…wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 wurde ein Forderungsabtretungsvertrag vom 31. Oktober 2013, abgeschlossen zwischen der Bank als Verkäuferin und der Bf. als Käuferin…
…RV/6100109/2012. Das Ausmaß der Forderung ist auch in der aktenkundigen Bilanz der ***X GmbH*** zum 30. April 2010 ersichtlich und wird auch im Forderungsabtretungsvertrag vom ***Tag September 2010*** erwähnt, durch den es zur rückwirkenden Abtretung der Forderung gekommen ist. Alle unter Punkt 1…
…ergibt sich daraus die genannte Höhe der verdeckten Ausschüttung je Gesellschafter. Der Umstand, dass die Forderung nach dem Forderungsabtretungsvertrag vom ***Tag September 2010*** zu gleichen Teilen von den beiden Gesellschaftern erworben wurde (siehe Punkt 1.5.), steht dieser Beurteilung somit nicht entgegen. 3.1.4…
…erfolgte gemäß § 1392 ABGB die Übertragung der (Teil)Forderung von der Bf als übertragenden Gläubiger (Zedent) auf diese Formen als empfangenden Gläubiger (Zessionar) durch Vertrag zwischen Zedent und Zessionar? Können diese Forderungsabtretungsverträge vorgelegt werden? Beschwerdeführerin (TS09/074): Ja. Es ist richtig, dass die Forderungen abgetreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri1 und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in den Beschwerdesachen Bf., Adr., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 23. November 2010, ErfNr. 1/2010 (RV/7102013…
Urkunden, die noch vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, können die Gebührenpflicht nicht auslösen (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 51 zu § 15 GebG mit zahlreichen Judikaturhinweisen; ebenso Rz 423 der GebR). Die Abänderung einer Urkunde muss solange beachtet werden, als die Gebührenschuld…
Urkunden, die noch vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, können die Gebührenpflicht nicht auslösen (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 51 zu § 15 GebG mit zahlreichen Judikaturhinweisen; ebenso Rz 423 der GebR). Die Abänderung einer Urkunde muss solange beachtet werden, als die Gebührenschuld…