…VfGH 11.12.1986, Zl. B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsmittel sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986, Zl. 85/12/0247). Für Gemeinden im Bundesland Steiermark würden…
…nicht anerkannt. Das Finanzamt (FA) ging davon aus, dass die Fahrzeit unter einer Stunde zwischen Wohnort und der innerhalb von 80 km liegenden Ausbildungsstätte beträgt und bei der Berechnung der Fahrzeit Fußwege, Wartezeiten sowie Fahrten im Wohnort und am Studienort nicht einzubeziehen sind. Die Beschwerde…
…dem öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird (die Erreichbarkeit des Bahnhofs der Abfahrtsgemeinde ist bedeutungslos). Fußwege, Fahrten am Wohnort und am Studienort sowie Wartezeitgen vor Beginn und nach Ende des Unterrichts werden dabei nicht veranschlagt. Da festgestellt wurde, dass die Wegzeit vom Wohnort zum…
…vom 03.06.2022 ist zu entnehmen, dass die Bf aufgrund einer ***2*** und einer ***3*** ***4*** gehbehindert ist und ihr längere Fußwege nicht zumutbar sind. 4.) In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 02.03 2023 wurde noch ausgeführt, der Behindertenpass des Sozialministeriums sei erst mit…
…Ersuchen der Abgabenbehörde zum Nachweis, dass der Studienort vom Wohnort aus nicht innerhalb einer Stunde erreichbar ist, ein "Ergebnis der Berechnung" des Pendlerrechners vorgelegt. In dieser sind Wartezeiten und Zeiten für die Zurücklegung von Fußwegen enthalten. 1. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen…
…Studienort (zB Straßenbahn, Bus, usw.) sowie Fußwege in diese Fahrzeiten nicht einzurechnen. Im vorliegenden Fall sei die Fahrzeit zwischen den beiden Gemeinden Ort 2 und Ort 1 maßgebend. Dabei sei die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen üblicherweise die Fahrt mit…
…dass die Fahrzeit von einem Bahnhof zum anderen - hier sind noch keine innerstädtischen Verkehrsmittel eingerechnet!- jeweils mehr als eine Stunde beträgt. Rechnet man auch innerstädtische Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sowie die Fußwege dazu, beträgt die tatsächliche Wegzeit knapp 2 Stunden pro Strecke - d.h…
…sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. 6. In seinem Vorlageantrag vom 17.07.2017 beantragte der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, die Entscheidung durch den gesamten…
…oder im Studienort (z.B. Straßenbahn, Bus, etc...) sowie Fußwege nicht in diese Fahrzeiten einzurechnen. Maßgebend sei die tatsächliche Fahrzeit zwischen den beiden Gemeinden (Ort_A und Ort_B). Hierbei sei die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen üblicherweise die Fahrt…
…nicht überschritten werde. Nicht einzurechnen seien dabei allerdings Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten innerhalb des Heim- oder Studienortes. Da die reine Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohn- und Studienort weniger als eine Stunde betrage, sei die Beschwerde abzuweisen gewesen. 5. Am 28. Jänner 2018 stellte…
…Gemeinden existiere, das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen könne. In diese Zeitspanne seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder im Studienort nicht einzurechnen. Laut Fahrplan der Bahn betrage die Fahrzeit der meisten Züge, die zwischen Abfahrtshaltestelle und B verkehren, nicht mehr…
…wurde ausgeführt, dass die Zumutbarkeit gegeben sei, wenn die Fahrtzeit von 1 Stunde nicht überschritten wird. Wartezeiten, Fußwege und Fahrten im Ausbildungsort bzw. im Wohnort seien nicht einzurechnen. Weiters habe die Annahme, der Sohn der Bf hätte sich in Linz ebenfalls eine Wohnung genommen, wenn…
…Hiezu stellte das Finanzamt fest, dass der Arbeitsweg mit den Busverbindungen zwischen C und A inklusive kurzer Fußwege zu bewältigen sei, es sei daher die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und es stehe aufgrund der zudem nur 14 km betragenden Wegstrecke kein Pendlerpauschale zu. Was seine…
…2016 berücksichtigte Straßenbahnfahrzeit der Linie 4 von 18 Minuten zur Ausbildungsstätte außer Betracht zu bleiben. Dies gilt auch für die Wartezeit auf die Straßenbahn und die Wegzeiten in der Wohnsitzgemeinde zum Bahnhof sowie die Fußwege in der Ausbildungsgemeinde Graz (vgl. auch BFG 19.11.2015…
…km und die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen der beiden Orte weniger als eine Stunde betrage. Es werde weder auf individuelle Unterrichtszeiten Rücksicht genommen noch würden Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16. Juni 1986, 85/12/0247) eingerechnet werden. Der Bf…
…Die tatsächliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ist dabei nicht relevant. Fahrtzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln (zB Bus Straßenbahn) sowie Fußwege von der zur Einstiegstelle für die Durchquerung der gesamten Stadt Linz sind dabei nicht einzurechnen. Da die reine Fahrtzeit zwischen OrtXY und Linz weniger als…
…abgewiesen, dass bei der Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt nur auf die Fahrten vom und zum Studienort abzustellen sei und Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen seien. Mit Vorlageantrag vom 21. Dezember 2012 machte die Bf. geltend…
…1 VO zur Berufsausbildung eines Kindes). Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen (VwGH 85/12/0247).“ B) Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) 1. Ermittlungsverfahren 1.1 Am 16. Dezember 2016 wurde die Vertreterin des FA…
…zum Studienort abzustellen ist. Individuelle Wartezeiten vor oder nach Antritt der Fahrten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort sind in die Fahrzeit "von mehr als je einer Stunde" nicht einzurechnen. Wenn der Fahrzeit innerhalb des Wohnortes keine Bedeutung beigemessen wird, ist dies somit…
…die Grundsätze des § 26 Abs.3 StudFG nur die Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort/Ausbildungsort (hier Linz) erheblich : nicht einzurechnen sind also – ohne Begrenzung – Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder Studienort (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114, VwGH 26.1.2012…