…den Bf. selbst und andererseits durch die Y. Im Vorlageantrag vertritt der Bf. die Ansicht, dass die Überlassung der Flächen durch die Y an ihn nicht als Werbeleistung im Sinne des Werbeabgabegesetzes (WerbeAbG), sondern bloß als Vermietungsleistung einzustufen sei, die keine Werbeabgabepflicht auslöse. Zudem verstoße…
…591,6 (BoKli 42,5) liegen. Ein weiterer Umstand sei, wie weit die Flächen entfernt liegen. Bei der WF zum 1. Jänner 2008 sei dieser Umstand mit einem zusätzlichen Abschlag von 4% berücksichtigt worden, was auch akzeptiert worden sei. In einem Rechtsmittelverfahren gegen die Bodenschätzungsergebnisse…
…Straßen bzw. auf bestimmte Gebiete. Die Beanstandung sei zu Recht erfolgt, weil der Abstellort Wien 13, Pacassistraße 1, innerhalb einer flächendeckenden gebührenpflichtigen (gültig Montag - Freitag, wenn Werktag, von 9-22 Uhr) Kurzparkzone liege, welche durch die entsprechenden Verkehrszeichen an den Bereichsgrenzen gesetzeskonform kundgemacht sei. § 1…
…wien.gv.at/verkehr/parken/ kurzparkzone n/ kennzeichnung /). Demgemäß ist nachvollziehbar, dass in der Johnstrasse beim Abbiegen in die Märzstrasse keine Beschilderung gegeben ist, da diese innerhalb des Bereiches der fächendeckenden Kurzparkzone liegt. Was das von der Bf. vorgelegte Bild, Kreuzung Str.1/Johnstraße betrifft…
…bzw. Bezirksbereichen, mit einer einheitlichen zeitlichen Geltung (Mo.-Fr. (werktags) von 9 bis 22 Uhr) und Dauer (2 Stunden) verordnet. Der Bereich dieser einheitlichen flächendeckenden Kurzparkzone war ordnungsgemäß durch Anbringung entsprechender Straßenverkehrszeichen, deren Aufstellung zwischen 31.8.2007, 20 Uhr und 2.9.2007, 15…
…1.000 m² Grenze geltend gemacht. Für die 1.000 m² übersteigende Fläche wurde für die Immobilienertragsteuer ein Veräußerungserlös von EUR 19.440,00 herangezogen (2.944 m² - 1.000 m² = 1.944 m² Grünland mit EUR 10,00). Die Immobilienertragsteuer in Höhe von…
…dass aufgrund abgabenbehördlicher Ermittlungen festgestellt worden sei, dass die Bf im Jahr 2015 land- und forstwirtschaftliche Flächen im Wert von € 152.283,20 veräußert habe. Gleichzeitig ersuchte das Finanzamt die Bf eine Einkommensteuererklärung E 1 samt Beilage E 1c innerhalb einer festgesetzten Frist (bis…
…und am Gürtel westwärts (links) in die Koppstraße eingebogen. Der Bf. bestritt nicht, dass die flächendeckende Kurzparkzone gegenständlich vorliege. Die Kurzparkzone sei für ihn jedoch nicht erkenntlich und nicht bekannt gewesen. Er bemängelte, dass dieses Kurzparkzonenschild nicht in jeder Situation (zB wenn ein Bus davorstehe…
…Der Abschlag für die Betriebsgröße ergibt sich aus der landwirtschaftlichen Fläche.“ Im Vorlageantrag vom 31.08.2017 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: „Beschwerdepunkt 1 - Fehler in der Beschwerdevorentscheidung vom 30.07.2017: In der Beschwerdevorentscheidung wird behauptet: „Die Bauflächen befinden sich gebäudelos mitten im…
…Interesse bzw. die behördliche Maßnahme anderweitig dokumentierbar ist. Hierbei nennen die EB RV AbgÄG 2012 insbesondere die Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse. Im gegenständlichen Fall erfolgte eine Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde hinsichtlich der betroffenen Grundstücke im Wege einer Verordnung, somit durch öffentlich-rechtlichen Akt, wodurch das…
