…in der mündlichen Verhandlung gegen die Haftung für Umsatzsteuer 04/2009 vorgebrachten Einwendungen ist daher nicht weiter einzugehen. Fehlen liquider Mittel Der Bf. brachte in der mündlichen Verhandlung vor, der Gesellschaft seien im Fälligkeitszeitpunkt der Abgaben keine finanziellen Mittel zu deren Entrichtung zur Verfügung gestanden…
…2001/15/0187, wonach das allfällige Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen kann). Daraus folgt, dass - bei pflichtgemäßem Handeln - die haftungsgegenständlichen Abgaben während der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers zu entrichten gewesen wären und diese Pflicht vom Beschwerdeführer schuldhaft nicht erfüllt wurde…
…nicht ausfindig gemacht werden." Somit liegen deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag (12. und 16.11.2009) vor. Da der Bf. somit die Abgaben nicht entrichtet hat, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hatte…
…vollen vereinbarten Arbeitslöhne und der Abfuhr der darauf entfallenden Lohnsteuer eingetreten ist (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Dass das Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen kann, gilt nicht auch hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und der entsprechenden Zuschläge…
…in Höhe von insgesamt € 37.894,43 unberichtigt aushaften würden, welche als uneinbringlich anzusehen seien. Dem Beschwerdeführer wurde Gelegenheit gegeben das Fehlen liquider Mittel bzw. die Gläubigergleichbehandlung entsprechend nachzuweisen. Mit Haftungsbescheid vom 27. September 2017 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für folgende…
…zur Stellungnahme und Vorlage von Unterlagen betreffend die laut Beschwerde erteilten Verrechnungsweisungen, die gegenüber dem Finanzamt erwirkte Zahlungserleichterung und das Fehlen liquider Mittel aufgefordert. Der Vorhalt blieb unbeantwortet. Beweiswürdigung Der eingangs dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt, der Insolvenzdatei und dem Firmenbuch. Rechtslage Gemäß …
…2017) noch Zahlungen an das Finanzamt geleistet worden seien. Somit würden sich aus dem Akteninhalt infolge der erfolgten Teilzahlungen auf das Abgabenkonto der Primärschuldnerin keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Nach Darlegung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes fasste das Finanzamt…
…dass mit den vorhandenen bzw. freigegebenen Mitteln auch noch die auf diese eingeschränkte Lohnzahlung entfallende Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden kann. Das Fehlen liquider Mittel kann demnach das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn eine überraschende Sperre…
…bemüht, sämtliche Gläubiger entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu bedienen. In jüngster Vergangenheit seien allerdings praktisch keine Zahlungen an Gläubiger erfolgt. Gegenständlich liege infolge Fehlens liquider Mittel keine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2011 wurde die Berufung unter Wiedergabe des Wortlautes der §…
…14/0162). In der bloßen Behauptung es hätten keine Mittel vorgelegen, kann kein Nachweis des Fehlens von liquiden Mittel erblickt werden. Außerdem ergibt sich aus den im Firmenbuch abrufbaren Jahresabschlüssen der Primärschuldnerin, dass in den gegenständlichen Jahren liquide Mittel vorhanden waren (vgl. die jeweilige Position…
…hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen (ausreichender) Mittel (vgl. VwGH 27. August 2008, 2006/15/0010). Unter Berücksichtigung dieser Umstände konnte davon ausgegangen werden, dass der Primärschuldnerin über liquide Mittel verfügte. 3…
…Das Fehlen liquider Mittel wurde damit begründet, dass die Einnahmen der letzten Jahre in Höhe von rund 700.000 € in den Neubau des Gebäudes ***Adr3*** investiert wurden, und auch alle übrigen finanziellen Mittel immer zur Gänze in diesen Neubau geflossen sind und weiter fließen…
…Zeitpunkt möglich gewesen, zu dem die Abgaben bei der Primärschuldnerin bereits uneinbringlich waren. Ein allfälliges Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung vermöchte den Bf vor diesem Hintergrund ohnehin nicht zu exkulpieren. 4.4. Aus welchen Gründen die von ihm monierte Verjährung eingetreten sein soll, hat der…
…belangte Behörde hätte auf diesen Umstand explizit einzugehen gehabt (VwGH 16.12.2009, 2009/15/0127). Das Vorbringen und Beweisanbot für das Fehlen liquider Mittel sei in keiner Weise in die Begründung eingeflossen, die Behörde hätte konkrete Feststellungen über diese Entlastungsbehauptungen zu treffen gehabt. Vielmehr…
…in Haftung gezogen wurden. Außerdem vermag der bloße Hinweis auf das Fehlen liquider Mittel den Geschäftsführer noch nicht zu exkulpieren, vielmehr bedarf es des Nachweises, dass der Vertreter bei Verfügung über die seinerzeit vorhandenen liquiden Mittel den Abgabengläubiger nicht benachteiligt hat (VwGH 24.09.2003…
…hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass das allfällige Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht hätte entschuldigen können. Dem ist zu entnehmen, dass die einbehaltene Lohnsteuer zur Gänze zur späteren Abfuhr zu verwenden ist und bei sich bis zum Abfuhrzeitpunkt geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen…
…eröffneten Konkursverfahren oder die Jahre 2007 bis 2010 betreffende Unterlagen, etc.) hat der Beschwerdeführer keine näheren Angaben betreffend die Verwendung der vorhandenen Mittel oder stichhaltige Nachweise für das Fehlen liquider Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen gemacht. Da der Beschwerdeführer die erforderlichen Nachweise nicht erbracht hat…
…Ausmaß der Quote von 5,5 % entrichtet werden können, stellt ein derartiges sachbezogenes Vorbringen nicht dar. Für das völlige Fehlen liquider Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenständlichen Abgaben - ein solches Vorbringen wurde im Übrigen vom Bf. nicht erstattet - ergeben sich auch nach der Aktenlage…
…hat der VwGH ausgesprochen, dass das allfällige Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht hätte entschuldigen können. Die einbehaltene Lohnsteuer ist zur Gänze zur späteren Abfuhr zu verwenden und unterliegt bei sich bis zum Abfuhrzeitpunkt geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht dem Gleichbehandlungsgebot und…
…05.2008) ein. Dieser ist durchaus als nachvollziehbar einzustufen, auch wenn er vom Finanzamt in Abrede gestellt wurde. Ein gänzliches Fehlen liquider Mittel wurde lediglich in der Stellungnahme zum Haftungsprüfungsvorhalt vom 30.10.2017 vorgebracht, in weiterer Folge jedoch nicht mehr aufrechterhalten. Im Übrigen ergibt…