…Anmeldung von Abgabenforderungen zur Insolvenztabelle erfolgen müsse, wobei der Eintrag in die Tabelle das vollstreckbare Leistungsgebot auch über den Abschluss des Insolvenzverfahrens hinaus begründe. In beiden Ländern gelte der Grundsatz des Insolvenzrechtes vor dem Steuerrecht. Das habe zur Folge, dass die Geltendmachung von Abgabenansprüchen gegen…
…geltend gemacht, was zu einer entsprechenden bescheidmäßigen Rückforderung führte (s. wiederaufgenommener ESt-Bescheid vom 14.04.2016 bzw. BVE vom 13.05.2016). Strittig ist lediglich die Rechtsfrage der Geltendmachung von Forderungen nach Abschluss eines Schuldenregulierungsverfahrens. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist (§ 186 Abs. 1 BAO). Wenn die Abgabenvorschriften die Festsetzung einer Abgabe auf Grund von Steuermessbeträgen anordnen, hat das Finanzamt durch Messbescheid den Steuermessbetrag festzusetzen. (…) (§ 194 Abs…
…Ausnahmeregelungen (Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO) zur EuInsVO, zumal eine ausdrückliche Bezugnahme von Höchstgerichten in Rechtsstreitigkeiten bei der Geltendmachung von Abgabenansprüchen nur vereinzelt vorgekommen ist (EuGH-Urteil vom 21.01.2010, Rechtssache C-444/07, MG Probud Gdynia sp.z. o.o). In…
…Ausnahmeregelungen (Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO) zur EuInsVO, zumal eine ausdrückliche Bezugnahme von Höchstgerichten in Rechtsstreitigkeiten bei der Geltendmachung von Abgabenansprüchen nur vereinzelt vorgekommen ist (EuGH-Urteil vom 21.01.2010, Rechtssache C-444/07, MG Probud Gdynia sp.z. o.o). In…
…des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Wenn an dem Gegenstand der Feststellung mehrere Personen beteiligt sind, sind die gesonderten Feststellungen einheitlich zu treffen. Nach § 191 Abs. 1 lit. a BAO…
…1 BAO vorläufig erlassen worden und zunächst in Rechtskraft erwachsen, wobei das Finanzamt in der Folge keine nach außen in Erscheinung tretenden Maßnahmen zur Geltendmachung von Abgabenansprüchen hinsichtlich der Umsatzsteuer setzte, ehe es ab 02.10.2007 eine Außenprüfung durchführte und sodann mit den hier…
…bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wären auch auf Erlassung von Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) gerichtete Amtshandlungen, wie zum Beispiel Vorhalte oder Außenprüfungen, die eindeutig auf die Geltendmachung von Abgabenansprüchen gerichtet sind, für die Verjährung dieser Abgaben (Einkommensteuer der…
…grundsätzlich unbeachtet bleiben, weil im vorliegenden Verfahren nicht etwa eine persönliche Haftung der Bf vorliegt (vgl. § 224 BAO - Geltendmachung von persönlichen Haftungen), sondern wurde die Bf vielmehr mit dem an sie gerichteten Abgabenbescheid zur Zollschuldnerin bestimmt. Aus der zu Art. 7 Abs. 3 UStG 1994…
…Behörde - neben der Versagung der Differenzbesteuerung (§ 24 UStG) - die Voraussetzungen zur Geltendmachung von Vorsteuern bei den angeführten Lieferungen nicht gegeben. Im Zusammenhang mit der (fehlenden) Berechtigung zum Vorsteuerabzug kann insoweit ein "Abgabenanspruch" jedenfalls nur dann entstanden sein, wenn der Vorsteuerabzug auch tatsächlich geltend gemacht wurde…
…soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Mit der Feststellung des Einheitswertes sind nach § 186 Abs. 3 BAO Feststellungen über die Art des Gegenstandes der Feststellung und darüber zu verbinden, wem dieser zuzurechnen ist. Im Spruch von Einheitswertbescheiden ist abzusprechen über…
…berechtigt. Somit liegen gegenständlich keine faktischen Amtshandlungen vor. Da aber nur solche mit Maßnahmenbeschwerde anfechtbar sind, war die gegenständliche Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führt der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (zB. VwGH 26.4.2005, 2005/06/0069) aus: …
…BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Nach § 186 Abs. 2 BAO sind die gesonderten Feststellungen gemäß Abs. 1 einheitlich zu treffen, wenn an dem Gegenstand der Feststellung mehrere Personen beteiligt sind. Mit der…
… 186 Abs. 1 BAO sind die Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten im Sinn des Bewertungsgesetzes 1955 gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Die gesonderten Feststellungen gemäß Abs. 1 sind nach Abs. 2 leg.cit einheitlich…
…1955, BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Gemäß § 186 Abs. 2 BAO sind die gesonderten Feststellungen gemäß Abs. 1 einheitlich zu treffen, wenn an dem Gegenstand der Feststellung mehrere Personen beteiligt sind. Gemäß …
…Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Wenn an dem Gegenstand der Feststellung mehrere Personen beteiligt sind, sind die gesonderten Feststellungen gemäß § 186 Abs. 2 BAO einheitlich zu treffen. Mit der Feststellung des Einheitswertes sind…
…148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist". § 194 Abs. 1 BAO bestimmt zur Steuerbemessung: "Wenn die Abgabenvorschriften die Festsetzung einer Abgabe auf Grund von Steuermessbeträgen anordnen, hat das Finanzamt durch Messbescheid den Steuermessbetrag festzusetzen." § 194 Abs…
…bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung schließt die Verbindlichkeit in sich, Urkunden und andere schriftliche Unterlagen, die für die Feststellung von Abgabenansprüchen von Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden…
…BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. (2) Die gesonderten Feststellungen gemäß Abs. 1 sind einheitlich zu treffen, wenn an dem Gegenstand der Feststellung mehrere Personen beteiligt sind. […] § 191. (1) Der Feststellungsbescheid ergeht…
…i.S.d. § 85 Abs. 1 BAO zur Erfüllung einer Verpflichtung (vgl. BFG 20.2.2018, RS/7100010/2018). Die alleinige Rücksendung eines Überprüfungschreibens ist kein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten (§ 85 Abs. 1 BAO erster Fall), weil kein Antrag i.S.d. § 10 Abs…