…Mai 2018, eingebracht am 8. Mai 2018 abgewiesen. Der Antrag wurde in dem Abweisungsbescheid als Antrag betreffend Erlassung einer Forschungsbestätigung gemäß § 118a BAO bezeichnet. Am 30. Januar 2019 erging eine Buchung in Höhe der beantragten Forschungsprämie an die Bf., welche am Folgetag durch ein Korrekturbuchung…
…II Nr. 506/2002) anzuwenden. Für das Streitjahr 2012 ist die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung) [VO BGBl. II Nr. 515…
…eventuell mit Schlussfolgerung ganz banal sein. Rechtlich führte der Beschwerdeführer aus, dass die Forschungsprämienverordnung (Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, BGBl. II Nr…
…der elektronischen Anforderung und Übermittlung von Gutachten mit Verordnung festzulegen. […]" Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl II 2012/515…
…strukturiert durchzuführen. Die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen sollen in einer Verordnung geregelt werden." Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl. II…
…des § 275 des Unternehmensgesetzbuches gelten sinngemäß. Rechtslage zu den inhaltlichen Voraussetzungen der Forschungsprämie: Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl. II…
…mit Schlussfolgerung, ganz banal sein. Rechtlich führte der Beschwerdeführer aus, dass die Forschungsprämienverordnung (Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, BGBl. II Nr. 515…
…des Abs. 2 Z 1 vorliegen, der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) bedienen. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl. II Nr. 515…
…188 der Bundesabgabenordnung)." § 1 Forschungsprämienverordnung (Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH) in der für 2018 geltenden Fassung (BGBl. II Nr. 515/2012) lautet: …
…der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sei abschließend in der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (ForschungsprämienVO; FPr-VO) BGBl II 2012/515 geregelt…
…2010). Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sei abschließend in der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (ForschungsprämienVO; FPr-VO), BGBl II…
…des § 275 des Unternehmensgesetzbuches gelten sinngemäß. Rechtslage zu den inhaltlichen Voraussetzungen der Forschungsprämie: Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl. II…
…ermächtigt, die Kriterien zur Festlegung der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) mittels Verordnung festzulegen. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl. II Nr…
…Grundlage des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 i.V.m. § 118a BAO aus. Die vom FFG erstellte Forschungsbestätigung spricht über das Voliegen der Voraussetzungen des § 108c EStG 1988 dem Grunde nach, nicht jedoch über die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie ab (vgl. Ritz, BAO6 …
…der elektronischen Anforderung und Übermittlung von Gutachten mit Verordnung festzulegen. […]" Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl II 2012/515…
…der elektronischen Anforderung und Übermittlung von Gutachten mit Verordnung festzulegen. […]" Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Festlegung förderbarer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (-ausgaben), zur Forschungsbestätigung sowie über die Erstellung von Gutachten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Forschungsprämienverordnung), BGBl II 2012/515…
…des Projektes 2 zur Gewährung der Forschungsprämie geführt hätte. Ergänzend wird angemerkt, dass die Bf. auch die Möglichkeit gehabt hätte, eine Forschungsbestätigung gemäß § 118a BAO und/oder einen Feststellungsbescheid gemäß § 108c Abs. 9 EStG 1988 über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie zu beantragen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Senat im Beisein der Schriftführerin Schrift in der Beschwerdesache GmbH, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamt vom 14.04.2014, betreffend Forschungsprämie § 108c EStG 1988 für das Jahr 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 01.04.2015, betreffend Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
Die Frage, ob die Tätigkeit der bP erkennbar auf das Ziel gerichtet war, eine wissenschaftliche und/oder technologische Unsicherheit zu klären oder zu beseitigen bzw. eine Fragestellung von allgemeiner Relevanz zu klären und den Stand des Wissens zu mehren, stellt sich im Wesentlichen als eine…