…Sachverhalt lediglich dadurch veranlasst gewesen ist, dass die Gesellschafter des belangten Verbandes für sich und ihre Familie kostengünstig ein privates Wochenend- und Ferienhaus im Salzkammergut errichten lassen, wobei sie ihren Vermögensstand nicht durch Umsatzsteuer belasten müssen, und dieses Ferienhaus dann auch, wie schon immer vorgesehen…
…Ferienhauses durch ihn und seine Familie bzw. Angehörigen, zu verantworten, wenngleich dies bezüglich der rechtwidrig in den Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2011 geltend gemachten Vorsteuern nicht strafbar ist. Der Erstbeschuldigte muss sich aber bewusst sein, dass eine solche Abmilderung eines Hinterziehungsverdachtes im…
…Sachverhalt lediglich dadurch veranlasst gewesen ist, dass die Gesellschafter des belangten Verbandes für sich und ihre Familie kostengünstig ein privates Wochenend- und Ferienhaus im Salzkammergut errichten lassen, wobei sie ihren Vermögensstand nicht durch Umsatzsteuer belasten müssen, und dieses Ferienhaus dann auch, wie schon immer vorgesehen…
…Ferienhauses durch ihn und seine Familie bzw. Angehörigen, zu verantworten, wenngleich dies bezüglich der rechtwidrig in den Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2011 geltend gemachten Vorsteuern nicht strafbar ist. Der Erstbeschuldigte muss sich aber bewusst sein, dass eine solche Abmilderung eines Hinterziehungsverdachtes im…
…Sachverhalt lediglich dadurch veranlasst gewesen ist, dass die Gesellschafter des belangten Verbandes für sich und ihre Familie kostengünstig ein privates Wochenend- und Ferienhaus im Salzkammergut errichten lassen, wobei sie ihren Vermögensstand nicht durch Umsatzsteuer belasten müssen, und dieses Ferienhaus dann auch, wie schon immer vorgesehen…
…Ferienhauses durch ihn und seine Familie bzw. Angehörigen, zu verantworten, wenngleich dies bezüglich der rechtwidrig in den Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2011 geltend gemachten Vorsteuern nicht strafbar ist. Der Erstbeschuldigte muss sich aber bewusst sein, dass eine solche Abmilderung eines Hinterziehungsverdachtes im…
…Sommer 2012 aufrecht. Etwa zwei Jahre nach der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Ehepaar B. veräußerte die Bf das Ferienhaus im Sommer 2014 um einen Pauschalkaufpreis von 108.000,- € (ohne USt) ohne zwischenzeitige neuerliche Vermietung (Quellen: Abgabenerklärungsdaten der Gattin; Grundbuch). Abgesehen vom Jahr 2005…
…Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie der Kreditkosten) zu tragen (§ 3 Verwaltungs- und Managementvertrag). Die Bf beauftragten den ersten Betreiber, das Ferienhaus insbesondere durch Vermietung an Feriengäste im eigenen Namen und auf eigenes Risiko zu betreiben. Der Betreiber verpflichtete sich , die gesamte Infrastruktur des Feriendorfs zu betreiben (…
…400,- €, bei gleichzeitigem Wechsel der Bf zur Kleinunternehmerregelung). Etwa zwei Jahre nach der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Ehepaar B veräußerte die Bf das Ferienhaus im Sommer 2014 um einen Pauschalkaufpreis von 108.000,- € (ohne USt), ohne zwischenzeitige neuerliche Vermietung (Quellen: Abgabenerklärungsdaten der…
…ihm errichtete Familienstiftung das Ferienhaus im ***24*** samt Einrichtungsgegenständen (oder alternativ bei Vorliegen bestimmter Gründe CEF 2 Mio) spätestens im Erbwege; und bis spätestens 30.6.2006 weitere CHF 4,5 Mio einbringt und außerdem auf seinen Sohn ***27*** spätestens im Erbwege weitere CHF 4…
