…erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO BAO bedingt. Folglich ist im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO vorliegen. Der darin für die erstmalige Festsetzung bestimmte…
…selbst berechneten Abgabenbetrages - nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Dabei sind - zwingend und somit ohne jeden Ermessensspielraum - die gesetzlichen Fristen zu beachten, wobei es unbestritten ist, dass der Antrag (27.12…
…eine Ermessensentscheidung getroffen werden kann. In dieser müsste auch das bisherige steuerliche Verhalten unseres Mandanten, nämlich der eindeutig bekundete und auch bis dato realisierte Wille zur gänzlichen Tilgung des gesamten Abgabenrückstandes, seinen entsprechenden Niederschlag finden. Unter Würdigung sämtlicher Ausführungen zur vorliegenden Sachlage beantragen wir daher…
…Mineralölen, die in Österreich abgegeben, steuerlich angemeldet und versteuert wurden, waren deshalb als Teil der gesamten Abgaben erstmalig festzusetzen und die darauf bereits entrichtete Mineralölsteuer entsprechend zu berücksichtigen. F) Zur Berechnung im Einzelnen: Die Verbrauchsteueranmeldungen bzw. Leermeldungen für die Monate Juli, August und Dezember 2010…
…unberechtigt. In der Begründung werde nur auf die §§ 9 und 18 Abs. 7 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 Bezug genommen. Im Jahr 2013 habe der Bf. die Gebrauchsabgabe für das Jahr 2013 bezahlt. Es sei daher eine Festsetzung der gesamten Abgaben nach den Bescheiden jedenfalls unrichtig. Dies…
…die Verantwortlichkeit für die abgabenrechtlichen Pflichten (für das gesamte Unternehmen) einem Geschäftsführer zugewiesen, während der andere Geschäftsführer sich beispielsweise um die betrieblichen Belange des Unternehmens kümmert. In derartigen Fällen ist nach ständiger Rechtsprechung der mit den abgabenrechtlichen Agenden nicht befasste Vertreter der Gesellschaft nur dann…
…bei der NoVA mit allen ihren Bestandteilen um eine Selbstberechnungsabgabe. Da die hier zu beurteilende NoVA bislang noch nie bescheidmäßig festgesetzt wurde, kann eine Rückerstattung des Zuschlages (§6a NoVAG) nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen…
…nach § 6a NoVAG – und somit eine Korrektur des ursprünglich erklärten bzw. selbstberechneten Abgabenbetrages – nur im Wege einer erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen. Allerdings ist diese Festsetzung gemäß § 201 BAO an Voraussetzungen gebunden. Nach der Aktenlage ist unstrittig, dass der Bf. den Antrag am 19…
…Honorare der T-AG seien wirtschaftlich betrachtet dem Bf. zuzurechnen, somit keinen Bedenken“ (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Da das Bundesfinanzgericht auch im Einhebungsverfahren an die rechtlichen Feststellungen des VwGH im Festsetzungsverfahren gebunden ist, kann die Vereinbarkeit der Festsetzung der gegenständlichen Abgaben aus…
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…somit ein Vertreter des Dienstnehmers ***Bf*** beim Dienstgeber ***3***. Somit ist unserer Meinung nach die Festsetzung der gesamten Abgaben hinsichtlich Lohnsteuer, DB, DZ und Sozialversicherung nicht bei Herrn ***Bf*** als Dienstgeber festzusetzen, sondern beim eigentlichen Auftraggeber bei der Firma ***3***. Dies ergibt sich insofern daraus…
…bzw. selbst berechneten Abgabenbetrages - nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist sohin nicht nur eine Vorschreibung bzw. Festsetzung, sondern auch die verfahrensrechtliche Behandlung eines diesbezüglichen Rückzahlungsantrages in der BAO, nämlich in § 201 BAO geregelt. Eine Festsetzung nach …
…der NoVA mit allen ihren Bestandteilen um eine Selbstberechnungsabgabe. Da die hier zu beurteilende NoVA bislang noch nie bescheidmäßig festgesetzt wurde, kann eine Rückerstattung des Zuschlages (iSd §6a NoVAG 1991) nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der…
…Folgen und Risken geahndet, während Säumnisse bei Erfüllung der Zahlungspflichten die Festsetzung eines Säumniszuschlages zur Folge haben (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 1524 f) [VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005]. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte…
…berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Bestimmung des § 7 Abs. 1 ALSAG sieht einen Bemessungszeitraum mit schuldrechtlicher Bedeutsamkeit von einem Kalendervierteljahr vor, die bescheidmäßige Festsetzung des Altlastenbeitrages hat sich auf die gesamte im Bemessungszeitraum…
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…während des gesamten abgabenbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig, dass die Antragstellerin die gegenständliche Wohnung durchgehend seit mindestens fünf Jahren als Hauptwohnsitz genutzt hat. Sie war nämlich von 2004 bis 2014 Mieterin dieser Wohnung, und zwar durchgehend. Allerdings lag diese Frist von fünf Jahren der Nutzung…