…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das vorliegende Erkenntnis ergeht in Hinblick auf die Beurteilung des Erfordernisses zur Führung von Aufzeichnungen für die…
… 5 WAOR hat die beschwerdeführende Partei einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 15,00 Euro zu leisten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (15,00 Euro) sind gemeinsam mit der Geldstrafe (75,00 Euro) und dem Beitrag zu den Kosten der belangten Behörde…
…sei vom BFG festgestellt worden, dass - auch für das Jahr 2020 - mangels Vorlage bzw. Führung von Aufzeichnungen sowie den dazugehörigen Belegen die Einnahmen und Ausgaben im Schätzungswege zu ermitteln seien. Des Weiteren seien vom BFG Zuschätzungen bzw. Sicherheitszuschläge im Zusammenhang mit der gewerblichen Monteurzimmervermietung sowie…
…wozu auch solche Aufzeichnungen zählen, die für die Nachprüfbarkeit von in Anspruch genommenen Steuerbegünstigungen erforderlich sind. Der Bf. brachte dazu lediglich vor, er habe sich "beim Firmenstart" von einem externen Lohnverrechnungsbüro in sämtlichen Belangen der Lohnverrechnung beraten lassen und alle Auskünfte zur Führung von Aufzeichnungen (…
…3 und § 132 Abs. 3 BAO gilt bei Verwendung von Datenträgern für die Führung von Aufzeichnungen sowie für die Aufbewahrung von Belegen etc., dass diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen sind, sofern dauerhafte Wiedergaben (Ausdrucke auf Papier) erstellt werden. Diese Verpflichtung gilt auch ungeachtet…
…Vermietung und Verpachtung seien gemäß § 184 BAO zu schätzen. Die Vorschriften zur Aufbewahrung und Führung von Aufzeichnungen habe der Beschwerdeführer verletzt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden griffweise für das Jahr 2012 auf die Art und Weise geschätzt, dass im Schnitt zwölf Personen für…
…im strittigen Zeitraum gültigen Fassung gibt den rechtlichen Rahmen für die Führung von Aufzeichnungen vor. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO sollen Eintragungen in allen auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen sowie in den ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Büchern der Zeitfolge…
…eine Vielzahl von Kundenaufträgen oder nur die in der Anzeige betroffenen Aufträge betraf. Insoweit entsprechen im Beschwerdefall die Bücher und Aufzeichnungen mangels Aufbewahrung der Grundaufzeichnungen nicht den Vorschriften des § 131 BAO, sodass die in § 163 Abs 1 BAO normierte Vermutung der ordnungsgemäßen Führung derselben nicht…
…durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Vorbemerkungen Außenprüfung Gemäß § 147 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der…
…für Abfallwirtschaft des Landes Kärnten DI ***3*** in seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 28. März 2017 ausführt, seien die vorgelegten Prüfberichte mangels der Führung von Aufzeichnungen zu den angeführten Jahresmengen nicht zuordenbar. Weiters fehlen auch Mengen- und Zeitangaben an qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffen, die einer Verwertung zugeführt wurden…
…oder auch Auszahlung von Urlaubs- und Krankengeldern, Ansparung von Beiträgen an die Mitarbeiterversorgungskasse, gänzliche Vermeidung von Lohnnebenkosten. Demgegenüber sei die Nichtnennung der Wiederaufnahmegründe, die zur Wiederholungsprüfung führten, nachrangig. Rechtslage Bundesabgabenordnung: § 147. (1) Bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung…
…den Abgabenvorschriften als Haftungspflichtigen die Entrichtung oder Einbehaltung von Abgaben obliegt sowie Personen die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind." § 147 BAO lautet: "(1) Bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde…
…seitens der Betriebsprüfung nicht vorgenommen werden. Aufgrund der Tatsache der Nichtvorlage von Büchern und Aufzeichnungen sind Sie Ihren Pflichten, nämlich der Führung von Büchern und Aufzeichnungen nicht nachgekommen, und folglich besteht für die Abgabenbehörde die Berechtigung zur Schätzung. Berechtigen formelle und materielle Mängel zur Schätzung…
…Die nach § 126 BAO zu führenden Aufzeichnungen unterliegen den Vorschriften des § 131 BAO (VwGH 26. Jänner 2012, 2009/15/0155). Auch einen Abgabepflichtigen, der seinen Gewinn mit dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, trifft die Obliegenheit zur Führung von Aufzeichnungen, die der Erfassung…
…der Führung von Aufzeichnungen betreffend Privatnutzung des im Betriebsvermögen befindlichen Pkw war das Nutzungsverhältnis gem § 184 BAO im Schätzungswege zu ermitteln. Auf Grundlage des in Tz. 2 des Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung festgestellten Sachverhaltes erscheint der geschätzte Anteil der Privatnutzung in Höhe von…
…deren Vorsteuer nach diesen Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, Erleichterungen in der Führung von Aufzeichnungen gewährt werden. (3) Die Durchschnittssätze gemäß Abs. 1 Z 2 müssen zu einer Vorsteuer führen, die nicht wesentlich von dem Betrag abweicht, der sich ohne Anwendung der Durchschnittssätze ergeben würde. (4…
…im strittigen Zeitraum gültigen Fassung gibt den rechtlichen Rahmen für die Führung von Aufzeichnungen vor. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO sollen Eintragungen in allen auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen sowie in den ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Büchern der Zeitfolge…
…0130). Führung von Aufzeichnungen Gemäß § 2 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 muss die Auskunft den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten und ist unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung, zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen…
…22 Abs. 1 weder eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen noch zur Abgabe von Voranmeldungen oder Steuererklärungen. Anwendbar ist jedoch § 11 (Rechnungslegung); daher ist von den ausgestellten Rechnungen für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und sieben Jahre aufzubewahren. Die Angabe…
…zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob die Umstände für die von der Auskunftsperson geschuldeten Abgaben oder für Abgaben Dritter bedeutsam sind. Bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen verpflichtet ist, kann die Abgabenbehörde jederzeit alle für die Erhebung der…