…stehe fest, dass der Bf seinen Hauptwohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe und das Fahrzeug seit Feber 2012 im Inland verwende. Wegen somit widerrechtlicher Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen sei die NoVA gemäß § 1 Z 3 NoVAG (vom Durchschnittswert netto lt. EurotaxGlass…
…wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 KFG 1967eingehalten werden. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 idgF. sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz…
…wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 KFG 1967eingehalten werden. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 idgF. sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz…
…Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG 1967 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen…
…Mietvertrag zur Wohnung, Betriebskostenabrechnungen) aufgefordert. Zum Gegenstand "Abklärung Sachverhalt bezüglich Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem behördlichen Kennzeichen" wurde am 18.12.2012 folgende Niederschrift aufgenommen: "Aussage der Auskunftsperson 1. Wie lange ist der PKW … in ihrem Besitz ? … Antwort: Ich habe das Auto am…
…Betriebskostenabrechnungen) aufgefordert. Der Bf ist am 18.2.2013 bei der Finanzpolizei erschienen; zum Gegenstand "Abklärung Sachverhalt bezüglich Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem behördlichen Kennzeichen" wurde folgende Niederschrift aufgenommen: " … Aussage der Auskunftsperson Ich, … gebe an, dass ich heute bezüglich der Vorladung … am…
…Verwirklichung der "widerrechtlichen Verwendung" eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland iSd NoVAG und des KfzStG iVm dem KFG erachtet das BFG die Stellung eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH - wie vom Bf begehrt - für Zwecke seiner Entscheidungsfindung nicht für erforderlich. E) Mündliche Verhandlung: Der Bf…
…26/2014 (mit Ablauf des 23.4.2014 in Kraft getreten) bestimmt: "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort…
…kurzen Strecken, zudem bloß tage- und leihweise, jeweils ausgehend vom Garagierungs-Ort in Deutschland, über das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland verfügt hat, während auf Dauer die Verfügungsmacht über das Kfz beim in C wohnhaften, die Anschaffungs- und Erhaltungsaufwendungen tragenden Zulassungsbesitzer gelegen war, dass…
…Fahrzeug wurde vom Bf. regelmäßig im Inland verwendet. Allein zwischen dem 27. Juli 2010 und dem 24. August 2010 wurde der Mercedes von der Polizeiinspektion XXX R. am Wohnort des Bf. 18 Mal angetroffen. Rechtslage und rechtliche Erwägungen Die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen…
…des Beschwerdeführers im Inland. Im Hinblick auf das KFZ mit ausländischem Kennzeichen, das im Inland verwendet werde, sei daher ein dauernder Standort im Inland zu vermuten. Aufgrund seiner Stellung als maßgeblich beteiligter Geschäftsführer könne der Beschwerdeführer uneingeschränkt über das Fahrzeug verfügen. Aus einer vom Beschwerdeführer…
…welcher auch das Fahrzeug bezahlt haben sollte, was er jedoch, da sein Vater 2009 verstorben sei, nicht durch Kontoauszüge bestätigen könne. Auch das spätere Vorbringen vom 6.11.2013, dass er am 29.4.2009 eine Erbverzichtserklärung abgegeben habe, welche er gemeinsam mit einem Auszug…
…das nicht weiß“. Mit Berufungsvorentscheidung (in der Diktion ab 1.1.2014 Beschwerdevorentscheidung) vom 2.12.2013 gab das FA dem Beschwerdebegehren teilweise Folge. Unter Verweis auf § 82 Abs. 8 KFG, wonach Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im…
…Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland ist im ersten Schritt die Anwendbarkeit des § 82 Abs. 8 KFG 1967 zu prüfen. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt das Vorliegen folgender drei Sachverhaltselemente voraus (vgl. (Haller, Normverbrauchsabgabegesetz (2017), § 1 Rz 84): 1. Es muss eine Verwendung des Fahrzeugs…
…wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 KFG 1967eingehalten werden. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 idgF. sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz…
…sei nicht ersichtlich, dass der Bf als GmbH-Geschäftsführer tätig sei bzw. ein sonstiges Arbeitsverhältnis bestehe. Die NoVA sei daher für das im Inland verwendete Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen für November 2008 vorzuschreiben; der Wertermittlung sei der Netto-Kaufpreis lt. Rechnung v. 8.10.2007…
…79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht…
…mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeugs…
…Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG 1967 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen…
…im Beschwerdefall nicht vor, da hinsichtlich der Frage des Entstehens der Kraftfahrsteuer- und Normverbrauchsabgabepflicht bei Personen, welche ihren Hauptwohnsitz im Inland haben und ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen widerrechtlich verwenden, nicht von der in der Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen wurde. Insoweit die Entscheidung…