…GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben. Im gegenständlichen Fall wurde der Bescheid über die Festsetzung der Eingabengebühr durch das Bundesfinanzgericht aufgehoben und festgestellt, dass keine gebührenpflichtige Eingabe vorliegt. Somit erweist sich die daraus resultierende Festsetzung der Gebührenerhöhung gemäß…
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. März 2013, betreffend Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Oktober 2024 betreffend Gebührenfestsetzung und Gebührenerhöhung betreffend der beim Magistrat der ***Stadt X *** eingebrachter Säumnisbeschwerde vom 27.1.2023 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit der Schriftführerin ***38*** am 23. April 2026 Steuernummer ***BF1StNr1**…
…Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt keine Voraussetzung der Erhöhung dar. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn sie…
…eine verspätete Entrichtung stellt keine vorschriftsmäßige Entrichtung dar (vgl. VwGH 22.10.2015, 2013/16/0101). Daher lagen auch die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Gebührenerhöhung vor. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Juni 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2023 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133…
…die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. Oktober 2020 betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung, ***1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. November 2019 betreffend Gebührenfestsetzung und Festsetzung einer Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 1 GebG, jeweils in Zusammenhang mit Eingabe Landespolizeidirektion Wien vom 4.9.2019 wegen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens…
…September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. September 2017 betreffend Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 1 GebG zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Juni 2018, ErfNr. ***1*** betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…vom 8. Juli 2020, ErfNr. ***2***, Team 22, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…08.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29.07.2019, abc betreffend Gebühr gem. § 17a VfGG und Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…dass es sich (entgegen der Formulierung im Singular des FAGVG, mit der "die Beschwerde" abgewiesen wurde) im gegenständlichen Fall um zwei Bescheide des FAGVG handelt (Gebühr und Gebührenerhöhung), gegen die beide jeweils Beschwerde seitens des Bf erhoben wurde - es handelt sich daher um zwei Beschwerden…
…08.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.07.2014, ERFNR Zahl betreffend Gebührenerhöhung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.8.2018 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…vom 11. April 2014, ErfNr. mit dem Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG sowie eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG festgesetzt wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…erstattet wurde sowie ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist. ln Ausübung des Ermessens - unter Berücksichtigung der Ermessenskriterien - wird eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 5 % der verkürzten Gebühr festgesetzt.“ Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Berufung erhoben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14.4.2011…
…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14.03.2018, ERFNR xy/2018 betreffend Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…09.05.2017, ErfNr, betreffend feste Gebühren (gemäß § 14 TP 5 und TP 6 GebG) und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…E-Mail noch offene Punkte betreffend Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage auf. Mangels Anmeldung gemäß § 31 GebG setzte das Finanzamt mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 11.05.2010 die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 2 GebG fest. Ebenfalls erfolgte mit – in diesem Verfahren nicht streitgegenständlichen - Bescheiden gemäß …
…Bescheid des Finanzamtes A vom 10. Dezember 2013, Steuernummer, betreffend Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Betreff des Bescheides wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt: Betreff: Eingabe samt Beilagen im Bauverfahren - Abweichung vom bewilligten Bauverfahren (2. Planwechsel)…