…Ferienhaus für Firmenmeetings, Klausuren, Events, Seminare und Workshops bereitgestellt. Mit dem streitgegenständlichen Mietvertrag wurde eine Zweigstelle zur Abhaltung von Seminaren in Wien errichtet. Die Gesellschaftergeschäftsführerin ****GESCHÄFTSFÜHRERIN**** ist weiters die vertretungsberechtigte Obfrau des Vereins **VEREIN**, welcher über 20 zum Großteil bilinguale Kindergärten in Wien betreibt. Im…
…ZG-kurz übernachtet, dann bin ich in das von Frau NAME bewohnte Ferienhaus im XX gefahren. Nach meinem Zusammenbruch war ich dann im Spital. Im Spital hat mich meine Frau besucht und auf ihren Wunsch hat sie mich an ihrer Adresse angemeldet. Dies am ersten…
…Stromkosten, Heizkosten, Instandhaltungskosten lt. § 3 des Vertrages), die mit dem Ferienhaus im Zusammenhang standen, zu tragen, sodass die Bf nur damit rechnen musste, die Zinsen und die Rückzahlungsraten für den Kredit selbst zu bedienen (§ 3.4 des Vertrages). Der erste Betreiber hielt diesen Vertrag nicht…
…Österreich benützte, auch selbst in Österreich aufhielt und zwar in G. „XY", im dortigen Ferienhaus. Bei der Befragung des Beschwerdeführers kam es diesbezüglich insoweit zu Missverständnissen, als er - selbstverständlich aufgrund seines Alters nervös und mit seinen Nerven am Ende - die Frage so verstand, dass nach…
…als Wochenend- und Ferienhaus genutzt wird. Das sei deshalb so, weil sowohl er wie auch seine Schwestern außerhalb von [Schadensort] berufstätig seien und eine Dauernutzung deshalb nicht möglich sei. Das FA wies darauf hin, dass eine steuerlich zu berücksichtigende Belastung im Kern nur dann vorliege…
…29. Juli 2005 polizeilich in Deutschland zugelassen hatte, sei nur anlässlich von Kurzurlauben im Ferienhaus in Österreich genutzt worden. Nach dem Verkauf der Wohnung in München im Jahr 2012 habe man diese noch bis April 2013 benutzen dürfen. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. und…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin vermietete in den Streitjahren fünf Ferienwohnungen, welche allesamt im Ferienhaus "X" gelegen sind. Sie erklärte in allen Streitjahren neben Pensionseinkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In den Jahren 2011 und 2012 ermittelte sie den erklärten Gewinn gemäß…
…nur aus am Fußboden aufgelegten Matratzen bestünden. Nutzungsverträge zwischen den grundbücherlichen Eigentümern und den Brüdern lägen keine vor, auch seien die von diesen Personen alleine nutzbaren Räumlichkeiten im Ferienhaus nicht konkret festgelegt. Somit fehle die erforderliche Bestimmtheit der Räumlichkeiten. Die steuerliche Anerkennung eines Wohnsitzes sei…
…den grundbücherlichen Eigentümern und A***1***, Bf.und B***1*** liegen keine vor, auch wurden die von diesen Personen alleine nutzbaren Räumlichkeiten im Ferienhaus nicht konkret festgelegt. Somit fehlt die erforderliche Bestimmtheit der Räumlichkeiten. Die steuerrechtliche Anerkennung eines Wohnsitzes ist an den objektiven Voraussetzungen des…
…nur aus am Fußboden aufgelegten Matratzen bestünden. Nutzungsverträge zwischen den grundbücherlichen Eigentümern und den Brüdern lägen keine vor, auch seien die von diesen Personen alleine nutzbaren Räumlichkeiten im Ferienhaus nicht konkret festgelegt. Somit fehle die erforderliche Bestimmtheit der Räumlichkeiten. Die steuerliche Anerkennung eines Wohnsitzes sei…