…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…Materialkauf) kombiniert sei mit einer Liegenschaftsnutzung für die Dauer der Einbringung der Abfälle (beim Abbauvertrag wäre es für die Dauer des Materialabbaues). Nur diese Liegenschaftsnutzung, die ein Hilfsgeschäft neben dem eigentlichen Materialgeschäft darstelle, nur diese Liegenschaftsnutzung könne als Bestandrecht oder Dienstbarkeit der Gebührenpflicht unterliegen. Das…
…die Vorgangsweise der Vertragsparteien nur als einvernehmliche nachträgliche Aufhebung (Stornierung) des Bestandvertrages qualifiziert werden. Eine solche Vertragsaufhebung ist aber nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls unter § 17 Abs. 5 GebG zu subsumieren, sodass sie an der einmal eingetretenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag (VwGH 22.10.1970…
…04.07.1990, 89/15/0140). Der Klärung der Frage, ob der Vermieter aus der Vermietung allenfalls einen finanziellen Überschuss erwirtschaften kann, kommt bei der Prüfung der Gebührenpflicht eines Bestandvertrages entgegen der Ansicht des Bf. somit keine Bedeutung zu. Mit dem Einwand, er habe keinesfalls…
…Vertragsverhältnis von unbestimmter Dauer handeln würde, wenn ein Präsentationsrecht vorliege. Rechtslage: Gemäß § 15 Abs. 1 Gebührengesetz 1957, sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16 Abs. 1 Z…
… 15 Abs. 1 GebG sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäftes und die Errichtung einer Urkunde über dieses Rechtsgeschäft Voraussetzungen für die Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften – wie beim Bestandvertrag -, wenn die Urkunde von den…
…1 Z. 1 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090ff. ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, im Allgemeinen einer Gebühr nach dem Wert in Höhe von 1 v.H. Gemäß § 33 TP 5…
… 30 Abs. 2 MRG gleichkämen. Es sei für den Verwaltungsgerichtshof somit für die Annahme eines Bestandvertrages auf ungewisse Dauer ausreichend gewesen, dass nur einige wenige Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 MRG im konkreten Bestandverhältnis potentiell anwendbar gewesen seien. Ebenfalls in der jüngeren Entscheidung vom 9…
…Bestandvertrag, nicht aber auf die sog "Vereinbarung") ist nicht erkennbar, inwiefern die Laufzeitverlängerung zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation "notwendig" ist. Wenn aus einer Urkunde weder hervorgeht, dass alle für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht…
…Bestandverträge würden grundsätzlich der Gebühr unterliegen, der gegenständliche Pachtvertrag vom 4. April 2019 sei jedoch aufgrund eines Mangels (Irrtum gemäß § 871 ABGB) angefochten worden, der die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex tunc beseitige, weshalb kein der Gebührenpflicht unterliegendes Rechtsgeschäft vorliege (unter Hinweis auf UFS…
…ist bei der Bestandvertragsgebühr allein der Bestandgeber zur Bevollmächtigung berechtigt, wiewohl in der Regel der Bestandnehmer die Rechtsgebühr trägt (siehe dazu Arnold/Arnold, Rechtsgebühren9 (2011) Rz 37p). Mit der durch die ***5*** Rechtsanwälte GmbH vorgenommene Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr wurde eine Verpflichtung der Bestandgeberin erfüllt und…
…Präsentationsrecht vorgelegen wäre. Rechtslage: Gemäß § 15 Abs,1 Gebührengesetz 1957, (GebG 1957), sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16 Abs.1 Z 1 lit.a Gebührengesetz 1957…
…Vorlageantrag und schließlich Vorlage vor dem Bundesfinanzgericht evident. Rechtslage Gemäß § 15 Abs. 1 GebG 1957 sind Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft…
… 1. Vertragsinhalt und Urkundenprinzip Bei Bestandverträgen und sonstigen Verträgen, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, richtet sich die Höhe der Gebührenpflicht nach dessen Wert - davon wird der einprozentige Gebührensatz berechnet. Das Gesetz selbst definiert…
…Änderung eines Bestandvertrages von zunächst unbestimmter Dauer in einen solchen von nunmehr bestimmter Dauer vor, der nach obiger Judikatur (siehe VwGH 30.4.1981, 15/2093/79) als eine Änderung von Rechten bzw Verbindlichkeiten im Sinne des § 21 GebG zusätzlich in diesem Umfang gebührenpflichtig wäre…
…Rechtsgeschäft erstmals abgeschlossen worden wäre - zu beurteilen. Vertragsdauer Die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erfolgte gebührenrechtliche Einordnung der Vertragsdauer eines Bestandvertrages auf (un)bestimmte Zeit ist von der Frage, ob ein von den Parteien vereinbarter Nachtrag als Zusatz iSd des § 21 GebG selbständig gebührenpflichtig ist…
…dieses jedenfalls wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages nach § 1094 ABGB. Herrscht Einigkeit der Vertragsparteien darüber, was die gemietete Sache und der dafür zu entrichtende Preis sind, so gilt der Vertrag als "vollkommen" abgeschlossen. Beide Bestandteile enthält das gegenständliche Mietanbot, weswegen zumindest die Grundvoraussetzungen eines Bestandvertrages vorliegen…
…und/oder von einer ggf. entstandenen Gebührenpflicht befreit werden. 7. ... 8. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des oben benannten Pachtvertrages unverändert fort." 2.2. Ermittlungen des Finanzamtes Das FA führte noch Ermittlungen durch Einsicht in den im Bemessungsakt ErfNr.alt-2 inneliegenden Bestandvertrag vom 13…
…den berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthält. Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Gemäß § 16…