…zweiten Arbeitsstätte fahren. Dieser Wille des Gesetzgebers erschließt sich auch aus den Vorgängerbestimmungen des § 26 Z 4 EStG 1988 (§ 26 Z. 7 EStG 1972, § 19 Abs 2 Z. 2 EStG 1967 und § 19 Abs. 2 Z. 2 EStG 1953); weil eine Fahrt zwischen Wohnung und…
…Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte machte sie das große Pendlerpauschale geltend. Strittig ist zwischen den Parteien insbesondere, ob der Bf. für diese Fahrten nach den gesetzlichen Vorschriften die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar war oder nicht. III. Rechtslage und rechtliche Würdigung Für die in…
…Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (z.B. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0145, VwSlg 8380 F/2008, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls…
…1 Z 6 EStG 1988 Tz 35). Aufwendungen wegen eines auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlittenen Verkehrsunfalls können somit grundsätzlich zu Werbungskosten führen. 3. Führt die berufsbedingte Verwendung des Kraftfahrzeugs aufgrund eines Unfalles einen Schaden herbei (und ist der Unfall nicht privat veranlasst)…
…nach Dienstort getätigt. Die Fahrtkosten im Rahmen des Kilometergeldes konnten nicht berücksichtigt werden, da die Kosten der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Bei mehr als 10 Fahrten über 20 km im Kalendermonat steht das Pendlerpauschale zu. Da die 7…
…Unser Mandant verfügt über kein Büro oder sonst irgendeinen Arbeitsplatz am Sitz des Dienstgebers. Die Fahrt nach ***2*** ist daher nicht als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und somit nicht als Privatfahrt einzustufen. Wir beziehen uns dazu auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 10736…
…RV/0336-L/10) wurde in einem vergleichbaren Fall die Anerkennung von Werbungskosten für den bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgetretenen Motorschaden am PKW des Arbeitnehmers versagt. Wesentliche Bedeutung für die Beurteilung des gegenständlichen Falles kommt nach Ansicht des erkennenden Gerichts dem Erkenntnis…
…in weiterer Folge erstatteten Vorhaltsbeantwortung seien Dienstbeginn und Dienstende um 06:00 Uhr bzw. 15:30 Uhr. Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würde eine Strecke von 80 km fünfmal die Woche zurückgelegt. Die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte würde auch nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel…
…0033) oder auf der Strecke von der Wohnung zur anderen Arbeitsstätte (vgl. VwGH 22.11.2006, 2004/15/0130), ändert sich nichts am Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Dienststätte, da in diesen Fällen für die Fahrten zwischen den beiden Arbeitsstätten keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen. …
…Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Kraftfahrgesetz 1967 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, gilt Folgendes: 1. Es ist ein Sachbezug von 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 960 Euro monatlich, anzusetzen…
…6 EStG 1988 zu subsumieren und kann eine Abgeltung der Aufwendungen durch den Ansatz von Kilometergeld - wie dies in der Berufung beantragt wurde - nicht in Betracht kommen. Das Pendlerpauschale hat zur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…einer berufsbedingten Fahrt, sofern nicht die berufliche Veranlassung durch eine private Veranlassung (zB Alkoholisierung, grobe Missachtung von Verkehrsvorschriften) überlagert wird (VwGH 05.06.1974, 0180/73; VwGH 26.02.2013, 2010/15/0148). Zu den berufsbedingten Fahrten zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …
…weiteren Arbeitsstätte und zurück zur Hauptarbeitsstätte stehen grundsätzlich Fahrtkosten zu. Werden an einem Tag zwei oder mehrere Arbeitsstätten angefahren, so stehen Fahrtkosten nur für jene Strecke zu, die die Strecke Wohnung-Hauptarbeitsstätte-Wohnung übersteigt. Wird auf der Fahrt zwischen den beiden Arbeitsstätten die Wohnung aufgesucht…
…….. . Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 leg.cit. sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b…
…könnte, kann sein Verhalten wohl nur als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten. Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können somit nach den oben aufgezeigten Grundsätzen zu Werbungskosten führen. Dies…
…wie bereits festgehalten, nur die gleichlautende und sich ständig wiederholende Eintragung einer Fahrt zwischen Wohung und Arbeitsstätte enthalten. Dass über einen Zeitraum von drei Jahren ständig gleiche Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt werden und an keinem einzigen Tag allfällige private Umwege (für Besorgungen, Arzt-…
…die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. 2. Dagegen erhob die Bf. Beschwerde (undatiertes Scheiben, eingegangen beim Finanzamt am 09.02.2015). Begründend wird darin zu den aberkannten Fahrtaufwendungen vorgebracht: „Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind laut…
…Z 6 lit. d EStG 1988 anzuwenden, wonach bei einer festgestellten Strecke für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 20 km das Pendlerpauschale von € 372,00 jährlich zusteht. Diese Fahrten hat der Beschwerdeführer in den angefochtenen Jahren, außer zu den Zeiten, in denen…
…lange Strecke zwischen der ungarischen Wohnung und der Arbeitsstätte in Schwechat legte er mindestens viermal, jedoch nicht mehr als siebenmal pro Monat mit seinem Pkw zurück. Die hierfür nötige Fahrtdauer beträgt ca. 1 Stunde pro Fahrtrichtung. Mit einem Massenbeförderungsmittel (Eisenbahn, Bus) würde diese Fahrt mehr…
…Fahrzeug für die Fahrt "zwischen Arbeitsstätte und Wohnort" im Sinne eines "rechtzeitigen Einsatzes" zur Verfügung stand. In Zusammenschau mit Frage 2) des Vorhaltes I der Richterin kann diese Aussage so verstanden werden, dass eine Privatnutzung über die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinaus nicht gestattet…