…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Kann durch Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB als Zahlung für einen Dritten die Darlehensgläubigerposition begründet und mit dem Darlehensnehmer ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden? Verfahrensgang 1.1. Verfahren vor dem Finanzamt…
…dass iZm der Veranlassung der Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB anstelle von ***59*** von einer Zustimmungsbefugnis des Insolvenzverwalters auszugehen wäre, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Forderungseinlösung sowohl mit als auch ohne Einverständnis des Schuldners möglich ist. Die Einlösungserklärung iSd § 1422 ABGB ist bloß eine einseitige…
…getreten. Sie hat mehrere Forderungen von Insolvenzgläubigern gem. § 1422 ABGB eingelöst und erfolglos versucht, auch eine Kreditforderung des Hauptgläubigers ***Bank*** durch Bezahlung eines Betrages von rd. € 1,5 Mio einzulösen. Diese - versuchte - Forderungseinlösung war Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen der Beschwerdeführerin und der ***Bank***, in…
…und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushafte. Ein eo-ipso-Übergang der Hypothek, wie bei der Verkehrshypothek bei Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB und der Legalzession des § 1358 ABGB allgemein vertreten (oben Rz 14 f), finde nur statt, wenn der Kreditrahmen auf eine einzelne Forderung…
…Forderungen Ihres Hauses aus Lieferungen und Leistungen gegen unsere Mandantschaft an Kapital und Nebengebühren gemäß § 1422 ABGB auf den Finanzierer und daher Zahler (P S.L.) in E-29600 Marbella über, sodaß Ihrerseits keine wie immer gearteten Forderungen mehr gegen unsere Mandantschaft bestehen. Zum Zeichen…
…der Vereinbarung 2011 durch Bf. und X erfolgte am 15.12.2011. 2.2 Vereinbarung 2013 Die im Jahr 2013 errichtete Urkunde wurde als "Erklärung zur Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB" bezeichnet und zunächst am 11.12.2013 von der Bf. und sodann am 16.12…
…Juli 2013 erließ das Finanzamt gegenüber der Firma HG einen Bescheid betreffend Pfändung einer Geldforderung. Der Primärschuldner und Beschwerdeführer hat(te) gegen diese Firma eine Forderung offen, die vom Finanzamt gem. § 65 AbgEO in Höhe des zum damaligen Zeitpunkt aushaftenden Abgabenrückstandes samt Gebühren und Barauslagen…
Dr.Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Prosen in der Beschwerdesache des Herrn Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. März 2013, betreffend Pfändung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Franz Essl, Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tischler & Tischler Rechtsanwälte GmbH, Herrengasse 6 Tür 14, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***1***, über die Beschwerde vom 21. September 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 1. September 2015 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu…
…2.2020 habe ich ausgeführt, dass der in Exekution gezogene Betrag so nicht geltend gemacht werden kann, weil nämlich vielmehr eine nachträgliche Anmeldung im Insolvenzverfahren gem.§ 187 IO vorzunehmen sei. Diesen Einwendungen hat das Finanzamt in der Folge dadurch Rechnung getragen, dass die entsprechende Anmeldung…
…des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten E, vom 8. September 2014, betreffend Pfändung einer Geldforderung gem. § 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid vom 8. September 2014 wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…u. forstwirtschaftlichen Vermögens .............................. 0,00 € + 10 % des Gewinnes aus Gewerbebetrieb ........................................................... 0,00 € 17.557,72 € Gesamteinkommen im Sinne des § 19 KBGG ............................................... 36.694,64 € Abgabe gem. § 19 Abs. 1 KBGG 5% von € 36.694,64...................................... 1.834,73 € Abgabe ..........................................................................................................…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungsenstraße 19, 6845 Hohenems, über die Beschwerde vom 11. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…Exekutionstitel - für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren (Ritz/Koran, BAO7, § 232 Tz 1). Das Sicherstellungsprotokoll vom 26. November 2020 ist im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag gem. § 232 BAO kein Bescheid, und vor allem kein Exekutionstitel im Sicherungsverfahren, sondern lediglich eine Bestätigung über die im Verfahren sichergestellten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Schulyok Unger & Partner Rechtsanwälte OG, Mariahilfer Straße 50, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 26. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 8. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Y. vom 13.06.2013, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Haftung Mit Haftungsbescheid vom 11.5.2023 wurde der Beschwerdeführer gem § 9 BAO iVm § 80 BAO zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ***AB***, Firmenbuchnummer: ***FN…