…die Anrechnungsmethode vorgenommen. Demnach bleibt es für Ruhegehälter iSd Art. 19 DBA nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat die Einkünfte grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat (vgl. VwGH 12.5.2022, Zl. Ra 2021…
…Tumpel, DBA2, vor Art. 1 Rz 101, mwN). Den Ansässigkeitsstaat treffe demnach keine Freistellungsverpflichtung, wenn der Quellenstaat Einkünfte aufgrund einer nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA zulässigen Auslegung des Abkommens nach seinem innerstaatlichen Recht nicht besteuere (Hinweis auf Vogel/Lehner, DBA-Kommentar…
…iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits…
…iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits…
…iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits…
…bleibt es für Ruhegehälter iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente…
…bleibt es für Ruhegehälter iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente…
…iSd Art. 19 nach Art. 23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits…
…Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, Rz. 101 mwH). Den Ansässigkeitsstaat treffe daher keine Freistellungsverpflichtung, wenn der Quellenstaat aufgrund einer nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 2 zulässigen Auslegung nach seinem innerstaatlichen Recht nicht besteuere. Da das DBA-Schweiz in diesem Bereich dem Wortlaut des OECD-Musterabkommens folge…
…auf die Lufthansa-Betriebsrente nach dem DBA-Deutschland dem Ansässigkeitsstaat Österreich zur ausschließlichen Besteuerung zugeteilt sind. Den Quellenstaat trifft im Ergebnis eine Freistellungsverpflichtung. Nach herrschender österreichischer Rechtsmeinung erfüllen beide Kapitalabfindungen der betrieblichen Rentenanwartschaften den Tatbestand des Art 18 DBA-Deutschland. Selbst wenn eine abweichende Rechtsmeinung…
…hinsichtlich der Frage, ob die Nichtbesteuerung der Bezüge im Quellenstaat (Schweiz) bei der gegebenen Sachlage den Ansässigkeitsstaat (Österreich) von der ihn nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz treffenden Freistellungsverpflichtung entbindet. Eine ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis ist daher zulässig. Feldkirch, am 19. Dezember 2023
…hinsichtlich der Frage, ob die Nichtbesteuerung der Bezüge im Quellenstaat (Schweiz) bei der gegebenen Sachlage den Ansässigkeitsstaat (Österreich) von der ihn nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz treffenden Freistellungsverpflichtung entbindet. Eine ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis ist daher zulässig. Feldkirch, am 19. Dezember 2023
…hinsichtlich der Frage, ob die Nichtbesteuerung der Bezüge im Quellenstaat (Schweiz) bei der gegebenen Sachlage den Ansässigkeitsstaat (Österreich) von der ihn nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz treffenden Freistellungsverpflichtung entbindet. Eine ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis ist daher zulässig. Feldkirch, am 19. Dezember 2023
…Doppel - Nichtbesteuerung einen Wechsel in das Anrechnungsverfahren vor. Diese Regelung führt, genauso wie der zitierte Abs. 4, zu einem Entfall der Freistellungsverpflichtung im Ansässigkeitsstaat. Jedoch tritt dieser Methodenwechsel nicht automatisch ein, sondern erfordert einen vorhergehende Lösungsversuch im Wege eines Verständigungsverfahrens (Art. 28 Abs. 1 lit…
…die Sozialversicherungsbeiträge mit den Betriebsstätteneinkünften in Zusammenhang stünden, für die Deutschland nach Art. 7 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht und Österreich eine Freistellungsverpflichtung habe, seien sie nach Ansicht des BFG in Österreich nicht als Betriebsausgaben in Abzug zu bringen, sondern nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu…
…Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…dem sich Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet hat, wenn die betreffenden Einkünfte nach dem Abkommen in Russland besteuert werden dürfen. Diese Freistellungsverpflichtung ist aber stets im Sinne des Artikels 23 („Methodenartikel") des OECD-Musterabkommens auszulegen. Der Notenwechsel kann daher nicht bewirken, dass eine – wegen Fehlens einer…
…Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat (= Österreich) daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…5 Notariatsordnung bzw. in einer Treuhandeinrichtung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer abgesichert sind. (4) Bei der grundbücherlichen Sicherstellung (§ 9) hat der Treuhänder die vertraglichen und grundbuchsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere das Vorhandensein von Freistellungsverpflichtungen der Hypothekargläubiger (§ 9 Abs. 3), zu prüfen und den Erwerber bei der Einhaltung des Ratenplans…