… 8, Rz. 69). Im Übrigen kann die Finanzierung einer Gesellschaft durch den Gesellschafter mit Fremdkapital (statt Eigenkapital) nicht als Missbrauch iSd § 22 BAO angesehen werden, als die Finanzierung durch Gesellschafterkredite weder ungewöhnlich noch unangemessen ist (vgl. Marschner, a.a.O., S. 303). 2.1.3…
… 8, Rz. 69). Im Übrigen kann die Finanzierung einer Gesellschaft durch den Gesellschafter mit Fremdkapital (statt Eigenkapital) nicht als Missbrauch iSd § 22 BAO angesehen werden, als die Finanzierung durch Gesellschafterkredite weder ungewöhnlich noch unangemessen ist (vgl. Marschner, a.a.O., S. 303). 3.3.1…
…Zinsen vereinbarungsgemäß zurückzahlen würden, nimmt das Gericht in freier Beweiswürdigung als gegeben an. Eine derartige Annahme entspricht auch den natürlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Einräumung von Gesellschafterkrediten für Start-up Unternehmen. Wohl kaum ein Gesellschafter würde seiner GmbH einen Kredit bzw. ein Darlehen gewähren…
Auf den Einwand des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung, dass der streitgegenständliche Kredit unter Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzipes eine außergewöhnliche Belastung darstelle, ist zu erwidern, dass entsprechend dem auch dem EStG 1988 zugrunde liegenden Leistungsfähigkeitsprinzip unter Bedachtnahme auf das so genannte subjektive Nettoprinzip dafür zu…
Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Andreas Wallner, Steuerberater in 8010 Graz, Neutorgasse 51, vom 03.05.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27.04.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri über die Beschwerde des Bf, Adr1, vom 08.02.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 10.01.2017, dieses vertreten durch AmtsVertr, betreffend Kapitalertragsteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des FA XYZ vom 21.1.2011 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 5-10/2006, 2-8/2007, 11-12/2007, 1-5/2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Verax GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Rotenturmstraße 16 Tür DG, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 16.11.2019 gegen den Bescheid des…
3. Aufgrund des Trennungsprinzips werden Rechtsgeschäfte zwischen dem Anteilsinhaber und der Körperschaft ertragsteuerlich grundsätzlich als solche anerkannt. Dies gilt auch für Darlehens- und sonstige Fremdfinanzierungsverträge, die dazu führen, dass auf der Ebene der Körperschaft - nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen - abzugsfähige Zinsen oder sonstige Finanzierungskosten entstehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 29.7.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 23.5.2013, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2008-2012, zu Recht erkannt: I…
Deshalb lehnte die Bf. Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Handelsgesellschaften ab. Die Bf. nahm Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Industrieunternehmen auf, bei welchen die Bf. nicht befürchtete, dass darunter ein Mehrwertsteuerbetrüger sein könnte. Der Bf. bzw. den für sie handelnden Personen war also das Risiko bewusst, dass ein Geschäftspartner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Verax GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 Tür 13, 1100 Wien, über die Beschwerden vom 25.4.2019 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch S in der Beschwerdesache I, vertreten durch Aschauer & Rachbauer OEG, Hochstr. 1, 4060 Leonding, gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Linz vom 26.03.2013, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer gem. § 93 EStG 1988 über den Prüfungszeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 01. Juli 2014, betreffend Körperschaftssteuer für 2010 bis 2012, betreffend Haftung hinsichtlich Kapitalertragsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. az dk über die Beschwerde vom 11.2.2013 der Bf GmbH gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Stadt vom 11.12.2012 betreffend KESt 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der bekämpfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Verax GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 Tür 13, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 14.5.2021 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1, vertreten durch Dr. stb, adr2 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 und 2012 zu Recht…