…Kilometer entfernt. Die schnellste Verkehrsverbindung zwischen diesen Orten beträgt für die Hinfahrt zur Ausbildungsstätte im Jahr 2014 55 Minuten. Die schnellste Verkehrsverbindung für die Rückfahrt beträgt im Jahr 2014 1Stunde und 2 Minuten. Im Einzugsbereich der Wohngemeinde B befinden sich keine weiteren vergleichbaren Ausbildungsstätten. Die…
…der Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 jeweils mit Bescheiden vom 21. Februar 2011 wiederaufgenommen und mit selben Datum neue Sachbescheide unter Ansatz weiterer bisher in den Bescheiden nicht enthaltenen Einkünften erlassen, da die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers anlässlich einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt am…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Der Gleichheitssatz des Art 7 Abs. 1 B…
…zuzuerkennen. In der von der steuerlichen Vertretung übermittelten Aufstellung für eine "repräsentative Arbeitswoche" von 4.4.2016 bis 8.4.2016 wird die Fahrtdauer unter Inanspruchnahme der Zugverbindung zwischen *Familienwohnsitz nach Beschäftigungsort* angegeben. Mit 16.05.2018 (zugestellt am 18.05.2018) erging die abweisende…
…Der Tochter stünden für die Hinfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer unter einer Stunde und für die Rückfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer knapp über einer Stunde zur Verfügung (ÖBB Fahrpläne September 2022). Die Wegzeit sei an Hand der Fahrzeiten zwischen den zentralen Haltestellen der Wohnsitzgemeinde und…
…2007/15/0306, verwiesen, wonach auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abgestellt wird. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Auf individuelle Unterrichtszeiten wird nicht Rücksicht genommen. Der Gleichheitsgrundsatz des Art 7…
… 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl 624/1995 idF BGBl II 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Beim…
…II Nr. 449/2001 ist für Zeiträume ab 1. Jänner 2002 anzuwenden) ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Beim "günstigsten…
…Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Der Umstand, dass der oder…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an (VwGH vom 20.12.2016, Ra 2014…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 stellt ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ab. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an" (VwGH 08.07.2009, 2007/15/0306…
…des § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Schülern bzw. Studierenden im Einzelfall besuchten Unterrichtseinheiten bzw. Lehrveranstaltungen an…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs…
…Massenbeförderungsmittel benützt werden, ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl. VwGH 24.4.2014, 2010/15/0156 unter Verweis auf VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001…
…10.2011 gegen den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2010 mit nachfolgender Begründung ab: „Da durch die Benützung des eig. PKW für die Strecke Wohnung – Bahnhof die Wegzeiten unter dem für das große Pendlerpauschale maßgebenden Fahrtdauer bleibt, kann - wie bereits im Erstbescheid - nur das kleine Pendlerpauschale berücksichtigt werden…
…und ergänzend auf die in der Literatur vertretene Ansicht, wonach die Frage der Zumutbarkeit für jeden Dienstnehmer – unabhängig von der Entfernung – in dem Sinn gleich auszulegen sei, dass eine Fahrtdauer von unter 90 Minuten für die einfache Wegstrecke stets als zumutbar anzusehen sei, hingewiesen. (Vgl…
…der dargestellten Verwaltungspraxis. Selbst nach der in Literatur vertretenen Ansicht, wonach die Frage der Zumutbarkeit für jeden Dienstnehmer gleich - unabhängig von der Entfernung - auszulegen sei, wird eine Fahrtdauer von unter 90 Minuten für die einfache Wegstrecke als zumutbar angesehen (vgl. in diesem Sinne Doralt, EStG9, …
…als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massenbeförderungsmitteln als mit dem eigenen KFZ; im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar…
…als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massebeförderungsmitteln als mit dem eigenen Kfz; im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar…
…Die Verwendung von Massenverkehrsmitteln ist im weitaus überwiegenden Anteil möglich. Die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in Kombination mit dem Pkw beträgt in Durchschnittsberechnung für Hin- und Rückfahrt ca. 63,5 km. Die Fahrtdauer beträgt für diese Strecken inkl…