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BFG RV/7300010/2015Widerruf der Löschung, obwohl keine bescheidmäßige Verfügung über eine Löschung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017

…der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31.12.2014 gegen den Bescheid über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten vom 17.12.2014, Strafnummer 008***, zu Recht erkannt…

BFG RV/7300054/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2019

…habe ausgesagt, dass die Bf. in diesen Verkauf nicht eingebunden gewesen sei. Die Finanzstrafbehörde sei einen Sachbeweis schuldig geblieben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen…

BFG RV/7300040/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten und Höhe der Geldstrafe bekämpft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…1050 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.6.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling…

BFG RV/7300058/2016Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer aus einer verdeckten Gewinnausschüttung - Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

…gegeben habe, aber er aufgrund der politischen Aktivitäten der Gattin davon abgegangen sei, da er als unabhängiger Berater nach außen hin auftreten wollte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

BFG RV/7300085/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten. Verspätete Zahlung der Selbstbemessungsabgaben durch den belangten Verband kann mangels Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG) keine strafbefreiende Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers darstellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.02.2015

…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Zur objektiven Tatseite der erstinstanzlich dem Schuldspruch und der Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG wird seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes folgender Sachverhalt festgestellt: Aus der Aktenlage…

BFG RV/7300013/2015Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit Fehlern der als zuverlässig angesehenen Buchhaltungskraft gerechtfertigt. Entschuldbarer Irrtum über deren Qualifikation eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…am fünften Tag jeweiliger Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt worden sei, jedoch liege keine vorsätzliche Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor. Wie bereits mit Schriftsätzen vom 14.11.2014 und 27.11.2014 angegeben, sei der gesamte verfahrensrelevante Vorfall auf ein…

BFG RV/7300036/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Lohnabgaben - objektive (Zufluss der Löhne) und subjektive Tatseite (Vorsatz) bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

…NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch HFP STEUERBERATUNGS GMBH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…VwGH 05.04.2011, 2011/16/0080). Alleinige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen 5-8/2019 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung vor der Finanzstrafbehörde…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 2/2

Das gegenständliche Erkenntnis weicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab und hatte die Beurteilung des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im konkreten Einzelfall, die Verbandsverantwortlichkeit dafür sowie die Strafbemessung und Bemessung der Verbandsgeldbuße und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 6. Dezember…

BFG RV/7300039/2013Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2014

…zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen…

BFG RV/7300011/20151. Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz hinsichtlich der nicht zeitgerechten Abfuhr der von Umsatzsteuervorauszahlungen, welche auf Vorsteuerkorrekturen gemäß § 12 Abs. 10 UStG beruhten, bestritten 2. Zurechnungsunfähigkeit eingewendet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…wird die Bf. daher der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Bezug auf die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2011 in Höhe von € 12.703,00 und in Bezug auf die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2012 in Höhe von € 3.654,00, also in Höhe…

BFG RV/7300010/2019Im Abgabenverfahren getroffene Feststellungen von Schein- und Deckungsrechnungen zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und zur Deckung des Lohnaufwandes für eigene schwarzbeschäftigte Arbeitnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. Nachweisbarkeit einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer und einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend lohnabhängige Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019Teil 1/2

…DZ 1-12/2017 in der Höhe von € 2.513,45 insgesamt somit € 32.048,51 nicht spätestens fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG begangen, gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zur Begründung wurde…

BFG RV/7300010/2019Im Abgabenverfahren getroffene Feststellungen von Schein- und Deckungsrechnungen zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und zur Deckung des Lohnaufwandes für eigene schwarzbeschäftigte Arbeitnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. Nachweisbarkeit einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer und einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend lohnabhängige Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019Teil 2/2

…ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und 2013 sowie der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend Nichtabfuhr von lohnabhängigen Abgaben (L, DB, DZ) 1/2012-09/2017 für schwarz beschäftigte (bei…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…ich, außer der Erstellung eines Rechnungsentwurfes, nichts zu tun. Es wurden auch nie steuerliche Auswirkungen eines etwaigen Verkaufes besprochen." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind…

BFG RV/7300005/2011Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Unzurechnungsfähigkeit eingewendet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2015

…Erkrankungen Berichtigungen nicht vornehmen konnte, die dann in der Folge noch zu einem weiteren Guthaben führten. Es werden daher die objektive und die subjektive Tatseite bestritten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…

BFG RV/7300033/2015Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG; Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG; Vollendung - Versuch, Verkürzungsvorsatz, Strafhöhe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

…Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens in (unveränderter) Höhe von € 500,00 zu ersetzen. II.) Hingegen wird das gegen N.N. wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…

BFG RV/7300049/2015Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise mit dem Argument bestritten, nur als "Strohmann" fungiert und sämtliche steuerlichen Belange mittels Generalvollmacht an den Ex-Gatten übertragen zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2015

…Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…er die Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit strafbestimmenden Wertbeträgen von gesamt € 57.906,37 für näher dargestellte Veranlagungszeiträume und die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen und dafür bestraft wurde. Wie oben dargestellt ist gemäß § 3 Abs…

BFG RV/6300008/2015Beschwerde gegen Erkenntnis (Einzelbeamter) wegen Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2016

…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A , in B , vertreten durch C , Wirtschaftsprüfungs. und Steuerberatungsgesellschaft, in D , wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen…