…Die Tätigkeit des Beschwerdeführers beschränkt sich gerade nicht auf die Nutzung eines bereits bestehenden eigenen Vermögens. Vielmehr hat der Beschwerdeführer durch sein aktives Tun (Ausstellung von Schein-/Falschrechnungen, Behebung und Einbehalt des in diesem Zusammenhang überwiesenen Rechnungsbetrages vom Sparbuch und Organisation der durchgeführten Schwarzarbeit) bei…
…vom 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…den auftretenden Personen mitgeteilten bzw. dargestellten Rahmen stattfinden. Es war auch leicht für die Beschwerdeführerin zu erkennen, dass eine offensichtliche Falschrechnung vorliegt. Doch auch, wenn man zu dem Ergebnis käme, dass für den Vorsteuerabzug der gegenständlichen Lieferungen ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des § 11 UStG nicht…
…vom 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…VwGH 16.3.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…Höhe entlohnt. Auch die Rechnungen selbst wurden nicht von ***H H***, sondern von ***Bf*** unter Verwendung der Firmenbezeichnung "***H H falsch***" ausgestellt. Die gegenständlichen Rechnungen (Schein-/Falschrechnungen) hatten somit einzig den Zweck, die "Schwarzarbeit" zu verdecken bzw. ihr einen unverfänglichen Anschein zu geben. Aufgesetzt wurde…
…0026; VwGH 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Sinn dieser Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…
…dass selbst die - einfache - Addition der meinerseits an Einkommensteuer geleisteten und aus meinem Steuerkonto eindeutig ersichtlichen Zahlungen dem Prüfer warum auch immer aber nicht gelingt. In Anbetracht der bisherigen Geschehnisse und Falschberechnungen ist dies für mich mit "Schlamperei" oder einer Panne nicht mehr zu erklären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des Bf, Adr…
…dass selbst die - einfache - Addition der meinerseits an Einkommensteuer geleisteten und aus meinem Steuerkonto eindeutig ersichtlichen Zahlungen dem Prüfer warum auch immer aber nicht gelingt. In Anbetracht der bisherigen Geschehnisse und Falschberechnungen ist dies für mich mit "Schlamperei" oder einer Panne nicht mehr zu erklären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 6008-6 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Johann Fischerlehner, die Richterin Maga. Christina Buchner und die fachkundigen Laienrichter in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senat in der Finanzstrafsache gegen S. K., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10.10.2016 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke betreffend die Beschwerden der Ing. Mag. Dr. *****[V1]***** *****[N1]*****, *****Adresse_nunmehriger_Hauptwohnsitz*****, bzw. *****Adresse_12*****, vertreten durch Treufinanz Steuerberatung Unternehmensberatung Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Sternwartestraße 76, sowie im Beschwerdeverfahren auch durch Mag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Karl Kittinger, die Richterin Dr. Michaela Schmutzer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Ingrid Schöberl und Mag. Rudolf Grafl in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Dr. Peter Vögel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des Bf, Adr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Bachmann & Bachmann, Rechtsanwälte, Opernring 2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***28***, vertreten durch Mag. Marion Mayer SteuerberatungsgmbH, Wiener Straße 73, 2604 Theresienfeld, über die Beschwerde vom 23.12.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.11…
Wieviel Umsatz das Unternehmen 2004 gemacht hat, wisse er nicht. Seine Tätigkeit wäre aber tagesfüllend gewesen, das Unternehmen war im Aufbau begriffen, die erste Ordination war in X, er wäre daher sehr viel auswärts gewesen und habe auch samstags gearbeitet. Er hatte auch mit nicht…