesetzliche Studiendauer" zu berücksichtigen. Es ergibt sich somit aus dem Kontext, dass der Gesetzgeber (überall dort, wo die im Gesetz genannten Verlängerungsmöglichkeiten bestehen sollten) ausdrücklich auf die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 genannte "vorgesehene Studiendauer" bzw. "Studienzeit" verwiesen hat…
…Einvernahme beantragt. Falls gewünscht, könne auch die Promotionsurkunde und ein Nachweis über die Studienzeiten vorgelegt werden. Das FA wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.02.2021 ab und führte in der Begründung i.w. aus, nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 2 Abs 1 lit…
…der Begründung ab, dass die Tochter der Bw. im Wintersemester 2010/2011 mit dem Masterstudium Ökologie begonnen habe. Die gesetzliche Studienzeit betrage vier Semester + ein Toleranzsemester = fünf Semester. Es bestehe daher ab 1. März 2013 kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Die Bf. führte in…
…In Summe betrage daher die gesetzliche Studiendauer für beide Fächer jeweils neun Semester. Es handle sich daher bei diesem Studium um kein „langes Studium“ im Sinne des FLAG 1967. Überdies habe die Tochter des Bf. die gesetzliche Studienzeit im ersten Abschnitt um mehr als zwei…
…einem Wechsel der Hochschule und nicht von einem Studienwechsel iSd § 17 StudFG auszugehen. Da sowohl der erste als auch der zweite Studienabschnitt nicht innerhalb der zulässigen Studienzeit (gesetzliche Dauer einschließlich Verlängerungssemester und Corona-Semester) abgeschlossen wurden, bestand in den rückgeforderten Zeiträumen kein Anspruch auf Familienbeihilfe.…
…vom 29.5.2020 hat das Finanzamt die Beschwerde mit der im Ergebnis folgenden Begründung abgewiesen: Die für den 2. Studienabschnitt vorgesehene Studienzeit (= gesetzliche Studiendauer) sei bei der Tochter am 30.9.2018 abgelaufen. Das Auslandsstudium sei erst am 10.9.2018 begonnen worden…
…30.01.2020, Ra 2018/16/0105, deckt sich der Begriff der "gesetzlichen Studiendauer" in § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 mit dem schon weit früher in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 eingeführten Begriff der "vorgesehenen Studienzeit". Darunter ist nach § 13 Abs…
…genannte Einrichtung besuchte. Sie erreichte während ihres Bachelorstudiums die nötigen ECTS-Punkte und studierte ernsthaft und zielstrebig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen verlängert sich bei bei Studienrichtungen ohne Studienabschnitte die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr (zulässige Studienzeit ist gesetzliche Studiendauer plus ein Ausbildungsjahr). Nach der Verwaltungspraxis…
…FLAG2, § 2 Rz 79). Nach der Verwaltungspraxis verlängert sich bei Studienrichtungen ohne Studienabschnitten (zB Bachelorstudium) die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr (zulässige Studienzeit ist gesetzliche Studiendauer plus ein Ausbildungsjahr). Der Sohn der Bf vollendete im November 2018 das 24. Lebensjahr. Im Wintersemester 2018 absolvierte er…
…um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in…
…auf die gesetzliche Studiendauer bzw. die "Mindeststudiendauer" eines Studiums oder des jeweiligen Studienabschnittes verwiesen (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 Rz 77). Ist das Studium nach den maßgeblichen Studienvorschriften in Semester gegliedert, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit um…
…erfolgt. Ein verspäteter Studienwechsel liege nicht vor. Der von der Abgabenbehörde vertretenen Auffassung, wonach im vorliegenden Fall eine Hemmung der Studienzeit nicht Platz greife, weil das Kind nicht während des Studiums geboren worden sei, mangle es an einer gesetzlichen Grundlage. Dem Wortlaut des § 2 Abs…
…jedenfalls von einer Absolvierung innerhalb des Toleranzbereiches auszugehen. Dies werde auch durch eine Information der Universität C zum Studienbeitrag bestätigt (Bestätigung im Akt aufliegend). Aus den genannten Gründen stünden der Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre Tochter A zu. Es werde beantragt…
…abgemeldet worden. Sie habe daher mit der Abmeldung aufgehört Studentin der FH zu sein, weshalb in den Sommermonaten keine gesetzlichen Ferien vorlagen und sie sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Berufsausbildung iSd Familienlastenausgleichsgesetzes befunden habe. Mit 11. August 2015 beantragte die Bf. die Vorlage…
…auf die gesetzliche Studiendauer bzw. die "Mindeststudiendauer" eines Studiums oder des jeweiligen Studienabschnittes verwiesen (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 Rz 77). Ist das Studium nach den maßgeblichen Studienvorschriften in Semester gegliedert, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit um…
…vorgesehene Studienzeit" jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen sei, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist. Mit dem in § 2 Abs 1 lit b 2. Satz genannten Begriff "vorgesehene Studienzeit" wird auf die gesetzliche…
…25. Geburtstag des Kindes habe. Sie habe in der Folge die Studienzeitbestätigung ihrer Tochter nachgereicht, aus der hervorgehe, dass diese das Bachelorstudium in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen und im Anschluss das Masterstudium begonnen habe. Es sei ihr der Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 25…
…aufgrund von Krankheit - kann die Studienzeit über die Toleranzzeit hinaus verlängern, wenn diese Studienbehinderung noch während der Studienzeit eingetreten ist (vgl. BFG 4.10.2019, RV/7100244/2015). Es muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Studienzeit (zB durch Auslandsstudium) eine Studienbehinderung im Umfang von zumindest 3…
…Studiums vorgesehen sei. Darüber hinaus könnten keine weiteren Semester berücksichtigt werden. Die gesetzliche Studiendauer (des anspruchsvermittelnden Kindes CK) sei im September 2012 abgelaufen. Im Beihilfenakt befindet sich ein Studienzeitbestätigung der Medizinischen Universität (MedUni) Wien betreffend CK vom 13.02.2013 aus der hervorgeht, dass dieses…