…als Guthaben rechtskräftig festgesetzt worden. Es bestehe daher keine Abgabenschuld gegenüber dem Finanzamt. Es seien daher die Pfändungsverfahren und ebenso der Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens vom 4. Juni 2014 in Höhe von € 17,24 einzustellen. Mit inhaltsgleichen Beschwerdevorentscheidungen…
…Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 26. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Jänner 2026 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen gemäß § 26 AbgEO, Steuernummer ***BF1StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß §…
…vom 10.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.02.2026 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…die in Rückstandsausweis vom 9. September 2025 angeführte Abgabenschuld sei auf Grund eines Überrechnungsbegehrens als getilgt anzusehen. Für die Klärung dieser Frage ist im Bescheidbeschwerdeverfahren gegen die Vorschreibung von Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO kein Raum, sodass dieses Vorbringen ins Leere geht. 3.2…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 6. März 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. Jänner 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…3100 St.Pölten, vom 4. Mai 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** als Finanzstrafbehörde vom 6. April 2017 über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, zu Strafkontonummer ***BfStrNr***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
…April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. März 2023 betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens für die Amtshandlung vom 1. März 2023 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…vom 12. Mai 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 2. April 2014 und vom 6. Mai 2014, betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze im Vollstreckungsverfahren gem. § 26 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…Zurückweisungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Rechtslage und Erwägungen Gem. § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
… 26 und 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO ) nach der am 24. Oktober 2017 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde betreffend Pfändung einer Geldforderung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der Beschwerde betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen wird teilweise…
…Pfändung einer Geldforderung, 2. ein Verfügungsverbot gemäß § 65 Abs 1 AbgEO sowie 3. die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens 1. den Beschluss: Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über ein Verfügungsverbot gemäß § 65 Abs 1 AbgEO wendet, als unzulässig zurückgewiesen…
…dass mit diesem Einwand keine offensichtliche Unpfändbarkeit aufgezeigt wird. Da dem beschwerdegegenständlichen Pfändungsbescheid zudem der mit einer Vollstreckbarkeitsklausel versehene Rückstandsausweis vom 9. Jänner 2019 zugrunde liegt, war die Beschwerde in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen Gemäß § 26 Abs. 1 lit…
…von 22.1.2023 macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Gebühren und Auslagenersätze von einem nicht geschuldeten Betrag (€ 28.423,94) berechnet worden seien. Die belangte Behörde habe diesen Betrag willkürlich und zum Nachteil des Beschwerdeführers geschätzt. So weiche etwa die Schätzung der Umsatzsteuer…
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. August 2022 betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 3. Oktober 2022 gegen den Bescheid Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14. September 2022, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, Amtsbeauftragten Jürgen Lugger…
…dieser Betrag auch die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens sei. Der angefochtene Bescheid sei daher zu Recht ergangen. ***** Mit Schreiben vom 16.10.2017 beantragte die Bf. die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht und wandte ergänzend ein…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. August 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 8. August 2019 betreffend Pfändung einer Geldforderung sowie die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet…
…Salzburg-Stadt, vertreten durch ***7***, vom 19. Juni 2019, betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen gem. § 26 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Abgabenbehörde im Zuge des Einbringungsverfahrens Vollstreckungsmaßnahmen zu setzen, die zu den im Spruch des Bescheids vom 22.03.2021 angeführten Gebühren und Auslagenersätzen führten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Anmerkung: Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass von Ihnen der Haftungsbescheid nachweislich am 18…
…April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 16.04.2012 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens beschlossen: Der angefochtene Bescheid und die dazu ergangene Berufungsvorentscheidung werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den…