IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat, im Beisein der Schriftführerin H., in der Beschwerdesache C. GmbH, Adresse1, vertreten durch Verax Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rotenturmstraße 18/8 OG, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21.7.2014 gegen den…
…wenn es dabei inhaltlich um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verfahrensparteien über Gebarungsakte auf einem Abgabenkonto geht. Im Rechtsmittelverfahren sei daher auf der Grundlage des § 216 BAO inhaltlich über den tatsächlich strittigen Gebarungsakt der Verrechnung der Einkommensteuergutschrift für 2018 auf im Konkursverfahren des ehemaligen Gemeinschuldners angemeldet gewesene…
…verlangen, dient entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes nicht nur zur Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sondern auch zur Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin. So kommt bei der Frage, ob ein Leistungsgebot zugestellt wurde, ein Abrechnungsbescheid in Betracht…
…Abgabenbehörde gemäß § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 29.01.1998, 96/15…
…Abgabenbehörde gemäß § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 29.01.1998, 96/15…
…dass die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides zu Unrecht erfolgt sei, zumal es bei § 216 BAO um die Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin gehe. Zudem wies er darauf hin, dass nach Einantwortung die Bescheide an die Erben zu richten seien und daher möglicherweise ein Nichtbescheid vorliege. Mit Schreiben…
…Zahl: Zahl, wies das Zollamt die Beschwerde mit der Begründung, der Beschwerdeführer habe nicht die Gebarungsakte in Frage gestellt, sondern die Rechtmäßigkeit und die Höhe der Abgabenfestsetzung an sich bekämpft, als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch…
…Zahl: Zahl/05/2014, wies das Zollamt die Beschwerde mit der Begründung, der Beschwerdeführer habe nicht die Gebarungsakte in Frage gestellt, sondern die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung an sich bekämpft, als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das…
…erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. (§ 216 BAO) Gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist das Instrument des Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO nur bei der Klärung abgabenrechtlicher Gebarungsakte (vgl. z.B. VwGH 26.07.2006, 2006/14/0029), jedoch nicht bei der Klärung der…
…ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenestsetzung zu prüfen (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0196). Ein Verfahren…
…Stoll-BAO2,Band 4, § 239 Rz 15 bis 17, mwH). Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Der Antrag auf Abrechnungsbescheid unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. Ritz/Koran, BAO8,§ 216 Rz…
…hat die Abgabenbehörde auf Antrag einen Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung zu erlassen. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (VwGH 05.07.1999, 99/16/0115). Im vorliegenden Fall ist nach dem Vorbringen im Rückzahlungsantrag und in der…
…Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid geht es ausschließlich um die Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Abgabepflichtigen und der Behörde bezüglich abgabenbehördlicher Gebarungsakte. Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten, ob und…
…Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.6.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der Rückzahlung…
…wurde. Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.6.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der…
…richtig und vollständig sind. Sollte die Verbuchung - wie hier - unvollständig sein, sei sie eben unrichtig. Ein Abrechnungsbescheid diene der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und komme daher insbesondere auch bei Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Gutschriften die Behörde hätte durchführen müssen, in Betracht. Die belangte Behörde verweigere…
…Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.06.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der Rückzahlung…
…Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.6.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der Rückzahlung…
…Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 10.6.2020, Ra 2018/13/0109). Mit der Thematik der Rückzahlung…
…Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen abzusprechen. Der Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 17.12.2014, 2010/13/0061). Die Bf. bringt vor…