…betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen a) für das Kind A , für den Zeitraum Jänner 2010 und Oktober 2010 bis September 2011, b) für das Kind B , für den Zeitraum Jänner 2010 bis Oktober 2011 und zu Recht erkannt: I.a) Der…
…Oktober 2018, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind ***2*** ***3***, geb. ***4***1995, für den Zeitraum Mai 2017 bis März 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…ihre Kinder den Behörden mehrfach zur Kenntnis gebracht. Die Bf hat nicht (zumindest) billigend in Kauf genommen, dass sie die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Sie ging davon aus, dass sie alle Meldepflichten erfüllt hat und der Bezug zu Recht erfolgt ist. 2. Beweiswürdigung Der…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat (vgl. zB VwGH 29.09.2010, 2007/13/0120, VwGH 24.06.2009, 2007/15/0162). Es kommt…
…die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gemäß § 2 Abs.3 lit.c FLAG sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes auch deren Stiefkinder. § 33 Abs.3 EStG bestimmt, dass wenn Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden…
…Kinderabsetzbeträge) zu. Das Vorbringen der Bf, dass die hier in Rede stehenden Beträge an das Bankkonto ihres Exgatten ausgezahlt worden seien, kann der Beschwerde daher nicht zum Erfolg verhelfen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden zwischen Juli 2020 und Juli 2022 zu Unrecht bezogen und…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor, da die objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe nach § 26 Abs…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) von der BF die für ihren Sohn zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Oktober 2017 bis März 2019 in Gesamthöhe von EUR 3.096,60 zurück. Begründend wurde im Bescheid angeführt: "Die Verordnung (EG) Nr…
…entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (VwGH 31.10.2000, 96/15/0001, VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079, VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162). Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…sein. Diese aufgrund der Bestimmungen des FLAG 1967 und des EStG 1988 ermittelten Beträge stimmen mit jenen im angefochtenen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag überein. Tatsächlich erfolgten folgende Auszahlungen an den Bf laut den der Beschwerdevorentscheidung beigelegten Ausdrucken: | Datum…
…der Kindesvater, der noch immer mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt leben würde, anspruchsberechtigt. Gemäß § 26 FLAG habe derjenige die Familienbeihilfe zurückzuzahlen, der sie zu Unrecht bezogen habe. Wie die erhaltenen Beträge verwendet worden seien, sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht von Bedeutung. Demnach…
…Feldkirch vom 5.3.2015, SVNr. f, betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2010 bis Februar 2010 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG…
…den Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013 ausgezahlte Familienbeihilfe, den Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, und den entsprechenden Kinderabsetzbetrag im Wesentlichen mit der Begründung zurück, dass diese Beträge zu Unrecht bezogen worden seien, und mit dem Zusatz, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch…
…Mit Bescheid vom 23. Jänner 2012 forderte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 von der Antragstellerin die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beiträge der Familienbeihilfe und des Kindesabsetzbetrages für die Kinder Sa und MP für den Zeitraum Jänner 2006 - Oktober 2011. Gegen diesen Bescheid richtete…
…objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe (allenfalls in Form einer Ausgleichszahlung / Differenzzahlung) und Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat (vgl. die bei Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 26 Rz 12 zitierte Rechtsprechung). Fehlt es an einem Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung / Differenzzahlung), ist auch der…
…die Familienbeihilfe (aus welchem Grund auch immer, nach dem Vorlagebericht "irrtümlich") ausbezahlt hat, obwohl die Bf. nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des FLAG 1967 keinen Anspruch auf den Bezug dieser Beihilfe mehr gehabt hat. D. Zurückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen…
…nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit seinen Kindern lebt, besteht nach Ansicht der Abgabenbehörde kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Zur Rückzahlung eines unrechtmäßigen Bezuges an Familienbeihilfe ist derjenige verpflichtet, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Überweisung der Beträge auf das Konto der Kindesmutter…
…von Familienbeihilfe im Falle eines Studienwechsels nach dem dritten Studiensemester im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. beispielsweise VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103; VwGH 26.5.2011, 2011/16/0076) entschieden wurde, und sich somit auch die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge…
…abgebrochenen Lehre ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, existiert eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt diesbezüglich nicht vor. Zu der Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen besteht eine umfangreiche Judikatur…
…Druck), § 26 Rz 36 bis 41, vgl BFG 5.9.2018, RV/7102238/2018). 2) Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen (FB und KAB) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen (§ 26 Abs. 1 FLAG 1967). 2.1 Zum Verständnis des § 26…