…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) seien im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht worden. Es stehe somit fest, dass der Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger und zur Beweislastpflicht sei auszuführen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Abgabenschuldner darzutun habe, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen dürfe. (vgl…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe er somit im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…Der Bf. habe keine Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es stehe somit fest, dass der Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Firma für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und somit schuldhaft im Sinne des §…
…das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe die Bf. im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass die Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreterin der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe der Bf. im Zuge des Haftungsverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er seiner Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB, Körperschaftsteuer, Kammerumlage, Stundungszinsen und Säumniszuschläge) iHv insgesamt € 178.011,09 nachzuweisen. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Aktenkundig ist lediglich eine persönliche Vorsprache des Bf, anlässlich welcher…
…auch das Fehlen einer gesetzmäßig geführten Buchhaltung, sowie die Nichtentrichtung von Abgaben seien als Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten anzusehen. Dies sei dem Bf zumindest bewusst bzw. sogar von ihm beabsichtigt gewesen, sodass ein Verschulden hinsichtlich der Pflichtverletzungen unzweifelhaft gegeben sei. Da die Pflichten schuldhaft verletzt…
…Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, habe er im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) hätte der Bf. somit im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…0168). Sie haben keine Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft betreffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne des § 9…
…das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung nachzuweisen, was gegenständlich – insbesondere vor dem Hintergrund des mit der Hausbank abgeschlossenen Generalzessionsvertrages – nicht gelungen sei. In der BVE wurde außerdem festgestellt, dass über die Beschwerde gem. § 248 BAO in einem gesonderten Rechtsmittelverfahren zu entscheiden und dass die Konkursquote im…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe der Bf. im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…dass die Pflichtverletzung schuldhaft gewesen ist. Den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0121 mwN). Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel…
…Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038)…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe er im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…