…eine spätere Zahlungsanordnung bzw einen späteren Überweisungs- bzw Zahlungsvorgang geschafft hätten. Zudem habe **A** keine Haftung übernommen, die sich unmittelbar auf den Finanzumsatz bezog. Gesamt sei kein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes vorgelegen, dass die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Überweisung bzw Zahlung erfüllt…
…die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nur bestimmte steuerfreie Umsätze mit einbezogen werden. Unionsrechtlich sind daher unter anderem steuerfreie Umsätze mit Immobilien, bestimmte Finanzumsätze und Versicherungsdienstleistungen außer Ansatz zu lassen, soweit diese Umsätze den Charakter von Nebenumsätzen haben. Der Begriff "Nebenumsatz" ist ein autonomer unionsrechtlicher Begriff und…
…die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nur bestimmte steuerfreie Umsätze mit einbezogen werden. Unionsrechtlich sind daher unter anderem steuerfreie Umsätze mit Immobilien, bestimmte Finanzumsätze und Versicherungsdienstleistungen außer Ansatz zu lassen, soweit diese Umsätze den Charakter von Nebenumsätzen haben. Der Begriff "Nebenumsatz" ist ein autonomer unionsrechtlicher Begriff und…
…11.2016, Ra 2014/15/0056). Die Ortsbestimmung der Vermittlungsleistung ist nur erforderlich, wenn die Vermittlungsleistung steuerpflichtig ist. Steuerbefreiungen bestehen insb. nach § 6 Abs. 1 Z 8 für die Vermittlung verschiedener Finanzumsätze (Ruppe/Achatz, UStG6, § 3a, Rz. 69, 70). In Anbetracht der Sachverhaltsfeststellungen, dass keine…
…Tz 6). Hintergrund sei, dass es nicht zu einer Verzerrung des Vorsteuerschlüssels durch Hilfsgeschäfte komme. Sofern Finanzumsätze nur eine nebensächliche Rolle innerhalb des Gesamtumsatzes spielten, seien sie bei der Bestimmung des Vorsteuerschlüssels nicht zu berücksichtigen. Da die unternehmerische Betätigung der Bf. den Mineralölhandel und -vertrieb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die Feststellungen zum Verkauf der IDs an die 1 ***A1** Ltd gründen sich auf die vom Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vom 19.7.2023 vorgelegten Vertragsurkunden vom 1.9.2011/12.9.2011. Anzumerken ist, dass bereits zuvor, nämlich am 5.8.2011 eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik, die Richterin Mag. Daniela Regina Denk sowie die fachkundigen Laienrichter Erwin Agneter und Christian Schuckert über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße…
Der Bf. hat einen Teil seiner Kryptowährungen wie zB ***Kryptowähung 1*** (***Kryptowähung 1***) auf die Plattform "Name" übertragen, dh. es wurde vom Bf. eine vom Bf. festgelegte Menge einer Kryptowährung an die Kryptowährungs-Adresse der Plattform "Name" gesendet, wodurch es zu einem Zuordnungswechsel der jeweiligen…
Der Bf entgegnete, der Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 4.5.2017 sei nicht zweifelhaft. Unabhängig davon spielten alle Ausführungen zum Antrag nach § 299 BAO oder zum Erkenntnis des BFG keine Rolle mehr, weil dieses in Rechtskraft erwachsen sei. Man müsse jedem österreichischen Staatsbürger…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb, Adr1, über die gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ) erhobenen Beschwerden 1.) die Beschwerden der ***Bf1*** vom 23.03.2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…