…gegen den Drittschuldner zustehenden Geldforderungen (Pensionsansprüche) zuzüglich der mit Bescheid vom gleichen Tag festgesetzten Pfändungsgebühr und der Auslagenersätze in Höhe von insgesamt € 17,75. Gegen den Bescheid über die Festsetzung der Gebühren und des Auslagenersatzes des Vollstreckungsverfahrens erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19…
…Beschwerdeführer gegen den Drittschuldner zustehenden Geldforderungen (Pensionsansprüche) zuzüglich der mit Bescheid vom gleichen Tag festgesetzten Pfändungsgebühr und der Auslagenersätze in Höhe von insgesamt € 17,75. Gegen den Bescheid über die Festsetzung der Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19…
…der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, Steuernummer ***BfStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…wurden Pfändungsgebühr und Auslagenersätze iHv insgesamt € 15,57 für eine Amtshandlung vom 26. Jänner 2022 festgesetzt. Diese Amtshandlung (Pfändung einer Geldforderung) ist jedoch mangels Zustellung des Pfändungsbescheides an die PVA nicht ergangen. Mangels einer Amtshandlung erging der angefochtene Bescheid über die Festsetzung von Gebühren…
…hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 07.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 04.10.2017, betreffend Festsetzung einer Pfändungsgebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…gegen den Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen vom 27.12.2016 als unbegründet ab und führte zur Begründung wie folgt aus. „Gemäß § 26 AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens Gebühren zu entrichten. Die Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% des einzubringenden…
…AbgEO und II.) Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen gemäß § 26 AbgEO zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Pfändung einer Geldforderung wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II.) Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen wird gemäß…
…Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10.07.2014, 07 265/1177 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 29. Jänner 2020 betreffend die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…zu StNr. X der Bescheid betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, womit gemäß § 26 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) die Gebühr für eine Amtshandlung vom 3. Juli 2013 (Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% von € 10.000,00) mit € 100,00 festgesetzt wurde. Begründend…
…zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, sei es, dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wurde (VwGH 24.02.2000, 96/15/0044). Die Festsetzung von Pfändungsgebühren gemäß § 26 Abs. 1 AbgEO und Auslagenersätzen gemäß § 26 Abs. 3…
…einer Geldforderung bzw Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätze aufgehoben worden. Das Finanzamt erledigte die Beschwerde mit abweisender Beschwerdevorentscheidung vom 4. September 2019 und führte in der Bescheidbegründung aus, Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren sei der über die vollstreckbaren Abgabenschulden von der Abgabenbehörde ausgestellte…
…3x) und den Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens (1x) gemäß §§ 26 und 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Die festgesetzte Pfändungsgebühr samt Auslagenersatz im Betrag von zusammen € 2.562…
…die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, mit welchem die im Vollstreckungsverfahren angefallenen Gebühren für die Amtshandlung vom 4. April 2017 und die Auslagenersätze gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG, § 185 Abs. 5 FinStrG iVm § 26 der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) wie folgt festgesetzt wurden: Pfändungsgebühr Summe…
…mit seiner Mutter geführten Landwirtschaftsbetriebs lasse ebenso wenig Pfändungsbeschränkungen oder Pfändungsverbote erkennen, sodass die durchgeführte Pfändung als rechtens angesehen werde. Der Bescheid über die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen habe einen unrichtig ermittelten Abgabenbetrag enthalten. Die Bemessungsgrundlage (der der Forderung zugrunde liegende Abgabenbetrag) sei daher…
…Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Mai 2025 betreffend die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…und nicht näher ausgeführte Einwendung betreffend Verjährung der Strafbarkeit. Ebenso können Einwendungen gegen den der Vollstreckung zu Grunde liegenden Anspruch gemäß § 12 und § 13 AbgEO nicht mit Erfolg in einer Beschwerde gegen den Bescheid über die Festsetzung von Pfändungsgebühren vorgebracht werden (siehe Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar…
…9241 Wernberg, vom 11.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 30.10.2015 betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren und Barauslagen gemäß § 26 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…und in weiterer Folge eine bescheidmäßige Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen in dieser Höhe unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mehr als fragwürdig erscheinen. Der Bf habe bereits im ursprünglichen Ermittlungsverfahren stets beteuert, niemals selbständig erwerbstätig gewesen zu sein, weswegen eine bescheidmäßige Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer ad…
…durch das Bundesfinanzgericht und führte aus, der Sachverhalt in der Beschwerdevorentscheidung stimme nicht mit dem tatsächlichen Sachverhalt überein. Die Festsetzung der Pfändungsgebühren vom 4. Juni 2014 in Höhe von € 25,00 sei zu Unrecht erfolgt. Da der Bf. aus den angeführten Gründen kein Abgabenschuldner…