IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 10. November 2014 betreffend Körperschaftsteuer 2011, vom…
…benutzt und irrtümlich die Referenznummer dieses Antrages verwendet habe, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…dass derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen rechtlichen Nachteile (z.B. Fristversäumnis) unter allen Umständen, also selbst dann zu tragen hat, wenn ein Anbringen nicht ohne unnötigen Aufschub weitergeleitet wird. Insbesondere wird dadurch der Fristenlauf weder gehemmt…
…des Geschäftsverteilungsausschusses vom 26.11.2025 der Gerichtsabteilung ***1*** zugewiesen. Mit Vorhalt vom 18.12.2025 wurde der Beschwerdeführer darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach dem derzeitigen Aktenstand von einer Fristversäumnis hinsichtlich der Einbringung des Vorlageantrags auszugehen sei. Zugleich wurde ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist in meinem Fall zulässig, da das Ereignis, welches zur Fristversäumnis führte, für mich unvorhersehbar war und mich daher kein oder nur ein geringfügiges Verschulden trifft. Folgendes hat sich zugetragen. Die neue ständige Rechtsprechung betrachtet jedes Geschehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Posch in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden des Beschuldigten vom 23. Februar 2023 gegen die Zurückweisungsbescheide des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Jänner 2023, Zahlen: 1) MA67/22670x…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache - Maßnahmenbeschwerde - der Bf., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, MMag. Daniel Pinzger, Rechtsanwälte, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, betreffend behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch tusch.flatz.dejaco. rechtsanwälte gmbH, Mühletorplatz 12, 6800 Feldkirch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Juni 2018 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die…
…durch Zusendung einer Benachrichtigung per Post in Erinnerung gerufen wird. Dass der Bf., der überdies aufgrund seines Rechtstudiums mit der Bedeutung und den Folgen von Fristversäumnissen vertraut ist, trotz dieser Mahnung grob fahrlässig kein Zahlungsfristenvormerksystem eingerichtet hat, ergibt sich unter anderem auch aus dem Umstand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 9. September 2013 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25.2.2015 betreffend Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Vorbringen der Bf. entzieht sich somit einer Behandlung im Rahmen der vorliegenden Entscheidung, die ausschließlich die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zurückweisung wegen Fristversäumnis zu Recht erfolgte. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…2018 stehe der Zurückweisung des Vorlageantrags nicht entgegen. Unter Verweis auf entsprechende Judikatur argumentierte das BFG, zuerst sei zu klären, ob überhaupt eine Fristversäumnis vorliege. Nur wenn diese Frage bejaht werde, sei die Bewilligung einer Wiedereinsetzung erst denkbar. Der offene Wiedereinsetzungsantrag werde in weiterer Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen - Buchhaltungsabteilung 40, damalige Anschrift 1010 Wien, Rathausstraße 2…
…Abständen stichprobenartig vom ausgewiesenen Vertreter kontrolliert. Der langjährigen, ausgesprochen verlässlichen Kanzleibediensteten ist bisher noch kein Fehler unterlaufen, der zu einer Fristversäumnis geführt hat. Bisher ist der ausgewiesene Vertreter daher davon ausgegangen, dass die Organisation seines Kanzleibetriebes so eingerichtet ist, dass die richtige Vormerkung von Terminen…
…innerhalb relativ kurzer Zeit. Insgesamt betrachtet beruht die Fristversäumnis auf einer, bereits vom BFG im Beschluss vom 14.01.2020, RV/5101732/2019 bemängelten, nachlässigen Kanzleiorganisation des steuerlichen Vertreters. Somit liegt hinsichtlich des Verschuldens an der Fristversäumnis ein nicht bloß minderer Grad des Versehens vor.…
…entsprechen mag. Folgt man der Argumentation des steuerlichen Vertreters, könnte nämlich jede Nachlässigkeit zur Unabwendbarkeit eines Ereignisses (hier: Fristversäumnis) führen. Somit steht bereits dieses Tatbestandsmerkmal einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen. Der Vollständigkeit halber sei aber auch noch auf die weitere Voraussetzung, welche für…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache Bf. vom 11.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 25.09.2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
…im Wiedereinsetzungsantrag ein bestimmtes Handeln des Bf. behauptet wird, dem nach dem gesamten Vorbringen keinerlei Verschulden an der Fristversäumnis anzulasten sei und dem keine Fahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden könne. Dass dies auch für Herrn Mag. ***S*** gelte, wird in dem Antrag hingegen nicht einmal…
…und zur Durchsetzung seines Rechtsstandpunktes zur Verfügung, ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige nicht eine Maßnahme wählt, die infolge Fristversäumnis schon von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, sondern einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist (BFG 29.7.2016, RV/7103010/2015). …