…wurden. Damit sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen, die diese zur Gänze nur einem Gläubiger zukommen hat lassen. Die Benachteiligung des Abgabengläubigers ist evident. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung Herangezogene das Fehlen ausreichender Mittel. In…
…nachzuweisen, sondern vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel zu konkretisieren (vgl. z.B. VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048, 23.11.2004, 2001/15/0138). Ergeben sich jedoch aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel…
…die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er dazutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (vgl. VwGH 17.9.1986…
…Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998…
…Nachweis, dass im Fälligkeitszeitpunkt nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden waren, werde der Auszug des Bankkontos 28200 und des Bankkontos 28820 im Zeitraum November und Dezember vorgelegt. Der Nachweis des Fehlens ausreichender Mittel zur vollen oder teilweisen Abgabenentrichtung vermöge den Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung im Sinne des …
…der Bf, das Fehlen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung nachzuweisen. Ein konkretes diesbezügliches Vorbringen für den fraglichen Zeitpunkt Ende November 2011 hat der Bf nicht erstattet, er ging vielmehr von keiner bestehenden Verpflichtung zur Haftung aus. Der Vertreter hat bei der Entrichtung von Schulden Abgabenschulden…
…er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises eines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem hat er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (vgl. Erk…
…Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der…
…98/15/0075). Nicht die Behörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel (BFG 19.04.2017, RV/7400168/2016). Nach der beim Firmenbuchgericht eingereichten Bilanz verfügte die Primärschuldnerin (in der außerordentlichen Generalsversammlung wurde…
…Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (vgl. VwGH vom 17.9.1986…
…Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die…
…Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei den er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung…
…nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung…
…zur Verfügung stehenden Mittel - auch jene von dritter Seite - anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe aber nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel…
…sondern halte nur lapidar fest, dass der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen habe. Zum Nachweis der fehlenden Liquidität der Primärschuldnerin ab dem dritten Quartal 2002 habe der Bf. die relevanten Teile des bereits eingeholten Gutachtens eines allgemeinen beeideten und…
…Gesellschaft die anfallenden Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung hat nicht die Abgabenbehörde nachzuweisen, sondern vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel zu konkretisieren (vgl. z.B. VwGH 15.6.2005…
…1 BAO angenommen werden darf (zB VwGH 23.11.2004, 2001/15/0108). Er hat das Fehlen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung nachzuweisen. Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 7…
…Nicht die Behörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel. Es sind dabei solche Unterlagen vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Mittel des Primärschuldners zu den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten der haftungsrelevanten Abgaben ergibt. Der…
…zustand, wäre es gelegen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der an den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen, da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen habe, sondern die zur Haftung herangezogene Geschäftsführerin das Fehlen ausreichender Mittel. Für aushaftende Abfuhrabgaben…
…Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer hafte für die nichtentrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung…