…Niemand könne die Baukosten = Gebäudeanteil einer neuen Wohnung besser beurteilen als der Bauträger. Die Basis für die Gebäudeabschreibung betrage 156.253,14 Euro. Die Aufteilung auf Grund und Boden sei daher mit 9,82% und auf Gebäude mit 90,18% vorzunehmen. Der Anschaffungszeitpunkt entspreche…
Wie bereits ausgeführt, ist dieser Nachweis der Bf nicht gelungen. Zwar ist auch das BFG zur amtswegigen Sachverhaltsfeststellung verhalten (§ 269 Abs 1 iVm § 115 Abs 1 BAO), doch endet diese Ermittlungspflicht dort, wo die Beweislast von Rechts wegen einer Partei aufgetragen wird. Sowohl § 16 Abs…
…2022). e. Fazit Es war somit betreffend der Ausscheidung eines pauschalen Grundanteils bei der Ermittlung der AfA, betreffend der Bestimmung des Anschaffungszeitpunktes für die begehrte Anwendung der beschleunigten Gebäudeabschreibung sowie betreffend der begehrten Steuerfreiheit der SEG-Zulagen spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. …
…Niemand könne die Baukosten = Gebäudeanteil einer neuen Wohnung besser beurteilen als der Bauträger. Die Basis für die Gebäudeabschreibung betrage 156.253,14 Euro. Die Aufteilung auf Grund und Boden sei daher mit 9,82% und auf Gebäude mit 90,18% vorzunehmen. Der Anschaffungszeitpunkt entspreche…
…2022). d. Fazit Es war somit betreffend der Ausscheidung eines pauschalen Grundanteils bei der Ermittlung der AfA, betreffend der Bestimmung des Anschaffungszeitpunktes für die begehrte Anwendung der beschleunigten Gebäudeabschreibung sowie betreffend der begehrten Steuerfreiheit der SEG-Zulagen spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. …
…Niemand könne die Baukosten = Gebäudeanteil einer neuen Wohnung besser beurteilen als der Bauträger. Die Basis für die Gebäudeabschreibung betrage 156.253,14 Euro. Die Aufteilung auf Grund und Boden sei daher mit 9,82% und auf Gebäude mit 90,18% vorzunehmen. Der Anschaffungszeitpunkt entspreche…
…2022). d. Fazit Es war somit betreffend der Ausscheidung eines pauschalen Grundanteils bei der Ermittlung der AfA, betreffend der Bestimmung des Anschaffungszeitpunktes für die begehrte Anwendung der beschleunigten Gebäudeabschreibung sowie betreffend der begehrten Steuerfreiheit der SEG-Zulagen spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch STB, über die mit Beschwerden angefochtenen Bescheide des FA Wien 1/23, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2005, 2006, 2008, 2009, 2010 und 2011 zu Recht erkannt: Den Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch OPTIMA Die Steuerberater GmbH, Dr. Gaisbauer-Straße 1, 4560 Kirchdorf an der Krems, und Steindl Steuerberatung GmbH, Römerstraße 48, 4800 Attnang-Puchheim, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WT Krebs Steuerberatungs-GmbH, Rochusgasse 4, 5020 Salzburg, über die Beschwerden vom 31. August 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
…beantragte darin die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der erklärten Höhe zu erfassen. Begründend führte er aus, dass die Gebäudeabschreibung 43.171,68 Euro betrage, vom Finanzamt jedoch mit 33.354,06 Euro errechnet worden sei. Die Verminderung der Abschreibung gründe sich im Wesentlichen…
Handelt es sich bei der im Anlageverzeichnis 2012 unter der Inv-Nr 3-00 aufscheinenden Einlage in der Höhe von € 10.000 vom 01.01.2011 um den "Stall mit Gewölbe", der laut Fax vom 03.07.2018 nunmehr seitens des Beschwerdeführers zu Nr…
…werden können. Es seien auch die Fremdfinanzierungskosten gestrichen worden. Mit Eingabe vom 17. März 2024 wurde beantragt, gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag). Gebäudeabschreibung: Gem. Rz 2166 EStR 2000 würde der Anschaffungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums entsprechen. Gem. VwGH 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatXYZ im Beisein der Schriftführerin XX in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Rattacher - Simma Steuerberatungs-GmbH, über die Beschwerde vom 16. März 2009 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 16. Februar…
…Ergebnis wie folgt: | ***AX*** | Einnahmen | 6.794,13 | 3.397,07 | 3.397,07 | Zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 4 | -850,00 | -425,00 | -425,00 | Beschleunigte Gebäudeabschreibung (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit…
…elektronischem Weg via FinanzOnline beim Finanzamt Österreich (im Folgenden: Finanzamt) die Einkommensteuererklärung für 2024 ein, in der sie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von - € 12.513,08 erklärte. Unter der Kennziffer 9135 wurde eine beschleunigte Gebäudeabschreibung gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit…
…Begründet wurde dies damit, dass sich das Gutachten vom 19.9.2018 als reines "Gefälligkeitsgutachten" darstelle, welches steuerlich nicht anerkannt werde. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde richtete sich gegen die Abänderung der Höhe der Gebäudeabschreibung. Begründet wurde dies damit, dass der Gutachter auf die Einschätzung des…
…aus Vermietung und Verpachtung wurde von Seiten des Finanzamtes gern. § 8 (1a) EStG die beschleunigte, 3-fache Gebäudeabschreibung für die vermietete Immobilie, ***2***, in Höhe von EUR 6.287,89 (3 x 2.095,96) berücksichtigt, die auf einem pauschalen Ausscheiden eines 30-%igen Grundanteils…