…Rechtsanwälte Klaar, Marschall und Mardetschläger Walter sind auf Scheidungsrecht spezialisiert. Daher werden die Gerichtskosten sowie die Kosten der Rechtsanwälte Schreiner Lackner in der Höhe von € 3.394,90 als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG 1988 berücksichtigt. Die darauf entfallende Vorsteuer in Höhe von €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache A., Adr.A, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 04.11.2014, 920000/Zahl/2013 betreffend Vorschreibung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…u. a. Aufwendungen für Anwalts und Gerichtskosten iHv Euro 22.114,00, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Scheidung entstanden, als außergewöhnliche Belastungen sowie die Kinderfreibeträge für ihre beiden nicht haushaltszugehörige Kinder sowie die Unterhaltsabsetzbeträge für diese geltend. Mittels Vorhaltes vom 27.3.2017 forderte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. November 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. November 2014, ErfNr. 123, betreffend Gebühren zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., Adr.-Bf., vom 8. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Oktober 2017 betreffend Gebühren 16.01.2017, Steuernummer 123…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2022 betreffend Gebühren 2022, Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b c, d 26, e f, über die Beschwerde vom 12.04.2018 gegen den Bescheid des Finanzamts für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.03.2018, StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf, vom 4. März 2020, gegen den Pfändungsgebührenbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Erhebungs- und Vollstreckungsdienst, vom 14. Februar 2020, wegen vollstreckbarer Rückstände gem. GZ. ED GZ1, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn W, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 19.03.2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 26.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 20.04.2018, ED 20/039058/18, betreffend Pfändungsgebühren, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A. Schweiz, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 25.7.2017, GZ Zahl, betreffend Zuerkennung von Zeugengebühr gem. § 108 FinStrG zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
Eine Herabsetzung der Strafe kommt unter Bedachtnahme auf die vorangeführten Strafbemessungsgründe, insbesondere im Hinblick auf die spezial- und auch generalpräventive Funktion der Verwaltungsstrafe, kam nicht in Betracht. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Johann Fischerlehner, den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA und Mag. Peter Lederer, LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sendlhofer & Partner Steuerberatungs GmbH…
(8) Die Anonymverfügung darf weder in amtlichen Auskünften erwähnt noch bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden. Jede über Abs. 5 und 6 hinausgehende Verknüpfung von Daten mit jenen einer Anonymverfügung im automationsunterstützten Datenverkehr ist unzulässig. Die Daten einer solchen Anonymverfügung sind spätestens sechs Monate…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V. und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienrichter2 und Laienrichter1 in der Beschwerdesache Bf, Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 14.01.2013, zu St.Nr. 007, betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 22. September 2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…