…weil die Abgabenbehörde – ausgehend von der irrigen Rechtsansicht, der Bf stehe die Familienbeihilfe nach Gemeinschaftsrecht grs. nicht zu – die erforderlichen Ermittlungen bisher überhaupt nicht angestellt und deshalb für eine inhaltliche Entscheidung nicht nur ergänzende Ermittlungen zu erwarten sind. Die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ist…
…stellte im Jänner 2015 einen Antrag auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für das Jahr 2014 für ihren 2013 geborenen Sohn. Die Bf ist im Gewerberegister (Auszug vom 08.06.2010) seit 01.06.2010 im Gewerbe "Personenbetreuung" eingetragen. Das Finanzamt (FA) wies den Antrag…
…April 2013 einen Antrag auf Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für den Zeitraum März 2012 bis Dezember 2012 für die Kinder | G. | geboren 2001 | D. | geboren 2001 | F. | geboren 1998 Das Finanzamt (FA) wies den Antrag nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit…
…seinen Angaben ständig am gemeinsamen Wohnort wohnen. Die Ehefrau des Beschwerdeführers hatte mit diesem Antrag eine Verzichtserklärung betreffend den Anspruch auf Familienbeihilfe abgegeben. Am 10.01.2023 erging vom ***FA*** ein Vorhaltsschreiben an den Beschwerdeführer betreffend den Antrag auf Differenzzahlung, eingelangt am 12.05.2022…
…stellte am 19.01.2018 einen Antrag auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für den Zeitraum Jänner 2016 bis Dezember 2017 für die Kinder | A. | geboren 2002 | B. | geboren 2010 | C. | geboren 2013 Dem Antrag beigelegt war das ausgefüllte Formular E 401…
…unzureichend mitwirkte und die auf Grund der Aktenlage gegebenen Zweifel nicht beseitigt hat, konnte sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) weder dem Grunde noch der Höhe nach glaubhaft machen oder nachweisen. Sie konnte die Feststellung des FA, dass es sich bei den (bekannt gegebenen) Einkünften…
…festgestellt, dass ein Anspruch des Beschwerdeführers auf Familienleistungen für das Kind T für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2015 nicht besteht, der Antrag des Beschwerdeführers vom 22.3.2015 auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für das Kind T ist als Antrag zugunsten der Mutter des Kindes…
…dem Bf auf Grund seines Antrags aus 2019 die Familienbeihilfe (Differenzzahlung) vom Oktober 2018 bis Dezember 2019 in der (gesetzlich vorgesehenen) indexierten Höhe ausbezahlt und darüber eine Mitteilung ausgestellt. Dem Antrag wurde daher insoweit vollinhaltlich stattgegeben. Die Familienbeihilfe ist daher insoweit nicht verfahrensgegenständlich. Im nun…
…eingebracht habe und dadurch ihrer Mitwirkungspflicht nach § 115 Bundesabgabenordnung nicht nachgekommen sei, müsse angenommen werden, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw. bestehe." Dagegen wurde mit Eingabe vom 28. Mai 2018 fristgerecht eine Bescheidbeschwerde eingebracht. Dies sinngemäß mit der Begründung…
…November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 19. Oktober 2017, VNR: 0000, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung für das Kind *** ****, geb. **.05.2017, für den Zeitraum „ab August 2017“ zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Da in Österreich vorrangig anspruchsberechtigt jener Elternteil ist, der das Kind in seinem Haushalt hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…des FA Kitzbühel Lienz vom 23.05.2011, SV-Nr, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…die in Österreich generierten Umsätze. In Tschechien wird ein wesentlicher Teil der selbständigen Erwerbstätigkeit der Bf. ausgeübt. Die Auszahlungen der Familienbeihilfe (Differenzzahlung sowie Kinderabsetzbetrag) über den Zeitraum Juni 2017 bis Oktober 2017 erfolgten ab 5. Juni 2018 für beide Kinder. Für die nachfolgenden Anspruchszeiträume ab…
…den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18. Oktober 2018 betreffend Zurückweisung des Antrags vom 2.2.2018 auf Ausgleichszahlung/Differenzzahlung (Familienbeihilfe) für den Zeitraum Jänner 2010 bis Jänner 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…dass ein Anspruch des Beschwerdeführers auf Familienleistungen für das Kind L für den Zeitraum ab Juli 2016 nicht besteht, 2. der Antrag des Beschwerdeführers vom 19.10.2016 auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für das Kind L ist als Antrag zugunsten der Mutter des Kindes, Frau M…
…hingewiesen, dass der Antrag auf Familienbeihilfe in Österreich nachgereicht werde. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 28.10.2021 vorgelegt. Mit Beschluss vom 29.07.2022 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, er habe den Nachweis zu erbringen, dass alle inhaltlichen Voraussetzungen für eine Ausgleichs-/Differenzzahlung iSd …
…und 40 zu § 53). Im gegenständlichen Fall stellte der Bf. unter Verwendung des Formblattes Beih 38 einen mit 27. April 2017 datierten Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung (Familienbeihilfe) für seine beiden minderjährigen Töchter. Der Bf., seine Ehegattin und die Kinder hatten bzw. haben ihren Familienwohnsitz…
…in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 4. Juni 2013, betreffend die Abweisung auf Gewährung einer Differenzzahlung der Familienbeihilfe ab Juli 2013 für die beiden Kinder B. C. und D. E., zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
… 33 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe (allenfalls in Form einer Ausgleichszahlung / Differenzzahlung) und Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat. Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs der Familienleistungen an), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den…
…zum Ausdruck gebracht, dass der KAB eine Familienleistung im Sinne der hier anzuwendenden Verordnung darstellt. Nach dem Gemeinschaftsrecht könnte folglich für den Bf. nur dann eine Differenzzahlung betragsmäßig greifen, wenn die gesamte Familienleistung - demnach die Familienbeihilfe inklusive des Kinderabsetzbetrages - in Österreich höher wäre, als die…