…wird. Nach § 17 Abs. 4 GebG 1957 ist auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 33 TP 8 Abs. 1 und Abs. 2 GebG 1957 idF BGBl…
…oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aufgrund dieses eindeutigen und klaren Gesetzeswortlautes ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung…
…oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aufgrund dieses eindeutigen und klaren Gesetzeswortlautes ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung…
…die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 30 MRG lautet: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer nach…
…Belang. (4) Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. (5) Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld…
…wird". § 17 Abs 4 GebG 1957: "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 16 Abs.1 Z 1 lit.a GebG 1957: "Die Gebührenschuld entsteht, wenn die…
…wird. § 17 Abs 4 GebG 1957 : "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 26 GebG 1957: "Für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände gelten, insoweit nicht in den…
…folgt: § 17 Abs 4 GebG 1957 : "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 26 GebG 1957 : "Für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände gelten, insoweit nicht in den…
…Gebühr zur Folge hat. Gemäß § 17 Abs.4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG 1957 heben weder die Aufhebung des…
…von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 17 Abs.5 GebG hebt die Vernichtung einer Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Mietvertrag iSd…
…Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird . Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (§ 17 Abs. 4 GebG). Die Gebührenschuld…
…Inhalt gemacht wird. (§ 17 Abs.1 GebG) Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. (§ 17 Abs.4 GebG) Für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände gelten, insoweit nicht…
…beantragen, die aber nur dann vom Darlehensgeber geleistet werden, wenn dieser dem Antrag des Darlehensnehmers zustimmt. Auf das Entstehen der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (§ 17 Abs. 4 GebG)…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Durch die Vereinbarung, wonach der Mieterin das Recht eingeräumt wird, das Mietverhältnis durch einseitige Optionsausübung viermal…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Hat eine der Gebühr nach…
…der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 GebG unterliegen Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten nach dem Wert des Entgelts einer Gebühr von 0,8 v.H. § 33 TP 21 Abs. 2 Z. 6 GebG sieht eine Gebührenbefreiung…
…Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 17 Abs. 5 GebG 1957 bestimmt ausdrücklich, dass weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines…
…zur Folge hat. Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es auf Grund des Abs. 4 leg.cit ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 leg.cit. heben die Vernichtung der Urkunde…
…Abs. 4 GebG ohne Einfluss auf die Entstehung der Gebührenschuld, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt.“ Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Einwendungen wurde: - ad A) bei Waren iSd Gebührengesetzes handle es sich um bewegliche, leicht…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aus der gegenständlichen Urkunde ist die Art des Rechtsgeschäftes deutlich zu entnehmen. Die Tochter des Bf. verzichtete gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages in Höhe von € 600.000,00 insoweit…