…in der Beschwerdevorentscheidung vom 10.01.2013 (Rz. 72, 73) korrigiert. 110. Der Geldverkehrsrechnung hielt der Bf. lediglich Folgendes entgegen: In der Beschwerde vom 07.09.2012 (Rz. 22ff) wird zur Richtigkeit der Vermögensdeckungsrechnung nichts Entscheidungswesentliches vorgebracht. Die Ausführungen beziehen sich nahezu alle auf Punkte…
…festgestellt werden können, welche Einnahmen in bar erhalten, welche Ausgaben bar bezahlt und welche Einnahmen auf ein Bankkonto überwiesen worden seien. Eine Geldverkehrsrechnung habe unaufgeklärte Fehlbeträge ergeben. Diese seien den bereits erklärten Beträgen hinzugeschätzt worden. Weiters hätten Vorsteuern nicht anerkannt werden können, weil weder formrichtige…
…Abs. 1 BAO, umfassend die Jahre 2005 bis 2007, führte der Prüfer eine Geldverkehrsrechnung durch, bei der die in den Bilanzen ausgewiesenen Privatentnahmen sowie Zuwendungen des Sohnes AB als verfügbare Geldmittel angesetzt wurden. Bei den Zuwendungen des Sohnes AB wurde dessen niederschriftliche Aussage berücksichtigt, dass…
…zitierten einheitlichen höchstgerichtlichen Judikatur, darüber hinaus hing die Entscheidung im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalles sowie auf der Ebene der Beweiswürdigung zu beantwortenden Sachfragen (insbesondere, ob in der Geldverkehrsrechnung ausgewiesene Fehlbeträge als vom Bf. aufgeklärt anzusehen sind oder nicht) ab. Die Revision an den…
…alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der (ehemals) betrieblichen Verbindlichkeiten zu setzen sind, sofern es sich um Betriebsvermögen handelt und dies auch entsprechend durch Vorlage einer Geldverkehrsrechnung (private Einnahmen/Ausgabenrechnung) für jedes Jahr separat nachzuweisen ist. Der Vorhalt wäre am 24.2.2021 derart beantwortet worden…
…weshalb die Schätzung unzulässig sei. Die steuerliche Vertretung sei der Meinung, dass die von der belangten Behörde zur Anwendung gebrachte Geldverkehrsrechnung im vorliegenden Fall nicht als Schätzungsmethode geeignet sei. Es sei nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Bareinzahlungen auf einkommensneutrale Fremdfinanzierungen der finanzierenden Raiffeisenbank *** zurückzuführen wären…
…Im Antrag auf Konteneinschau wird sodann lediglich ausgeführt: "Eine genaue Aussagekraft im Sinne einer Geldverkehrsrechnung kann natürlich aufgrund der vielen überhaupt nicht vorgelegten Bankkonten nicht getroffen werden." Welche konkreten Überlegungen (oder Vermutungen) im Zusammenhang mit den Abgabenerklärungen angestellt wurden und wieso diese Anlass zu Zweifeln…
…dieser Betrag annähernd der Summe aus den anonymen Sparbüchern (€ 69.907,00) und der behaupteten Einzahlung iHv € 36.000,00 im Dezember 2008. Basierend auf den Feststellungen der im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2006 bis 2009 durchgeführten Geldverkehrsrechnung bedeutet dies…
…12. 2008, 2006/15/0158) ergibt sich nicht, dass sich eine Schätzung nicht ausschließlich auf die Schätzungsmethode der Vermögenszuwachsrechnung oder der Geldverkehrsrechnung stützen dürfe. Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei, wobei im Einzelfall jener Methode der Vorzug zu geben ist, die zur…
…2008 Im Zuge der Außenprüfung seien für den Prüfungszeitraum 2006 bis 2011 Vermögensdeckungs- bzw. Geldverkehrsrechnungen durchgeführt worden. Für die Jahre 2006 bis 2008 hätten sich dabei ungeklärte Vermögenszuwächse ergeben. Im Schreiben vom 31.10.2010 sei zu den Differenzen der Geldverkehrsrechnung u.a. ausgeführt worden…
…mangelhaft. 3. Nach der im Akt befindlichen Geldverkehrsrechnung bleibt beispielsweise ungeklärt, ob dem Beschwerdeführer in den Jahren 2008 und 2009 aus dem Einzelunternehmen Geldmittel für die private Verwendung verblieben oder nicht. Im Falle von Fehlbeträgen aus einer (auf das Einzelunternehmen beschränkten) Teil-Geldverkehrsrechnung, von denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH Köstlergasse 1/30, 1060 Wien, wegen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH Köstlergasse 1/30, 1060 Wien, wegen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…