IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Christina Buchner MBA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits deshalb eine Relevanz der neu hervorgekommenen öffentlichen…
…Unzumutbarkeit vor, wenn die Fahrzeiten mit dem Massenverkehrsmittel dreimal so lange sind als mit dem Kfz, wobei eine Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke von 90 Minuten im Nahbereich als zumutbar erachtet wird. Geringfügige Überschreitungen ändern nichts an der Zumutbarkeit (RV/2234-W/11). Laut Fahrplanauskunft…
…ist, das Pendlerpauschale bei bis zu 40 km EUR 696,00,-- jährlich beträgt. Von einer solchen Zumutbarkeit wird ausgegangen, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…des Bf zum Pendlerpauschale vor, dass die einfache Wegstrecke mehr als 60 km betrage. Laut ÖBB betrage die Gesamtfahrzeit Wohnort – Dienstort bei optimalem Verlauf zwei Stunden 36 Minuten. Gemäß LStR Rz 255 liege daher Unzumutbarkeit (mehr als 2,5 Stunden) vor. Ein optimaler Verlauf sei…
…ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits deshalb eine Relevanz der neu hervorgekommenen öffentlichen…
…außerhalb des Wohnortes, BGBl 624/1995, - ebenso wie das StudFG - auf den Wohnort bzw den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw die Ausbildungsstätte abstellt, ist nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden. Unter Wohnort im Sinne des § 34 Abs…
…wodurch die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erschwert werde. Zudem betrage die Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 90 Minuten je Strecke, sodass eine tägliche Gesamtfahrzeit von mindestens drei Stunden entstehe. Auch verwies er darauf, dass in den Vorjahren 2021 und 2022 das große Pendlerpauschale zuerkannt worden sei…
…Die Benützung privater Verkehrsmittel im ersten Streckenteil führt ebenfalls dazu, dass die Gesamtfahrzeit zur Erreichung der Arbeitsstätte rund 75 Minuten beträgt. Eine derartige Anfahrtsdauer ist nach den von der belangten Behörde zur Gesetzesauslegung herangezogenen Gesetzesmaterialien nicht als unzumutbar anzusehen. Dies entspricht auch der dargestellten Verwaltungspraxis…
…nicht hinreichend klar geregelt. Der VwGH hat unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien judiziert, dass im Nahebereich von 25 km die Benützung eines Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar ist, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt, bzw. jedenfalls unzumutbar ist, wenn die Fahrzeit…
…das Bundesfinanzgericht teilweise bei der Ermittlung der Fahrzeit wie folgt Rechnung getragen. Mangels konkreter Vorbringen wurde durch das Bundesfinanzgericht bei der Ermittlung der Gesamtfahrzeit im öffentlichen Verkehr anhand der allgemeinen Lebenserfahrung im Schätzungsweg zum einen die Fahrzeit hinsichtlich der Strecke Wohnort - Amstetten Park & Ride Anlage…
…der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort und den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung und die Ausbildungsstätte ab. Es ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die Fahrzeit mit dem "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" zwischen diesen beiden Gemeinden…
…der Bf. beträgt laut Michelin-Routenplaner rund 6 Minuten. Dies ergibt somit eine Gesamtfahrtzeit von 60 Minuten, wenn man für die Wartezeiten und Gehwege 13 Minuten rechnet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im vorliegenden Fall sind noch die nicht gewährten Kosten für Telefon und Internet, die…
…ein Vergleich der Fahrzeit zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr ausschlaggebend ist. Kann dabei auf mehr als der halben Fahrtstrecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (KFZ und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen (VwGH 24.4.2014, 2012/15/0149)…
…25 km sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich…
…25 km sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich…
…25 km sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich…
…den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden. Hierbei ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen…
…den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden. Hierbei ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen…
…25 km sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich…