…€ 132.177,42). Eine fristgerechte Entrichtung bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit der in der Selbstanzeige angesprochenen Abgaben ist nicht erfolgt. Der Beschuldigte war der für die abgabenrechtlichen Belange (und damit die fristgerechte Meldung und Entrichtung der Abgaben) verantwortliche Geschäftsführer der **F** GmbH…
…4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…zur Last gelegt, er habe im Jahr 2009 als Geschäftsführer der ***GmbH1*** 2.382.380,95 Liter steuerfreies Grundöl angekauft. Einen Teil davon habe er durch Vermischen von 25 % dieses Grundöls mit 75 % Dieselkraftstoff (bezogen von österreichischen Mineralölhändlern) zur Herstellung von Mineralöl verwendet. 416.000…
…zur Erteilung der Lenkerauskunft Geschäftsführer der T**** GmbH gewesen und daher die gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortliche Person. Es handle sich bei der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei welchem Fahrlässigkeit bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes ohne weiters…
…nicht Geschäftsführer der P2 gewesen. Er verfüge nicht über die Informationen, wer Lenker zur Zeit des Vergehens gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit Schreiben vom 15.04.2019, MA67/196700182724/2019, wurde die P2 als Zulassungsbesitzerin von der belangten Behörde aufgefordert innerhalb einer Frist…
…mwN). Die Bf. verwies im Verfahren auch auf das Erkenntnis des VwGH zu einer Rechtsanwalts-GmbH, VwGH 24.11.2016, 2013/13/0046, und die darin enthaltenen Entscheidung, dass bei den als Gesellschafter-Geschäftsführer tätigen Rechtsanwälten keine Dienstverhältnisse vorlagen. Demnach seien keine Dienstgeberbeiträge festzusetzen gewesen…
…3. a. ***2*** ist im gesamten Beschwerdezeitraum Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH gewesen, die in diesem Zeitraum ihren Ort der Geschäftsleitung in Österreich hatte. Aufgrund unveränderten Sachverhalts und mangels einer Option ist daher für den gesamten Zeitraum noch die VO 1408/71 anwendbar. b. Wie…
…Sicherheiten von der Bank verwertet worden. Eine zusätzliche Beschaffung von Geldmitteln zur Zahlung der laufenden Verbindlichkeiten sei also nicht möglich gewesen. Die benötigte Liquidität habe nur durch die der GmbH vom Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Geldmittel gewährleistet werden können. Dieser habe auch zusätzliche persönliche Haftungen…
…sei außerdem nicht eingebracht worden). Es sei jedoch gerade die Aufgabe des Geschäftsführers dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Nur eine Nichtentrichtung der Abgaben aufgrund gänzlich fehlender liquider Mittel stelle keine abgabenrechtliche Pflichtverletzung dar. Das gänzliche Fehlen von liquiden…
…Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner, an welchen der Gesamtschuldner, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (vgl. Ritz, BAO7, § 6 Tz 7). Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch…
…vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Sicht…
…Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Geschäftsführer der B-GmbH, FNb, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis Dezember 2009 eine Verkürzung an Lohnsteuer in Höhe von…
…Geschäftsführer der M-GmbH, Geschäftszweig Bau- und Baunebengewerbe, sowie beteiligter Geschäftsführer der O-GmbH, Geschäftszweig entsprechend dem Namen Entwicklung von Immobilienprojekten, Vermietung und Verpachtung. Außerdem existiert eine P-KEG seit November 2002, für welche der Beschuldigte vertretungsbevollmächtigt ist (Abfrage Finanzdaten). Das Bundesfinanzgericht geht von einer…
…Der Geschäftsführung sei mitgeteilt worden, dass die Buchführung ordnungsgemäß erfolgt sei. Im September 2014 habe der Geschäftsführer der Bf einen Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens erhalten und sich an seine steuerliche Vertretung gewandt, weil er diesen Bescheid nicht nachvollziehen konnte. Die steuerliche Vertreterin habe…
…vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Sicht…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bei der ***Bf1*** ("Bf.") wurde eine GPLA/PLB-Prüfung betreffend die Jahre 2010 bis 2012 und 2013 durchgeführt und (unter anderem) festgestellt, dass für den wesentlich (zu 70% am Stammkapital der GmbH) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (GS-GF), ***Name GS-GF…
…insolventen F2.GmbH wurden Ausgangsrechnungen über ca. 600.000 Euro an eine Großspedition gelegt. Die Rechnungsbeträge wurden großteils durch NN eingelöst (NS, Tz. 4). Auf das Geschäftskonto der Bf. wurden am 10.02.2015 35.000 Euro in bar einbezahlt. Der ursprüngliche Gesellschafter-Geschäftsführer der…
…wurde erwogen: Sachverhalt: Im vorliegenden Beschwerdefall leitete die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen gegen Herrn HM, Geschäftsführer der Fa. M-GmbH, als Beschuldigten das Strafverfahren ein und lastete ihm mit Strafverfügung vom 07. Mai 2018 eine Verwaltungsübertretung gemäß § 2 iVm …
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bei der ***Bf1*** ("Bf.") wurde eine GPLA/PLB-Prüfung betreffend die Jahre 2010 bis 2012 und 2013 durchgeführt und (unter anderem) festgestellt, dass für den wesentlich (zu 70% am Stammkapital der GmbH) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (GS-GF), ***Name GS-GF…
…der Außenprüfung, der zufolge eine intensive Durchsicht sowohl auf der Einnahmen als auch auf der Ausgabenseite vorgenommen worden sei. Es habe keine Feststellungen gegeben, dass die Buchhaltung nicht korrekt geführt worden sei. Frau ZZ, laut Firmenbuch seit 17.9.2009 Geschäftsführerin der H GmbH, gab…