… Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) und ihr Gatte, beide gebürtig in Rumänien, seit 1998 in Wien mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet, und die beiden in Österreich geborenen Kinder, bei den Eltern gemeldet, sind österreichische Staatsbürger. Die Familie war mit ihrem Hauptwohnsitz bis xXx.2009 in Wien…
…eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen. Da Sie in den vorne angeführten Monaten nicht beschäftigt waren bzw. über keine Krankenversicherung verfügten, musste Ihr Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den angeführten Zeitraum abgewiesen werden. Zu A: Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind…
…Die Bf. und ihre Kinder S2, geb. 00, und S1, geb. cd02, besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Bf., S2 und S1 sind seit 28. April 2003 mit Hauptwohnsitz in W21, gemeldet. CB, der Gatte und Kindesvater, ist britischer Staatsbürger. Er war vom 8. Juni 2000…
…ist Österreicherin und Ihr Vater amerikanischer Staatsbürger. 2007 sind Sie wieder in die Vereinigten Staaten gezogen, haben dort geheiratet und 2008, 2010 und 2012 Ihre Kinder geboren. Sie und Ihre Kinder haben sowohl die österreichische als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Ihr Gatte ist amerikanischer Staatsbürger…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…hin, dass sie selbst nigerianische Staatsbürgerin sei, ihre Kinder aber die österreichische Staatsbürgerschaft besäßen. Die Kinder wohnten mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt und würden von ihr betreut und versorgt. Der Gatte und Kindesvater wohne nicht bei ihnen, trage zur Versorgung der Kinder zeitweise wenig…
…Aufträgen und 1.940,--österreichischen Aufträgen zugeordnet werden. Der Gatte von Frau B ist Engländer und als GF beschäftigt (siehe Lohnbestätigung), die Kinder und Frau B sind österreichische Staatsbürger. Laut Auskunft der italienischen Behörden - Kontaktadresse wurde in e-mail bekanntgegeben- hat nur ein italienischer Staatsbürger…
…und ihre Kinder seien keine österreichischen Staatsbürger, haben jedoch einen rechtmäßigen inländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ bzw. eine „Rot-Weiß-Rot Karte Plus“. Unter Verweis auf die Zirkularnote (siehe oben) sei davon auszugehen, dass für die Bf. die Bestimmungen der WDK nicht anwendbar sind und ihr…
… 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich…
…2009 und vom 17.8.2010 bis lfd. auf Grund des Gewerbes "Personenbetreuung" pflichtversichert ist. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist rumänische Staatsbürgerin und arbeitet in Österreich als Personenbetreuerin. Ihr Gatte und die Kinder leben…
…der Bf wohne und Schüler sei. Für C B wurde die Bestätigung einer Wiener Fachschule vorgelegt, zufolge er im Schuljahr 2013/2014 in die zweite Klasse gegangen sei. Weiters ergibt sich, dass die Bf, ihr Ehegatte und ihre Kinder österreichische Staatsbürger sind und in Österreich…
…2016 wurde zum Sachverhalt im Wesentlichen wie folgt ausgeführt: Die Beschwerdeführerin sowie ihr Gatte, Herr ***Bf1-Ehegatte***, seien österreichische Staatsbürger und seit ***tt.mm.***1994 bis dato mit Hauptwohnsitz an der Adresse ***Bf1-Adr*** gemeldet. Gemeinsam mit ihrem Ehegatten habe die Beschwerdeführerin sechs Kinder: ***Kind6***…
…und ihr Gatte sind seit 16. November 2004, Sohn L. seit 9. Mai 2007 mit einem Hauptwohnsitz in A. gemeldet. Sowohl die Bf. als auch ihr Ehegatte sind im Streitzeitraum der österreichischen Pflichtversicherung unterlegen. Der Verwaltungsgerichtshof hat im einen polnischen Staatsbürger betreffenden Erkenntnis VwGH 22…
…öffentlichen Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für deren Ehegatten, sofern die Eheleute in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben, und für deren minderjährige Kinder…
…und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten (§ 3 Abs. 1 FLAG). Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…ist österreichische Staatsbürgerin und lebte seit der Heirat eines US-Amerikaners im Jahr 1994 in der Zeit von 2000 bis Juni 2018 in Deutschland, wo ihr Ehemann, ***1*** ***5***, für die US Air Force unter dem Kommando der NATO stand. Das Ehepaar hatte drei Kinder…
…Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für deren Ehegatten, sofern die Eheleute in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben, und für deren minderjährige Kinder…
…ausgeübt hätte und ihr Gatte dank seines diplomatischen Status von Sozialleistungen befreit sei. Weder die Verordnung Nr. 883/2004 noch die Verordnung Nr. 987/2009 bezögen sich ausschließlich auf österreichische Staatsbürger, sondern gälten für alle Inländer, darunter auch für jene, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besäßen…
…2012, 2010/16/0084 mwN). - Zur Sachlage Die minderjährigen Kinder der Beschwerdeführerin sind österreichische Staatsbürger. Sie sind in Österreich auf die Welt gekommen und haben die Volksschule in Österreich besucht. Seit ihrer Geburt leben sie im gemeinsamen Haushalt mit der Beschwerdeführerin und dem Vater. Im…