… 1 Abs. 1 LVO darauf ab, ob die Betätigung anhand objektiver Umstände (Kriterien iSd § 2 Abs. 1 LVO) durch eine nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. -überschusserzielungsabsicht veranlasst ist. Bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen isd § 1 Abs. 2 LVO ist für die Liebhabereibeurteilung die objektive Ertragsfähigkeit gem…
…die Zukunft keinen Gesamtgewinn in einem angemessenen Zeitraum erwarten lässt (Rauscher/Grübler, a.a.O., Rz 366 mit Judikaturhinweisen). Persönliche Motive haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. –überschusserzielungsabsicht. Als solches gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung beispielsweise die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung…
…ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, das Vorliegen von Einkünften anzunehmen. Für die Beurteilung der Gesamtgewinnerzielungsabsicht für die einzelnen Streitjahre ist es entscheidend, ob der Bf. in jedem dieser Jahre eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Besein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A, B und C…
…10.2022 zufolge habe eine - im Bericht bzw. in der Niederschrift zur Schlussbesprechung näher dargestellte - Kriterienprüfung nach § 2 der LVO ergeben, dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände nicht nachgewiesen werden könne. Der Betrieb der "Praxis für Ganzheitsmedizin" stelle daher keine Einkunftsquelle iSd. § 2 EstG dar…
…0049). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts ist eine Pferdepension größeren Umfangs (13 Boxen, Reitstunden) ohne ausreichende eigene Futtergrundlage ein Gewerbebetrieb (BFG 02.06.2022, RV/3100321/2019). Bei der Gesamtgewinnerzielungsabsicht steht die subjektive Absicht des Steuerpflichtigen, Gewinne oder Überschüsse zu erzielen, die grundsätzlich vermutet wird…
…jede der Lebensführung zuzurechnende Betätigung zähle, wenn sie nicht objektiv ertragsfähig sei, und nicht anhand objektiver Umstände eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht bewiesen werden könne. Umsatzsteuerrechtlich sei jede typischerweise der Lebensführung zuzurechnende objektiv nicht ertragsfähige Betätigung, eine Liebhaberei. Der Prüfer ging davon aus, dass im Beschwerdefall ein Gesamtüberschuss…
…Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3) nachvollziehbar sein. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs. 1 LVO somit das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass nicht nur Verluste ausgeglichen werden, sondern erwirtschaftete Gewinne zu einer Mehrung des Betriebsvermögens führen (vgl. Renner in…
…Geschäftsraumvermietung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sei ertragsteuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn die Gesamtgewinnerzielungsabsicht des Vermieters nicht (mehr) anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sei. Diese objektiven Umstände seien bei einer bereits langjährigen "großen Vermietung" insbesondere die in § 2 Abs. 1 LVO angeführten Kriterien…
…7.2013 wurden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit Null festgesetzt und wie folgt begründet: Unterhalte ein nichtselbständig tätiger Arzt nebenbei eine Privatpraxis und würden daraus laufend Verluste erzielt, so sei die Gesamtgewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände zu beurteilen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0005)…
…Gewinnen: Ausmaß und Entwicklung der Verluste sind ein wesentliches Indiz dafür, ob innerhalb des Beobachtungszeitraumes, innerhalb dessen an Hand objektiver Umstände die Gesamtgewinnerzielungsabsicht nachvollziehbar sein muss, Anzeichen für eine gewinnbringende Tätigkeit bestanden. Wie aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich, wurden von 2002 bis 2009 keine Gewinne…
…der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen." Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs 1 LVO das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass nicht nur Verluste ausgeglichen werden, sondern erwirtschaftete Gewinne zu einer Mehrung des…
…der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen." Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs 1 LVO das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass nicht nur Verluste ausgeglichen werden, sondern erwirtschaftete Gewinn zu einer Mehrung des…
…aus Gewerbebetrieb - somit um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung, weshalb diese unter § 1 Abs. 1 LVO zu subsummieren sind. Ob im vorliegenden Fall trotz der über viele Jahre erwirtschafteten Verluste dennoch eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht (iSd § 1 Abs. 1 LVO) und somit eine Einkunftsquelle gegeben ist, ist gemäß …
…10.03, 99/15/0209; 15.2.06, 2002/13/0095). Nach der LVO bedeutet objektiv nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht nicht das tatsächliche Erwirtschaften eines Gesamterfolges in einem bestimmten Zeitraum, sondern die objektive Eignung zur Erwirtschaftung eines solchen. Objektive Ertragsfähigkeit der Betätigung ist daher nicht Tatbestandsvoraussetzung des §…
…0049). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts ist eine Pferdepension größeren Umfangs (13 Boxen, Reitstunden) ohne ausreichende eigene Futtergrundlage ein Gewerbebetrieb (BFG 02.06.2022, RV/3100321/2019). Bei der Gesamtgewinnerzielungsabsicht steht die subjektive Absicht des Steuerpflichtigen, Gewinne oder Überschüsse zu erzielen, die grundsätzlich vermutet wird…
…namhaften Musikern zusammengearbeitet und trat mit Jazzgrößen auf. Geht man aus vorstehenden Gründen vom Vorliegen einer § 1 Abs. 1 - Betätigung aus, so ist in weiterer Folge die Gesamtgewinnerzielungsabsicht der Beurteilungsmaßstab bei der Liebhabereiprüfung. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1) darauf zu schließen…
…für jeden Veranlagungszeitraum ist im Nachhinein gesondert zu beurteilen, ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht des sich Betätigenden iSd stetigen Strebens nach Gewinnen anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung"). Dabei kommt dem Kriterium der Bemühung zur Verbesserung der Ertragslage (§ 2 Abs 1 Z 6 LVO)…
…fortgesetzt, weshalb für den Zeitraum ab dem Jahr 2007 eine Prüfung anhand der Kriterien des § 2 Abs 1 LVO anzustellen ist. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs 1 LVO das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass nicht nur Verluste ausgeglichen werden…
…Ertragslage war im gesamten Zeitraum nicht eingetreten. Die behauptete subjektive Gewinnerzielungsabsicht der Bf. war aufgrund der Prüfung nach den objektiven Kriterien im Ergebnis nicht als gegeben zu beurteilen. Ein weiteres Indiz, dass für das Fehlen der Gesamtgewinnerzielungsabsicht bei der Bf. gesprochen hatte, war im Inkaufnehmen…