IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
…sowie die Empfänger (Name, vollständige Adresse, jeweilige Höhe des Honorars) der Fremdleistungshonorare in Höhe von 8.000,00 € bekanntzugeben und Belege vorzulegen. Da der Bf. dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 17.12.2014 ein Gewinn aus Gewerbetrieb…
…gewisse Ungenauigkeit immanent ist (vgl. Ritz, BA04 § 184 Rz. 3). Die Höhe des anerkannten Aufwandes von 50% der dubiosen Fremdleistungshonorare ergibt sich aus der Überlegung, dass die beschäftigten Personen ohne Berücksichtigung von ordnungsgemäßen Unternehmen üblicherweise treffende Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag, Kommunalsteuer), das sind ca…
…welches die o.a. Rechnungen im Wege einer Kontrollmitteilung an das für den Beschwerdeführer zuständige Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf übermittelte. Weiters wurden Werbungskosten (Fremdleistungshonorare für die Erstellung von Skripten i.Z.m. einer unselbständigen Tätigkeit des Beschwerdeführers) im Ausmaß von € 2.920…
…Bestätigung der N. N, Kundenliste, Stehkalender) sind aufgrund massiver formeller und inhaltlicher Mängel zur nachprüfenden Kontrolle und damit zum Nachweis der geltend gemachten Fremdleistungshonorare nicht geeignet (Gestaltungsauffälligkeiten, kein gesicherter Herkunftsnachweis, intransparente Inhalte/unzureichende Leistungsbeschreibung, fehlender Bezug zur XY s.r.o). Dazu kommt die im…
…Bestätigung der N. N, Kundenliste, Stehkalender) sind aufgrund massiver formeller und inhaltlicher Mängel zur nachprüfenden Kontrolle und damit zum Nachweis der geltend gemachten Fremdleistungshonorare nicht geeignet (Gestaltungsauffälligkeiten, kein gesicherter Herkunftsnachweis, intransparente Inhalte/unzureichende Leistungsbeschreibung, fehlender Bezug zur XY s.r.o). Dazu kommt die im…
…lohnabhängige Abgaben noch Sozialabgaben entrichtet wurden, durchgeführt worden wären, seien im Schätzungswege für entrichtete Löhne 50% der Fremdleistungshonorare als Aufwand geschätzt worden. Die aufgrund der Prüfungsfeststellungen berichtigten Bescheide seien sämtlich in Rechtskraft erwachsen. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe der Bf. durch seinen ausgewiesenen Verteidiger umfangreiches Rechnungsmaterial…
…dieser drei Personen in Zusammenhang mit allfälligen Leistungen an den Abgabepflichtigen sei den - auch dem Abgabepflichtigen bekannten - Niederschriften zu entnehmen, dass an diese Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Fremdleistungshonorare geflossen seien, zumindest nicht in dieser Form und Höhe. CC streite in der Niederschrift vom 14…
…letztlich an ein anderes als das in der Rechnung angeführte Bankkonto erfolge, lasse nicht den Schluss zu, es liege keine Bezahlung von Fremdleistungshonoraren vor. Die Zwischenrechnung vom 1.8.2004 umfasse den geschätzten Gesamtaufwand des Jahres 2004. Da nicht alle Leistungen bereits erbracht worden seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Roppenser & Partner Steuerberatung GmbH, 4600 Wels Carl-Blum-Straße 16 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 15.04.2010 und 2.3.2011, zu Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***2***, die Ri sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***5***, vertreten durch ***6***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***10*** vom 27. Jänner 2014 betreffend…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 20. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 789.987/2010, vom 32…
Zum Sachverhalt: Die Bf betreibe am Standort in ***11*** ein selbständiges Ambulatorium für Bilddiagnostik, das sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit bilddiagnostischen Verfahren erbringe. Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum habe die Bf einen durchschnittlichen Gesamtbeschäftigtenstand von knapp 50 Personen gehabt. Davon seien vier Ärzte durchgehend im Rahmen eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. AW in der Beschwerdesache JE, wohnhaft in HS, vertreten durch Erwin Huber, Steuerberater in 5280 Braunau, Stadtplatz 56, gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19.7.2010 (zu St. Nr. 41…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Wohnanschrift, vertreten durch NameSteuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 1. September 2016, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, G, vertreten durch Schachner & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, Rechbauerstraße 31, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer für das…
Sollte er sich in seiner Internetpräsenz als "Inhaber und selbständiger Geschäftsführer" von 2002 bis 2005 der ***5*** in ***12*** dargestellt haben, so ist das aus seiner laienhaften wirtschaftlichen Sicht richtig. Es ist auch völlig irrelevant, weil es sich nicht um den Streitzeitraum handelt. Sollten später…