…sei, welche der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen seien. Zum hier vorliegenden Sachverhalt ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen: Wesensmerkmal eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO ist die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften. Ein solcher Bescheid muss die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen…
…ist der die ***GmbH & atyp stille Gesell*** betreffende Nichtfeststellungsbescheid vom 2. November 2011. Wird eine Mehrheit von Personen (als Einschreiterin) nicht als Mitunternehmerschaft steuerlich anerkannt, ist im Bescheid auszusprechen, dass eine Feststellung zu unterbleiben hat. Ein solcher Bescheid muss die Gesamtheit der einschreitenden Rechtssubjekte erreichen…
…Einkünfteanteile zuzurechnen gewesen wären. Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und…
…Original) vermerkt, dass auf Grund der Nichtfeststellung nicht an VN2 und VN1 E, zH Abk., hätten ergehen dürfen, sondern an den Vertretungsbefugten sowie an die einzelnen Gesellschafter. Es würden Nichtbescheide vorliegen. Wesentlich ist, dass mit dem Bescheid die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreicht wird, denen gegenüber…
…habe. Auch ein solcher Bescheid müsse die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen werde. Ein Bescheid solchen Inhalts bleibe wirkungslos und könne keine Rechtswirksamkeit entfalten. Diese Rechtsprechung hat der VwGH in der Folge bestätigt. So…
…habe. Auch ein solcher Bescheid müsse die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen werde. Ein Bescheid solchen Inhalts bleibe wirkungslos und könne keine Rechtswirksamkeit entfalten. Diese Rechtsprechung hat der VwGH in der Folge bestätigt. So…
…gesondert festgestellt werden, kommt sohin auch negativen Feststellungsbescheiden zu. Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber…
…ist und sich sohin der Einwand der Unzuständigkeit in termino als verfehlt erweist. Zur Zurückweisung (Spruchpunkt I.) Eingangs ist festzuhalten, dass das Wesensmerkmal eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ist. Ein solcher Bescheid muss die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen…
…werden. Die Hauptpflichten der Vertragsparteien seien klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt worden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (IX R40/05 vom 24.08.2006) sei die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend; nicht jede Abweichung vom Üblichen stellt einen Ausschlussgrund der steuerlichen Anerkennung…
…eingeantwortet wurde, wodurch sie Rechtsnachfolgerin des Abgabepflichtigen wurde. Wie bereits im Bemessungsbescheid erwähnt, ergibt sich die Inanspruchnahme der Beschwerdewerberin als Rechtsnachfolgerin aus § 19 Abs. 1 BAO iVm § 802 ABGB. Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über (vgl. VwGH vom 9. November…
…Verlassenschaft eingeantwortet wurde, wodurch er Rechtsnachfolger der Abgabepflfichtigen wurde. Wie bereits im Bemessungsbescheid erwähnt, ergibt sich die Inanspruchnahme des Beschwerdewerbers als Rechtsnachfolger aus § 19 Abs. 1 BAO iVm § 802 ABGB. Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über (vgl. VwGH vom 9…
…Unstrittig handelt es sich bei der Bw. um eine nach britischem Recht gegründete und damit ausländische Gesellschaft. Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass die zivil- bzw. steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes im jeweiligen Ansässigkeitsstaat für…
…Ausdruck kam. Maßgeblich ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten: diese sprechen eindeutig für die Einräumung eines Fruchtgenusses an F und ist daher die steuerliche Anerkennung nicht zu versagen. Wir ersuchen daher um Aufhebung des ergangenen Bescheides und um Veranlagung gemäß den eingereichten Steuererklärungen. Hinzu kommt…
…hat der VwGH festgestellt, dass bei Erstattungsverfahren gemäß § 21 Abs. 1 Z1a KStG im ersten Schritt zu prüfen ist, ob das antragstellende ausländische Gebilde in einem individuell-konkreter Typenvergleich mit einer inländischen juristischen Person vergleichbar ist. Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes durch…
…gemacht wird. Solange und soweit eine Namhaftmachung im Sinn des ersten Satzes nicht erfolgt, kann die Abgabenbehörde eine der zur Erfüllung der im Abs. 1 umschriebenen Pflichten in Betracht kommenden mehreren Personen als Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit bestellen. Die übrigen Personen, die im…
…zu kurz und lasse die steuerrechtlich relevante besondere Geschäftstätigkeit eines Investmentfonds unberücksichtigt. Bei einer nach der Rechtsform maßgebenden Vergleichspaarbildung würden inhaltlich überhaupt nicht miteinander vergleichbare wirtschaftliche Situationen gegenübergestellt und ihre steuerliche Gleichbehandlung eingefordert. Allein die übereinstimmende Rechtsform mache Rechtssubjekte aber noch nicht objektiv miteinander vergleichbar…
…Auf Grund der Arbeitsüberlastung habe er sich auch nicht beim Steuerberater erkundigt. Es sei ihm aber grundsätzlich bekannt, dass Privataufwendungen nicht absetzbar sind, es sei ihm aber "passiert", dass die Rechnungen in die UVAS hineingekommen seien. Diese Verantwortung wurde vom Senat in ihrer Gesamtheit als…
…§ 19 Rz 1), wonach alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger übergehen. Der Gesamtrechtsnachfolger tritt in materiell- und in verfahrensrechtlicher Hinsicht bezüglich aller Rechte und Pflichten in die gesamte Rechtsstellung des Rechtsvorgängers, weshalb nunmehr Frau Bf. als Beschwerdeführerin anzusprechen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein…
…Schuldverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass sich an der Identität des betreffenden Vertrages dabei etwas ändert. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über. Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht also darin, dass der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Rechte und Pflichten…
…Beurteilung der Vergleichbarkeit einer ausländischen Körperschaft mit einer inländischen Kapitalgesellschaft ist ausschließlich das österreichische Recht maßgeblich. Die ausländische Körperschaft muss einer österreichischen Kapitalgesellschaft zwar in ihren Strukturen entsprechen, ein völlig identer Aufbau wird aber nicht gefordert. Entscheidend ist die Vergleichbarkeit in ihrer Gesamtheit der Merkmale…