…Interesse bzw. die behördliche Maßnahme anderweitig dokumentierbar ist. Hierbei nennen die EB RV AbgÄG 2012 insbesondere die Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse. Im gegenständlichen Fall erfolgte eine Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde hinsichtlich der betroffenen Grundstücke im Wege einer Verordnung, somit durch öffentlich-rechtlichen Akt, wodurch das…
…Interesse bzw. die behördliche Maßnahme anderweitig dokumentierbar ist. Hierbei nennen die EB RV AbgÄG 2012 insbesondere die Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse. Im gegenständlichen Fall erfolgte eine Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde hinsichtlich der betroffenen Grundstücke im Wege einer Verordnung, somit durch öffentlich-rechtlichen Akt, wodurch das…
…entrichtet (§ 5 Abs. 1 der Parkometerabgabeverordnung). Der Abstellort befand sich zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten flächendeckenden Kurzparkzonenbereiches des 2. Wiener Gemeindebezirkes, welcher von Montag bis Freitag (werktags) von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr gültig ist. Dieser ist ordnungsgemäß gekennzeichnet, wenn an allen…
…Entrichtung der Parkometerabgabe lag nicht vor. Der Beschwerdeführer war der Lenker des tatgegenständlichen Kraftfahrzeuges. Für den streitgegenständlichen Abstellort galt eine ordnungsgemäß kundgemachte flächendeckende Kurzparkzone für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09:00 bis 22:00 Uhr. Zudem war am Abstellort ein mit…
…StVO) und an allen Ausfahrtstellen die Verkehrszeichen "Kurzparkzone Ende" (§ 52 lit a Z 13e StVO) angebracht seien. Wenn von einer Kurzparkzone ein größeres Gebiet erfasst werden solle ("flächendeckende Kurzparkzone"), genüge es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass an allen Ein- und Ausfahrtsstellen Vorschriftszeichen "Kurzparkzone Anfang"…
…Vorlagebericht wies sie auf die im Akt befindliche Verordnung vom 13. August 1999, MA 46 - V3-1477/1999, hin, wodurch die flächendeckende Kurzparkzone im 3. Wiener Gemeindebezirk, begrenzt durch die näher angeführten Staßen, Gassen und Plätze, von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr…
…da er, wie bereits ausgeführt, sein Fahrzeug in einer sogenannten flächendeckenden Kurzparkzone abgestellt habe, bei der lediglich die Ein- und Ausfahrtsstellen mit Vorschriftszeichen "Kurzparkzone Anfang" bzw. "Kurzparkzone Ende" gekennzeichnet seien. Unter Verweis auf die Homepage www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen führte die Behörde…
…StVO) und an allen Ausfahrtstellen die Verkehrszeichen "Kurzparkzone Ende" (§ 52 lit a Z 13e StVO) angebracht seien. Wenn von einer Kurzparkzone ein größeres Gebiet erfasst werden solle ("flächendeckende Kurzparkzone"), genüge es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass an allen Ein- und Ausfahrtsstellen Vorschriftszeichen "Kurzparkzone Anfang"…
…Tatsache, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug keinen Parkschein hatte. Der Bf. meint aber, das verfahrensgegenständliche Fahrzeug sei auf einer im Privateigentum befindlichen Fläche abgestellt gewesen, für die keine Kurzparkzone verordnet worden sei. § 1 StVO 1960 normiert: "(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als…
…1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., und 20. Wiener Gemeindebezirk seien die bis dahin bestehenden flächendeckenden Kurzparkzonen in den Bezirken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 20, die bis dahin großteils nach Bezirken getrennt verordnet gewesen seien, aufgehoben…