…da die Kassenunterlagen der Partei unvollständig seien und das vom Prüfer genutzte Journal lückenhaft wirke. Die Prüfung gestalte sich schwierig, da auf den Rechnungen Uhrzeit, Tischnummer, fortlaufende Nummer und Kellnername fehlten, was eine zeitliche Zuordnung der Umsätze nahezu unmöglich mache. Vertreter des Bf.: Man stehe…
…Die Unterschrift ist nicht lesbar. Die mit der Strafverfügung verhängte Geldstrafe wurde nicht bezahlt. Mit Schreiben vom 21. Juli 2020 erging an die Bf. wegen der noch offenen Forderung eine Mahnung (Pkt. I) und wurde gemäß § 54b Abs. 1 VStG eine Mahngebühr von € 5…
…schob meinen Ausweis lediglich zum Zweck der besseren Sichtbarkeit und stabileren Befestigung in eine Klarsichtfolie, wobei alle Daten am Ausweis deutlich lesbar blieben. Erst durch Ihre Begründung in der obgenannten Straferkenntnis wurde mir der Sachverhalt und der Irrtum resp. Fehler Ihrerseits als Grund für die…
…den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…ist sowohl auf dem Originalausweis als auch auf dem Beweisfoto deutlich lesbar. Auf Grund all dieser Umstände kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt der Beanstandung sich anstelle des Originalausweises eine Farbkopie des Parkausweises für Behinderte im betreffenden Kfz befunden hatte. Daher…
…benutzte der Bf. die erste Seite des Straferkenntnisses, fügte als Titel „BESCHWERDE EINSPRUCH“ ein und als Begründung den Vermerk „BITTE AUSBUCHEN DANKE“, womit er sich offenbar auf sein Vorbringen im Einspruch bezog, dass er bereits bezahlt habe. Das Blatt wurde datiert, unterschrieben und eine Kopie…
…Parkometer, 5. Parkzeitgeräte oder 6. elektronische Kurzparknachweise." § 3 (mit der Überschrift "Verwendung der Kurzparknachweise in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen") der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung bestimmt: "§ 3. Wer ein mehrspuriges Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, hat als Kurzparknachweis zu verwenden: 1. Parkschein, [Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. II…
…Lizenzen einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben. Deshalb hat sich meine Frau als Geschäftsführerin der C-GmbH eintragen lassen. Sie hat aber nie Tätigkeiten für die Gesellschaft ausgeübt, meines Wissens nach hat sie in all den Jahren 2-3 Mal etwas unterschrieben. Die Verfehlungen der…
…Wiederholung des Vorbringens in der Stellungnahme vom 13. Juni 2019 darauf verwiesen, dass ein Geschäftsführer gemäß §§ 9 iVm 80 BAO im Falle einer Insolvenz für uneinbringliche Abgaben lediglich dann hafte, wenn die Abgabenbehörde im Verhältnis zu anderen Gläubigern schlechter gestellt worden sei. Wie in der…
…um Erlass der zusätzlichen Strafe. Sie habe zwar nicht den Erlagschein zur Strafzahlung verwendet, sondern das e-Banking ("eine sehr häufige Methode") und versehentlich die falsche Identifikationsnummer (weiter-) verwendet, sich aber sofort nach Erhalt der Anonymverfügung um vollständige Aufklärung bemüht. Ein Fehler der gegenständlichen Art…
…einfachgesetzliche Wiederholung verfassungsrechtlicher Grundsätze, nämlich des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 2 StGG, Art. 7 Abs. 1 B-VG) und des Legalitätsgrundsatzes (Art. 18 Abs. 1 B-VG, vgl auch § 5 F-VG), sowie eine Interpretationsrichtlinie, womit ihm z.B. bei der Ermessensübung Bedeutung zukommt, und erfordert, Fehler…
…Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19 VStG die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Jedes fahrlässige Verkürzen der Parkometerabgabe…
…den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…für die Bemessung der Strafe seien gemäß § 19 VStG die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Die verhängte Geldstrafe solle durch ihre Höhe dazu geeignet sein, den Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Jedes fahrlässige Verkürzen der Parkometerabgabe…
…den Sachverhalt – selbst bei Fehlen sonstige nachteiliger Folgen – nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Es sind im Zuge des Verfahrens somit keine Tatsachen oder Umstände hervorgekommen, die zu dessen Einstellung oder einer Ermahnung führen könnten. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19 VStG die Bedeutung…
…den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es…
…Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19 VStG die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Jedes fahrlässige Verkürzen der Parkometerabgabe…