…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. (2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes…
…die Bf. darauf hin, dass gemäß § 68 Abs. 1 EStG Sonn-, Feiertags- und Nachzuschläge bis zu € 360,- steuerfrei zu behandeln seien, nicht jedoch Samstagszulagen. Nachtzulagen seien Zuschläge für in der Zeit von 19 bis 7 Uhr geleistete Arbeitsstunden. Weiters wurde die Bf. ersucht, eine…
…worin ua. “Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge“ in Höhe von 733,25 CHF und “Schichtzulagen Nacht (21.00 – 05.00 Uhr oder 17.00 – 05.00 Uhr)“ in Höhe von 3.201,00 CHF ausgewiesen waren. Außerdem legte er eine Bestätigung der Österreichischen C Föderation über die…
…99/13/0222). Nach dem EStG 1988 besteht weiters die Notwendigkeit, auch zwischen "Normalüberstunden" (Überstunden zu Tagesarbeitszeiten an Werktagen) und so genannten qualifizierten Überstunden (Überstunden an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit) zu unterscheiden, weil § 68 Abs 1 EStG 1988 neben der auf zehn…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. (2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat … (3) Soweit Zulagen und Zuschläge durch Abs…
…68 Abs. 1 EStG 88 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,- monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die…
…dort werktags, wochenends, sonntags wie feiertags. Bf benützte seit gut zwei Jahren für seine Fahrten ein Auto mit schweizer Kennzeichen (G Kennzeichen) der Marke xyz, silbermetallic. Seit etwa zwei Wochen fährt Bf mit einem anderen Auto mit dem schweizer Kennzeichen abc der Marke xzy, silbermetallic…
…dort werktags, wochenends, sonntags wie feiertags. Bf benützte seit gut zwei Jahren für seine Fahrten ein Auto mit schweizer Kennzeichen (G Kennzeichen) der Marke xyz, silbermetallic. Seit etwa zwei Wochen fährt Bf mit einem anderen Auto mit dem schweizer Kennzeichen abc der Marke xzy, silbermetallic…
…lauten: "(1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei." "(3) Soweit Zulagen und Zuschläge durch Abs. 1 und 2 nicht erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu…
…in Höhe von Euro 10.921 (CHF 11.870,00) und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Sonn,- Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge in Höhe von Euro 7.684,98 (CHF 8.352,05) enthalten. Dazu kam eine Krankenkassenbeitragsvergütung in Höhe von Euro 1.650,72 (CHF 1…
…Der monatlich berücksichtigbare Steuerfreibetrag für SEG-Zulagen sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge betrage bei dem für das Jahr 2016 geltenden Umrechnungskurs insgesamt maximal € 360 (= CHF 398,45). Laut den vorgelegten Monatslohnabrechnungen seien im Streitfall neben den separat ausgewiesenen Sonntags- und Nachtarbeitszuschlägen keine weiteren…
…auszugsweise: "(1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. [...] (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden…
…kollektivvertraglichen Grundbezug ein Betrag von € 360,00 herausgerechnet und mit den Lohnarten "Zulage SVPfLstFr", "Flugzulage" und "SfnZul" elf mal pro Jahr zur Abgeltung von Gefahrenzulagen, Sonn- Feiertags- und Nachtzuschlägen gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei gerechnet worden. Zulagen und Zuschläge seien nur begünstigt…
…seien Schmutz., Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-. Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis insgesamt 360,00 € monatlich steuerfrei, wenn folgende drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt seien: Die Zulagen müssten neben dem Grundlohn gewährt werden (funktionelle Voraussetzung). Das Gesetz spreche…
…dort werktags, wochenends, sonntags wie feiertags. Bf benützte seit gut zwei Jahren für seine Fahrten ein Auto mit schweizer Kennzeichen (G Kennzeichen) der Marke xyz, silbermetallic. Seit etwa zwei Wochen fährt Bf mit einem anderen Auto mit dem schweizer Kennzeichen abc der Marke xzy, silbermetallic…
…werktags, wochenends, sonntags wie feiertags. Bf benützte seit gut zwei Jahren für seine Fahrten ein Auto mit schweizer Kennzeichen (G Kennzeichen) der Marke xyz, silbermetallic. Seit etwa zwei Wochen fährt Bf mit einem anderen Auto mit dem schweizer Kennzeichen abc der Marke xzy…
…Vorgangsweise und Art der Beschäftigung der Ärzte gegenüber der Vorprüfung nichts geändert habe. Ab dem Jahre 2008 wurden für die Nacht-‚ Feiertags- und Wochenenddienste aber verstärkt eigene in einem Dienstverhältnis beschäftigte Ärzte herangezogen. Ab dem Jahr 2010 wurden und werden dafür nur mehr eigene in…
…Normalerweise seien Amtsplatzverzollungen immer über die Zollstelle Tisis abgefertigt worden. Die Route über Meiningen sei wegen des Feiertags in Liechtenstein gewählt worden, weshalb Abfertigungen zwischen Liechtenstein und Österreich an diesem Tag nicht möglich gewesen seien. Am 19.03.2015 sei durch eine Zollbedienstete des Zollamtes…
…Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 ist unter einer Gefahrenzulage jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen…
…auszugsweise: (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. [...] (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden…